27. Mai 2025

Neue Objektsteuer auf Zweitliegenschaften und Abschaffung des Eigenmietwerts

Bauenschweiz fasst die Nein-Parole.

Eigenmietwert

Das Parlament verabschiedete in der Wintersession 2024 das langjährige Dossier «Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» (17.400). Die Räte beschlossen einen vollständigen Systemwechsel, bei dem der Eigenmietwert auch auf Zweitliegenschaften abgeschafft werden soll. Stattdessen wird eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften eingeführt, um den Steuerausfall von rund 1,7 Mrd. CHF teilweise zu kompensieren. 

Diese neue Objektsteuer auf Zweitliegenschaften unterliegt dem obligatorischen Referendum und kommt am 28. September 2025 zur Volksabstimmung. Nur wenn Volk und Stände die Objektsteuer auf Zweitliegenschaften an der Urne annehmen, wird der Eigenmietwert abgeschafft. 

Der Vorstand von Bauenschweiz fasste nach Konsultation der Stammgruppen und von Constructionromande die Nein-Parole. Denn neben der Abschaffung des Eigenmietwerts, würden auch die Abzüge für den Gebäudeunterhalt gestrichen. Davon sind insbesondere Investitionen in Energieeffizienz und andere Massnahmen, die zur Erreichung der Energie- und Klimaziele beitragen, betroffen. Der Erhalt und die Wichtigkeit der Abzüge betonte der Dachverband jedoch stets. Daher empfiehlt Bauenschweiz, die neue Objektsteuer auf Zweitliegenschaften und die Abschaffung des Eigenmietwerts zur Ablehnung.

Die Hauptargumente der Bauwirtschaft für ein Nein zur Vorlage:

Es braucht jeden Impuls für die Erreichung von Klima- und Energiezielen

Steuerabzüge für den Gebäudeunterhalt, insbesondere Investitionen in Energieeffizienz und andere Massnahmen, die zur Erreichung der Energie- und Klimaziele beitragen, setzen wichtige Anreize für die ambitionierte Modernisierung des Gebäudeparks. Damit (energetische) Sanierungen ausgelöst werden und die Sanierungsquote in der Schweiz steigt, braucht es alle möglichen Anreize. Nur so können die Klima- und Energieziele, für die sich das Schweizer Stimmvolk in den vergangenen Jahren mehrmals und deutlich aussprach, erreicht werden.

Ausbaugewerbe, Gebäudehülle und Westschweizer Bauwirtschaft unterstützen

Die Westschweiz sowie die Gewerke im Ausbau und der Gebäudehülle sind stärker von der Vorlage betroffen als andere Regionen und Wertschöpfungsschritte. Bauenschweiz unterstützt ihr Engagement gegen die Vorlage.

Anstatt in die Liegenschaft zu investieren, steigt der Anreiz Hypotheken abzuzahlen

Der Eigenheimbesitzer eines sanierungsbedürftigen Hauses müsste investieren. Da er aber neu den Unterhaltsabzug nicht mehr von den Steuern abziehen kann, nutzt er stattdessen den neuen Anreiz, die Hypothek abzubezahlen. Die Helvetia Versicherung geht von 30 Milliarden Franken aus, die dazu verwendet werden, anstatt zu investieren. Der Eigenheim- und Immobilienbesitzer investiert somit nicht in neue Fenster, eine neue Heizung, die Fassade, die Küche oder den Garten. Die neuste Studie der Raiffeisen Schweiz benennt als grösste Verliererin der Reform die Bauwirtschaft. Kurzfristig vor der Abschaffung der Unterhaltsabzüge würde es zu einem massiven Boom kommen, gefolgt von einem anschliessenden Einbruch. Die Planungs- und Investitionssicherheit der Unternehmen in neue Lösungen, Materialien oder die Bildung sind damit gefährdet.

Hohe Einbussen bei den Steuereinnahmen

Nicht nur das Gewerbe verliert. Auch der Bund und die Kantone werden Steuerausfälle verzeichnen. Rund 1,7 Milliarden CHF pro Jahr werden im aktuellen Zinsumfeld fehlen. Diverse Kantone werden dies über Steuererhöhungen kompensieren müssen. Insbesondere die Gebirgskantone werden massiv unter Druck geraten und Steuererhöhungen in Erwägung ziehen, welche wiederum das Gewerbe belasten könnten.

Ein unausgereifter Kompromiss des Parlaments

Die Verknüpfung der Abschaffung des Eigenmietwerts mit einer neuen Objektsteuer auf Zweitliegenschaften und dem Abschaffen von Abzügen stellt aus Sicht von Bauenschweiz einen unausgereiften Kompromiss des Parlaments dar. Die Einführung neuer Liegenschaftssteuern ist kein geeigneter Weg für die Lösung des eigentlichen Problems.