Als Dachverband koordinieren wir die Meinungsbildung über alle Teilbranchen hinweg und übernehmen Beobachtung von und Themenführerschaft in zentralen politischen Geschäften, welche die Bauwirtschaft betreffen. Bauenschweiz vertritt die Interessen gegenüber dem eidgenössischen Parlament und der Bundesverwaltung.
Die Revision OR in Sachen Baumängel ist uns ein grosses Anliegen. Bauenschweiz unterstützt eine Verlängerung der Rügefrist, eine Nachbesserung beim Kauf und der Neuerstellung von Wohneigentum und die Ersatzsicherheit bei Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechtes. Der Dachverband der Bauwirtschaft lehnt die Anpassungen des Nationalrats aber ab. Es gibt keinen Anlass für diesen vorgeschlagenen Paradigmenwechsel.
Weiterhin beschäftigt uns die Revision des Kartellrechts und damit zusammenhängend die Umsetzung der Motionen Wicki und Français. In der KG-Revision 1995 wurde ein wichtiger Grundsatz verankert. Dieser wurde seither vom Gesetzgeber nicht angepasst. Massgebend sei, ob die Auswirkungen einer Wettbewerbsbeschränkung volkswirtschaftlich oder sozial schädlich sind. Nur wenn die Schädlichkeit im Einzelfall festgestellt wird, ist damit die Wettbewerbsbeschränkung unzulässig. In der Zwischenzeit hat sich die Kartellrechtspraxis von diesem Grundsatz entfernt. Viele Mitglieds- und Wirtschaftsverbände unterstützen uns in dieser Arbeit.
Ein weiterer Fokus ist die parlamentarische Initiative «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken». Im Umweltschutzgesetz sollen wichtige Anpassungen im Bereich Bauen und Bauprodukte vorgenommen werden. Wir begrüssen dies und haben uns mit unseren Mitgliedsverbänden für eine lebenszyklusbasierte Nachhaltigkeitsbetrachtung eingesetzt. Das Parlament hat die Anpassung in der Frühjahrssession verabschiedet.
Bezüglich CO₂-Gesetz fordert Bauenschweiz, dass die Zweckbindung von Einnahmen aus den Versteigerungen der Emissionsrechte für die energieintensiven Unternehmen kein Ersatz für einen Grenzausgleichsmechanismus ist. Unterstützenswert ist dabei die parlamentarische Initiative «Grundlagen für ein CO₂-Grenzausgleichssystem schaffen».
Für eine wirksame Interessensvertretung begleiten wir politische Geschäfte über den ganzen Prozess hinweg, von der Vernehmlassung, über die parlamentarische Phase, bis zu einer allfälligen Volksabstimmung.
Wir pflegen ein informelles Netzwerk und einen regelmässigen Austausch zu ausgewählten Ratsmitgliedern und zu den Generalsekretariaten aller Parteien. Bei Bedarf gleichen wir Position und Vorgehen mit unseren Partnerorganisationen ab.
Die Mitglieder werden früh eingeladen, ihre Positionen und Botschaften als Grundlage für eine Stellungnahme mit dem Dach zu teilen. Fällt ein Dossier in den Aufgabenbereich einer Themenplattform oder Arbeitsgruppe, erarbeitet diese zunächst die erste Version einer Stellungnahme. Danach erhalten die Mitgliedsverbände Gelegenheit, Ergänzungen oder Änderungsanträge einzubringen. Am Schluss folgt die Freigabe durch den Präsidenten oder den Vorstand.
1. Präambel
1.1. Die unterzeichnenden Branchenverbände und Organisationen der Schweizer Bau- und Immobilienbranche haben nachfolgende gemeinsame Erklärung zu einem freien und fairen Wettbewerb verabschiedet.
2. Einleitung
2.1. Verstösse gegen das Wettbewerbsrecht bzw. Kartellrecht sowie gegen Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit Korruption schaden Marktteilnehmern und Kunden gleichermassen. Sie gefährden die Reputation der ganzen Branche.
2.2. Die Einhaltung von wettbewerbsrelevanten Gesetzen und Vorschriften ist Voraussetzung für einen funktionierenden Wettbewerb. Sie sind zentral für die Chancengleichheit der Markt-teilnehmer und für beste Ergebnisse für die Kunden.
3. Erklärung
3.1. Die unterzeichnenden Parteien bekennen sich zu einem fairen und freien Wettbewerb. Sie verurteilen jegliche Verfälschung des Wettbewerbs.
3.2. Sie verpflichten sich, gemeinsam und in den jeweiligen Organisationen Massnahmen zu treffen, um das Einhalten von Gesetzen und Bestimmungen über den fairen Wettbewerb zu fordern und zu fördern.
3.3. Sie sensibilisieren ihre Mitglieder für ein wettbewerbsrechtlich konformes Verhalten und stellen ihnen entsprechende Informationen zur Verfügung.
3.4. Sie setzen auf die Bedürfnisse ihrer Organisation und ihrer Mitglieder abgestimmte mittel- und langfristige Massnahmen um.
3.5. Sie verpflichten sich, nicht konformes Verhalten ihrer Mitglieder und/oder ihrer Organisation mit geeigneten Massnahmen zu sanktionieren.
Er erscheint acht Mal jährlich und enthält Empfehlungen zu allen bauwirtschaftsrelevanten traktandierten Geschäften der Parlamentssessionen und Kommissionssitzungen sowie zu laufenden Vernehmlassungen und Volksabstimmungen, zu denen sich Bauenschweiz äussert.