24. Jan 2025

Revision Bauproduktegesetz – ein wichtiger Puzzlestein für die Versorgungssicherheit

In Anbetracht der anstehenden Sanierungs- und Bauvorhaben des Infrastruktur- und Gebäudeparks ist es zentral, dass in den kommenden Jahrzehnten das dafür notwendige Baumaterial zur Verfügung steht. Aus diesem Grund ist es für den Vorstand von Bauenschweiz mit Blick auf den gesamten Bauproduktemarkt wichtig, dass die Revision der Bauproduktegesetzgebung Bewährtes fortschreibt. Damit sollen die nötigen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Schweizer Gesetzgebung, mit Blick auf diejenige der EU, weiterhin äquivalent umzusetzen. Denn nur wenn sämtliches notwendiges Baumaterial in der richtigen Qualität zur Verfügung steht, können Sanierungs- und Bauvorhaben im Gebäude- und Infrastrukturpark umgesetzt werden.

Es braucht die Produktion in der Schweiz, den Import aus dem nahen Ausland und es braucht die handwerkliche Herstellung und Einzelanfertigung. Zudem wollen wir ein attraktiver Produktionsstandort bleiben und damit auch gute Rahmenbedingungen für den Export und Handel sicherstellen. Diese im heutigen Bauproduktegesetz verankerten Grundsätze und eine KMU-freundliche Anwendung sollen auch in der revidierten Vorlage enthalten sein. Darüber hinaus ist es im Interesse unserer Bauproduktproduzenten – kleiner und grosser Unternehmen, mit und ohne Export – dass wir das Mitspracherecht bei der Weiterentwicklung der Produktkategorien in der EU nicht verlieren.

Abklärungen zum Szenario eines Wegfalls der gegenseitigen Anerkennung


Falls ein Abkommen zwischen der Schweiz und EU nicht zustande kommt und die Gesetzgebung nicht äquivalent nachvollzogen wird, kann eine gegenseitige Anerkennung (MRA Kapitel 16 «Bauprodukte») wegfallen. Somit muss eine Äquivalenz auch vertraglich mit der EU abgesichert werden.

Um dieses mögliche Szenario besser zu verstehen, gab Bauenschweiz zusammen mit dem Bundesamt für Bauten und Logistik und unter Mitwirkung von Handel Schweiz eine Studie in Auftrag. Diese untersuchte anhand von Einschätzungen von Branchenexpertinnen und -experten sowie betroffenen Unternehmen die Risiken und Folgen einer möglichen Aussetzung des Kapitels 16 für die Schweizer Bauwirtschaft.

Die Mitgliedverbände und weitere interessierte Personen wurden kurz vor Weihnachten an einer Online-Information über die Ergebnisse informiert. 

Bei den Erkenntnissen standen folgende Punkte im Mittelpunkt:

  • Der «unsichtbare» Vorteil: Die grossen wirtschaftlichen Vorteile durch das MRA sind vielen Akteuren nicht bewusst und die Rahmenbedingungen bei einer gegenseitigen Anerkennung für die Produktion und den Handel sind «selbstverständlich» geworden. Eine klare und zahlenbasierte Einschätzung der Folgen, zum Beispiel beim administrativen Mehraufwand, waren nicht möglich.

  • Folgen bei einem Wegfall: höhere Beschaffungskosten, längere und unsichere Lieferdauern sowie mehr administrativer Aufwand. Zudem bestehe das Risiko, dass Produkte ohne Prüf- und Zertifizierungsverfahren verwendet werden.

  • Risiken für den Export: Verlust der Wettbewerbsfähigkeit im Ausland. Das MRA reduziert die Produktionskosten für Exporte, indem Doppelprüfungen und -zertifizierungen entfallen, was Schweizer Produkte wettbewerbsfähig macht. Gleichzeitig gibt es Optionen und Wege, dies früh zu antizipieren und sich zu «arrangieren».

  • Die Bauwirtschaft ist abhängig vom Import: Trotz eines sehr starken heimischen Marktes für Bauprodukte, sind wir auf den Import von qualitativ guten Bauprodukten angewiesen. Die Marktverflechtungen sind eng. 2023 wurde gemäss der Handelsstatistik zum MRA des Seco beim Baumaterial CHF 6 Mrd. importiert und CHF 2 Mrd. exportiert. Grundsätzlich geht man davon aus, dass – ausgenommen Beton und Stahl – rund 70% der einzeln verbauten Elemente in einem neu erstellten Bauwerk importiert sind.

  • Mitspracherecht bei der Weiterentwicklung der EU-Gesetzgebung und Produktkategorien: Ein möglicher Wegfall des MRA würde bedeuten, dass die Schweiz kein Mitspracherecht mehr bei der Weiterentwicklung der EU-Gesetzgebung für Bauprodukte und der einzelnen Produktkategorien hätte.

Bauenschweiz empfiehlt zur Unterstützung der Revision des Bauproduktgesetzes folgende Punkte:

1. Information und Kommunikation zur Studie, den wirtschaftlichen Risiken eines möglichen Wegfalls des MRA und zum aktuellen Stand der Bauprodukterevision über das Dach Bauenschweiz:

  • weiterhin festes Traktandum an Vorstandssitzungen
  • neu aufnehmen an Stammgruppensitzungen
  • Online-Informationen weiterführen
  • Kommunikationskanäle weiter nutzen
  • Verbände in der Begleitgruppe zur Revision regelmässig «zusammenbringen», um den Informationsaustausch und die Diskussion sicherzustellen.

2. Information und Sensibilisierung der Unternehmen und Büros durch die Mitgliedverbände, insbesondere in Bezug auf: 

  • Funktion und Volumen Bauproduktemarkt
  • Aktueller Stand Revision Schweizer Bauproduktegesetzgebung
  • Aufklärung zum «Geist» und Nutzen des BauPG
  • Entwicklungen und Anforderungen aus der EU
  • Folgen möglicher Wegfall MRA
  • Anstoss zur Vorbereitung für ein möglicher Wegfall des MRA