27. Jun 2023
Hier finden Sie einen groben Überblick über die wichtigsten Regelungen im neuen Transparenzgesetz.

Die Pflichten zur Offenlegung der Politikfinanzierung sind im revidierten Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) und die entsprechende Verordnung über die Transparenz bei der Politikfinanzierung (VPofi) geregelt. *
1) Politische Parteien und parteilose Mitglieder der Bundesversammlung
2) Kampagnenführende Personen und Organisationen, die für eine Kampagne zu einer Abstimmung, Nationalrats- oder Ständeratswahl über 50 000 Franken aufwenden
1) Politische Parteien und parteilose Mitglieder der Bundesversammlung
2) Kampagnenführende Personen und Organisationen, die für eine Kampagne zu einer Abstimmung, Nationalrats- oder Ständeratswahl über 50 000 Franken aufwenden
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) ist zuständig für die Entgegennahme, Kontrolle und Veröffentlichung der Meldungen. Dazu betreibt die EFK ein elektronisches Melderegister und stellt Formulare zur Verfügung.
1) Für Antragsformular registrieren unter: www.register.efk.admin.ch
2) Antragsformular ausfüllen (Postweg)
3) Link via E-Mail erhalten
4) Login erstellen für Zugriff
Bei Verstoss gegen die Vorschriften droht eine Busse bis zu 40 000 Franken.
Die Annahme von anonymen Zuwendungen und von Zuwendungen aus dem Ausland ist sowohl zur Finanzierung der Partei als auch einer Kampagne verboten (Ausnahme: Ständeratswahlen).
Beachten Sie, dass folgende Kantone weitere Bestimmungen haben:
SZ, FR, TI, VD, NE, GE
Bundesamt für Justiz (2022): FAQ Transparenz bei der Politikfinanzierung.
Bundeskanzlei (2023): Nationalratswahl: Leitfaden für interessierte Parteien und Gruppierungen.
Bundeskanzlei (2023): Transparenz bei der Schweizer Politikfinanzierung.
Bundesrat (2022): Neue Transparenzregeln bei der Politikfinanzierung gelten erstmals für die Nationalratswahlen 2023.
Eidgenössische Finanzkontrolle (2023): Transparenz in der Politikfinanzierung: Fragen und Antworten.
Alle Informationen finden Sie auch auf einem Factsheet zusammengefasst: