24. Jan 2025
In Anbetracht der anstehenden Sanierungs- und Bauvorhaben des Infrastruktur- und Gebäudeparks ist es zentral, dass in den kommenden Jahrzehnten das dafür notwendige Baumaterial zur Verfügung steht. Aus diesem Grund ist es für den Vorstand von Bauenschweiz mit Blick auf den gesamten Bauproduktemarkt wichtig, dass die Revision der Bauproduktegesetzgebung Bewährtes fortschreibt. Damit sollen die nötigen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Schweizer Gesetzgebung, mit Blick auf diejenige der EU, weiterhin äquivalent umzusetzen. Denn nur wenn sämtliches notwendiges Baumaterial in der richtigen Qualität zur Verfügung steht, können Sanierungs- und Bauvorhaben im Gebäude- und Infrastrukturpark umgesetzt werden.
Es braucht die Produktion in der Schweiz, den Import aus dem nahen Ausland und es braucht die handwerkliche Herstellung und Einzelanfertigung. Zudem wollen wir ein attraktiver Produktionsstandort bleiben und damit auch gute Rahmenbedingungen für den Export und Handel sicherstellen. Diese im heutigen Bauproduktegesetz verankerten Grundsätze und eine KMU-freundliche Anwendung sollen auch in der revidierten Vorlage enthalten sein. Darüber hinaus ist es im Interesse unserer Bauproduktproduzenten – kleiner und grosser Unternehmen, mit und ohne Export – dass wir das Mitspracherecht bei der Weiterentwicklung der Produktkategorien in der EU nicht verlieren.
Falls ein Abkommen zwischen der Schweiz und EU nicht zustande kommt und die Gesetzgebung nicht äquivalent nachvollzogen wird, kann eine gegenseitige Anerkennung (MRA Kapitel 16 «Bauprodukte») wegfallen. Somit muss eine Äquivalenz auch vertraglich mit der EU abgesichert werden.
Um dieses mögliche Szenario besser zu verstehen, gab Bauenschweiz zusammen mit dem Bundesamt für Bauten und Logistik und unter Mitwirkung von Handel Schweiz eine Studie in Auftrag. Diese untersuchte anhand von Einschätzungen von Branchenexpertinnen und -experten sowie betroffenen Unternehmen die Risiken und Folgen einer möglichen Aussetzung des Kapitels 16 für die Schweizer Bauwirtschaft.
Die Mitgliedverbände und weitere interessierte Personen wurden kurz vor Weihnachten an einer Online-Information über die Ergebnisse informiert.
1. Information und Kommunikation zur Studie, den wirtschaftlichen Risiken eines möglichen Wegfalls des MRA und zum aktuellen Stand der Bauprodukterevision über das Dach Bauenschweiz:
2. Information und Sensibilisierung der Unternehmen und Büros durch die Mitgliedverbände, insbesondere in Bezug auf: