27. Jun 2023

Transparenz in der Schweizer Politikfinanzierung

Hier finden Sie einen groben Überblick über die wichtigsten Regelungen im neuen Transparenzgesetz.

Bundeshaus Parlament

Die Pflichten zur Offenlegung der Politikfinanzierung sind im revidierten Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) und die entsprechende Verordnung über die Transparenz bei der Politikfinanzierung (VPofi) geregelt. *

Wer muss seine Finanzierung offenlegen?

1) Politische Parteien und parteilose Mitglieder der Bundesversammlung

2) Kampagnenführende Personen und Organisationen, die für eine Kampagne zu einer Abstimmung, Nationalrats- oder Ständeratswahl über 50 000 Franken aufwenden

Was muss offengelegt werden?

1) Politische Parteien und parteilose Mitglieder der Bundesversammlung

  • alle Spenden über 15 000 Franken pro Spenderin oder Spender und Jahr

    (inkl. Naturalspenden, mit Identität der Urheberin bzw. des Urhebers, Wert der Spende und Datum der Vergabe)

  • ihre Einnahmen

    (nur Parteien)

  • Beiträge ihrer Gewählten und anderer Mandatsträgerinnen und -träger

    (nur Parteien)

2) Kampagnenführende Personen und Organisationen, die für eine Kampagne zu einer Abstimmung, Nationalrats- oder Ständeratswahl über 50 000 Franken aufwenden

  • alle Spenden über 15 000 Franken pro Spenderin oder Spender, die sie in den zwölf Monaten vor einer Abstimmung oder Wahl erhalten haben

    (inkl. Naturalspenden, mit Identität der Urheberin oder des Urhebers, Wert der Spende und Datum der Vergabe)

  • die budgetierten Einnahmen

  • die Schlussrechnung über die Einnahmen

  • anonyme Spenden sowie Spenden aus dem Ausland

    (nur gewählte Ständeräte)

Zuständigkeit

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) ist zuständig für die Entgegennahme, Kontrolle und Veröffentlichung der Meldungen. Dazu betreibt die EFK ein elektronisches Melderegister und stellt Formulare zur Verfügung.

Einmalige Registrierung für Zugriff auf Melderegister

1) Für Antragsformular registrieren unter: www.register.efk.admin.ch

2) Antragsformular ausfüllen (Postweg)

3) Link via E-Mail erhalten

4) Login erstellen für Zugriff

Meldefristen 

  • Budgetierte Einnahmen sowie Spenden: 45 Tage vor der Abstimmung oder Wahl (Ausnahme gewählte Ständeräte: 30 Tage nach Amtsantritt)

  • Schlussrechnung über die Einnahmen: 60 Tage nach der Abstimmung oder der Wahl (Ausnahme gewählte Ständeräte: 30 Tage nach Amtsantritt)

  • Parteien und parteilose Abgeordnete müssen ihre jährliche Finanzierung bis am 30. Juni des Folgejahres offenlegen

Hinweise:

Bei Verstoss gegen die Vorschriften droht eine Busse bis zu 40 000 Franken.

Die Annahme von anonymen Zuwendungen und von Zuwendungen aus dem Ausland ist sowohl zur Finanzierung der Partei als auch einer Kampagne verboten (Ausnahme: Ständeratswahlen).

Beachten Sie, dass folgende Kantone weitere Bestimmungen haben: 
SZ, FR, TI, VD, NE, GE  


Quellen und weiterführende Informationen:

Bundesamt für Justiz (2022): FAQ Transparenz bei der Politikfinanzierung

Bundeskanzlei (2023): Nationalratswahl: Leitfaden für interessierte Parteien und Gruppierungen

Bundeskanzlei (2023): Transparenz bei der Schweizer Politikfinanzierung

Bundesrat (2022): Neue Transparenzregeln bei der Politikfinanzierung gelten erstmals für die Nationalratswahlen 2023

Eidgenössische Finanzkontrolle (2023): Transparenz in der Politikfinanzierung: Fragen und Antworten


Alle Informationen finden Sie auch auf einem Factsheet zusammengefasst: