20. Nov 2024
Erfahren Sie, welche Geschäfte der bevorstehenden Session die Bauwirtschaft besonders betreffen, und wie sich Bauenschweiz dazu positioniert.
Der Nationalrat hat in der letzten Session wichtigen von Ständerat und Bundesrat geforderten Änderungen der Revision zugestimmt, namentlich einer Verjährungsfrist von 5 Jahren (anstatt 10 Jahre) sowie einer Erhöhung der Rügefrist auf 60 Tage (anstatt kompletter Aufhebung). In dieser Session wird sich die Rechtskommission des Ständerats nun mit den noch nicht behobenen Differenzen befassen. Die Bauwirtschaft sieht dabei insbesondere bei der Schadensminderungspflicht Handlungsbedarf.
Bauenschweiz unterstützt diesbezüglich die Variante des Ständerats. Diese sieht vor, dass das OR explizit erwähnt, dass Käufer einen infolge ausgebliebener Meldung innerhalb der Rügefrist eintretenden Schaden selbst tragen müssen. Diese Kenntnis fehlt heute vielen Kundinnen und Kunden, weshalb dies nun transparent und verständlich festgehalten werden soll.
Die Änderung im Unfallversicherungsgesetz sieht vor, dass die Suva die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA) finanziell unterstützen kann, um deren Finanzierung langfristig zu sichern. Der neue Artikel hält fest, dass eine allfällige Finanzierung durch die Suva ausschliesslich aus Ertragsüberschüssen aus der Versicherung gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten erfolgt.
Bauenschweiz unterstützt die Vorlage. Als Dachverband begrüssen wir eine institutionelle Lösung zur Finanzierung der Stiftung EFA über die Suva. Lesen Sie hierzu unsere Stellungnahme im Rahmen der Vernehmlassung zur Vorlage.
Aufgrund der ungleichen Spiesse mit dem Ausland sind derzeit sämtliche energieintensive Produktionen stark gefordert. Der Vorstand von Bauenschweiz hat deshalb bereits im September 2023 in einer gemeinsamen Haltung dazu aufgerufen, den Produktionsstandort Schweiz zu stärken.
Bauenschweiz unterstützt die Motionen und erwartet von der Politik und den Bundesbehörden ein klares Bekenntnis zum Produktionsstandort Schweiz. Es gibt gerade in den Bereichen Umwelt, Energie und Finanzen zahlreiche Massnahmenmöglichkeiten, die keine Industriepolitik sind.
Die Motion verweist auf zahlreiche Kritikpunkte an der WEKO, darunter u.a. die Nichteinhaltung der Unschuldsvermutung. Aufgrund der Kritik an der Funktionsweise der WEKO, die gleichzeitig die Rolle als Anklägerin und Richterin innehat, fordert die Motion, dass sowohl die Struktur als auch die besonderen Rechte und die Mittel der WEKO überprüft werden.
Bauenschweiz unterstützt die Motion, da der Dachverband die Kritik an der heutigen Praxis der WEKO und des Kartellrechts teilt. Erfahren Sie mehr zum Thema in unserer Stellungnahme für ein KMU-taugliches und praxisnahes Kartellgesetz und der Compliance-Erklärung der Branchenverbände und Organisationen.
Die von der WAK-N eingereichte Motion verlangt, dass die Arbeit auf Baustellen bei extremer Hitze eingestellt werden kann. Dies bedingt, dass angemessene Anpassungen in den Fristen möglich sein müssen, damit Unternehmen nicht für diese allfälligen Verzögerungen bestraft werden. In Anbetracht vermehrter Hitzewellen sind die hervorgebrachten Änderungsvorschläge dringend notwendig, um die Gesundheit und Arbeitssicherheit auf den Baustellen sicherzustellen.
Bauenschweiz unterstützt die Motion. Lesen Sie hierzu unsere gemeinsame Haltung zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.