Politische Geschäfte
Wir sind die politische Stimme der Bauwirtschaft in Bern und die Schnittstelle für gemeinsame Anliegen und Herausforderungen.
Um diese vielfältigen Aufgaben wahrzunehmen, setzten sich die Vertreterinnen und Vertreter von Bauenschweiz im Berichtsjahr wie folgt ein:
Vernehmlassungen (Auszug)
Stellungnahme zur Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) i.S. Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (Stiftung EFA)
Bauenschweiz begrüsst eine institutionelle Lösung zur Finanzierung der Stiftung EFA über die Suva und unterstützte daher den Vorschlag zur Änderung des Bundesgesetzes über die UVG vollumfänglich (siehe Stellungnahme).
Änderung der Raumplanungsverordnung (Umsetzung der zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes [RPG 2] und des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien)
Bauenschweiz sieht im vorliegenden Verordnungsentwurf keine Umsetzung des Raumplanungsgesetzes gemäss Entscheid des Parlaments und lehnte diesen deshalb ab. Dennoch haben wir einige Änderungsanträge eingebracht (siehe Stellungnahme).
Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024
Die Schweizer Bauwirtschaft unterstützt die Stossrichtung der Vorlage im Grundsatz, riet jedoch zu einigen Anpassungen. Diese betreffen die Ausgestaltung der Meldepflicht und die Wettbewerbsfähigkeit der Baumaterialproduzenten (siehe Stellungnahme).
Ratsgeschäfte (Auszug)
- 22.066 Obligationenrecht (Baumängel). Änderung
Bauenschweiz hat 2020 an der Vernehmlassung teilgenommen und eine Stellungnahme eingereicht. Wir unterstützten in der parlamentarischen Debatte eine Verlängerung der Rügefrist auf 60 Tage und forderten ein Festhalten an der Verjährungsfrist von 5 Jahren. In der Wintersession 2024 setzten wir uns für den letzten Feinschliff ein. Obwohl die Räte eine explizite Erwähnung der Schadensminderungspflicht ablehnten, da diese bereits ein verankerter Rechtsgrundsatz sei, hielt Ständerat Hans Wicki in den öffentlich zugänglichen Materialien fest, dass dieser auch für Bau- und Sanierungsvorhaben gilt. Das Geschäft wurde in der Schlussabstimmung verabschiedet und wird nach Ablauf der Referendumsfrist voraussichtlich per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. - 23.047 Kartellgesetz (KG). Änderung
Die Dachorganisationen Bauenschweiz, Constructionromande und der Schweizerische Gewerbeverband engagieren sich seit Jahren für ein KMU-taugliches und praxisnahes Kartellgesetz (KG) und haben im Rahmen der Vernehmlassung zur Teilrevision des Kartellgesetzes im Frühling 2022 sowie zu den beiden überwiesenen Motionen Wicki und Français gemeinsam Stellung genommen. 2024 ist es gelungen, eine breite Wirtschaftsallianz mit weiteren Dachverbänden wie Economiesuisse zu bilden. Nach der weitergeführten Beratung mit Anhörungen in beiden Kommissionen wurden zusätzliche Abklärungsaufträge in die Verwaltung eingegeben. Folgendes ist das grundsätzliche Hauptanliegen aus der gemeinsamen Haltung der Wirtschaftsallianz:
«Das Kartellgesetz verfolgt gemäss seinem verfassungsmässigen Auftrag das Ziel, volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen zu verhindern. Die Schweizer Wirtschaft ist auf einen funktionierenden Wettbewerb angewiesen, weshalb wir diese Zielsetzungen des Kartellgesetzes uneingeschränkt unterstützen. Die gegenwärtige Praxis im Kartellrecht bedarf aber einer wichtigen Präzisierung, um diese Ziele tatsächlich zu erreichen: Die aktuelle Praxis blockiert gesamtwirtschaftlich sinnvolle Kooperationen und schränkt die unternehmerische Freiheit unverhältnismässig stark ein. Nur eine gezielte Anpassung durch den Gesetzgeber kann diese Entwicklung wieder in die richtigen Bahnen lenken.»
- 23.060 Geoinformationsgesetz. Änderung
Nachdem der Ständerat in der Sommersession Nichteintreten beschlossen hatte, hat der Nationalrat beschlossen, den Entwurf an den Bundesrat zurückzuweisen. Der Bundesrat soll insbesondere die Verfassungsgrundlage des Entwurfs eingehend prüfen und dafür sorgen, dass die neuen Bestimmungen keinen Präzedenzfall für die Verstaatlichung privater Daten darstellen. Die Position von Bauenschweiz ist weiterhin «Handlungsbedarf Ja, vorgeschlagene Umsetzung Nein». Wir begrüssen damit die Zurückweisung an den Bundesrat zur Klärung der Fragen.
- 24.432 Pa.Iv. Gutjahr Wettbewerb und Sozialversicherungen mit Solidarhaftung schützen
Bauenschweiz unterstützt die Parlamentarische Initiative und fasste in Rücksprache mit dem Treffpunkt Politik eine gemeinsame Haltung dazu. Ausschlaggebend ist für Bauenschweiz, wie das Anliegen in einem Erlassentwurf umgesetzt wird. Eine Umsetzung soll KMU-freundlich und effizient ohne unverhältnismässigen administrativen Mehraufwand sein und entsprechend im definitiven Gesetzestext sichergestellt werden. Der Dachverband beantragt somit, den beiden Räten Folge zu geben. Die Bauwirtschaft hat die darin formulierten Herausforderungen erkannt und setzt sich bereits seit Jahren über die Branchen- und Berufsverbände für das Thema ein. Das alleine reicht jedoch nicht, um dem gesetzeswidrigen Missbrauch bei den Sozialabgaben vollumfänglich entgegen zu wirken. Je weiter nachgelagert eine Subbranche in der Wertschöpfungskette auf einem Bau- oder Sanierungsvorhaben ist, desto intensiver ist der Preiskampf und desto stärker wird der Anreiz für illegale Geschäftspraktiken. Das schadet einer geordneten und partnerschaftlichen Zusammenarbeit und dem Image aller an Bau- oder Sanierungsvorhaben beteiligten Akteuren. Aus diesem Grund wird in der Pa.Iv. der Vorschlag gemacht, die im Entsendegesetz bereits verankerte Haftung der Erstunternehmen zu den Netto-Mindestlöhnen und Arbeitsbedingungen auf die Beitragszahlungen bei den Sozialversicherungen und den GAV-Bildungsbeträgen auszuweiten.
- 24.074 UVG Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer
Die Schweizer Bauwirtschaft unterstützt die Vorlage und hat sich Anfang 2024 an der Vernehmlassung beteiligt. Bauenschweiz begrüsst als Dachverband eine institutionelle Lösung zur Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (Stiftung EFA) über die Suva und beantragt die Annahme.
- 24.3374 Produktionsstandort Baumaterial und 24.3159, 24.3146 Motionen für die Stahlindustrie
Aufgrund der ungleichen Spiesse mit dem Ausland sind derzeit sämtliche energieintensive Produktionen stark gefordert. Der Vorstand von Bauenschweiz hat deshalb bereits im September 2023 in einer gemeinsamen Haltung dazu aufgerufen, den Produktionsstandort Schweiz zu stärken. Bauenschweiz unterstützte die Motionen zur Stahlindustrie, obwohl diese sehr kurzfristigen Massnahmen auf vorausgehende Versäumnisse zurückzuführen sind, einen attraktiven Produktionsstandort zu schaffen. Es gäbe gerade in den Bereichen Umwelt, Energie und Finanzen zahlreiche bessere Massnahmenmöglichkeiten, die keine Industriepolitik sind.
- 17.400 Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung
Bauenschweiz unterstützte den Systemwechsel in der Vernehmlassung und der parlamentarischen Beratung, forderte aber, dass die Abzüge für Energiespar- und Umweltschutzinvestitionen sowie für denkmalpflegerische Arbeiten zulässig bleiben. Das ist mit der vom Parlament in der Wintersession 2024 verabschiedeten Vorlage nicht gelungen. Bauenschweiz wird das Thema weiterhin eng begleiten und startet den ordentlichen Meinungsbildungsprozess zur vom Parlament verabschiedeten Vorlage.
Volksabstimmungen
Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen vom 24. November 2024
Bauenschweiz setzte sich für ein Ja zum Ausbau der Nationalstrassen ein und unterstützte im Hinblick auf die Abstimmung vom 24. November das Abstimmungskomitee. Der Dachverband teilte die Argumente aus Sicht der Bauwirtschaft auf Social Media, der Website und in Newsletter-Beiträgen, um die Kampagne zu unterstützen und zur Mobilisierung beizutragen. Die Vorlage wurde vom Volk mit 52.7% abgelehnt. Für die Bauwirtschaft bleibt es ein zentrales Anliegen, die Infrastruktur zu modernisieren und den Ausbau und Unterhalt von Schiene und Strasse weiter zu verfolgen.
Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes) vom 9. Juni 2024
Bauenschweiz setze sich für ein Ja zum Stromgesetz ein und unterstützte im Hinblick auf die Abstimmung vom 9. Juni 2024 die Allianz für eine sichere Stromversorgung. Die Vorlage wurde vom Volk mit 68.7% angenommen. Durch den vorgesehenen raschen Ausbau der erneuerbaren Energien können Energiesicherheit und stabilere Energiepreise gewährleistet werden. Zudem schafft der Ausbau der erneuerbaren Energien, der dank dem Gesetz weiterhin gefördert wird, Arbeit und Arbeitsplätze für die gesamte Wertschöpfungskette der Baubranche und stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz.
Arbeitsgruppen
In diesen externen Gremien und Arbeitsgruppen arbeiten die Geschäftsstelle oder Vertreter:innen von Bauenschweiz mit.Was uns bewegt
Jahresrückblick von Bauenschweiz-Präsident Ständerat Hans Wicki und Direktorin Cristina Schaffner.Kommunikation
Neben der politischen Arbeit setzt Bauenschweiz einen Schwerpunkt auf die Kommunikation und Information nach innen und aussen.