29. Sep 2025

Bauenschweiz begrüsst Anpassung beim Ortsbildschutz

Die Massnahmen wurden im Rahmen eines vom Bundesamt für Kultur geleiteten Runden Tisches unter Beteiligung von Bauenschweiz-Mitgliedern erarbeitet. Der Bundesrat will damit zahlreiche Planungs- und Bauvorhaben vereinfachen und beschleunigen.

Der Bundesrat will die Anwendung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder  von nationaler Bedeutung (ISOS) vereinfachen und hat dies am 26. September 2025 kommuniziert. Dazu fand ein runder Tisch unter Beteiligung von Bauenschweiz-Mitgliedern statt. 

Medienmitteilung «Bundesrat erleichtert Wohnungsbau durch Anpassung des Ortsbildschutzes»

Bauenschweiz begrüsst, dass die Direktanwendung von ISOS eingeschränkt und damit der Spielraum der Kantone und Gemeinden gestärkt wird. 

Die wichtigsten Anpassungen sind: 

  • Direktanwendung nur noch bei Bundesaufgaben mit direkter Auswirkung auf das Ortsbild. 
  • Erleichterung für die Installation von Solaranlagen. Die Bewilligungspflicht in ISOS-A-Gebieten gilt nur noch bei bestehenden Gebäuden. 
  • Im Rahmen der Interessenabwägung können die Kantone von Erhaltungszielen abweichen, wenn andere Interessen überwiegen und die ISOS-Erhaltungsziele B und C werden präzisiert und entschärft. 

Dies bedeutet mehr Spielraum für die Kantone und Gemeinden.

Mit der Umsetzung der Massnahmen sind das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt.

In einem nächsten Schritt findet eine Konsultation zu Verordnungsanpassung statt. Bauenschweiz wird die Stimme der Bauwirtschaft eingeben. 

Die Anpassungen sollen bereits im Herbst 2026 in Kraft treten.