01. Dez 2022

Elektronischer Beschaffungsleitfaden online

Ein wichtiger Schritt für das revidierte Beschaffungsrecht und die Harmonisierung der Umsetzung auf allen drei föderalen Ebenen. Der Beschaffungsleitfaden TRIAS wurde am 24. November 2022 publiziert.

Mit dem Beschaffungsleitfaden TRIAS «sollen die einheitliche Einführung und der einheitliche Vollzug sichergestellt werden. Der Leitfaden ist als schlankes und praxistaugliches Instrument mit einem massvollen Detaillierungsgrad aufgebaut und steht in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch zur Verfügung.» Ein wichtiger Schritt für das revidierte Beschaffungsrecht und die Harmonisierung der Umsetzung auf allen drei föderalen Ebenen. Er wurde am 24. November 2022 publiziert.

Der Leitfaden kann eingesetzt werden als Hilfsmittel für Gemeinden, Kantone und den Bund in der Beschaffung von Leistungen. Es soll aber auch zu einem Schulungsinstrument von Mitarbeitenden werden.

Bauenschweiz hat sich mit Unterstützung der zentralen Mitgliedverbände in der Beschaffung an der Vernehmlassung beteiligt. Leider verpasst es der Leitfaden die Harmonisierung vollständig zu erfüllen. Die beiden Kriterien «Verlässlichkeit des Preises» und «Plausibilität des Angebotes» werden im Leitfaden ungenügend integriert. Mit solchen Erläuterungen werden unnötige Hürden für die Vergabestelle zur Anwendung von Kriterien geschaffen. Insbesondere da bereits einige Kantone das Zuschlagskriterium «Verlässlichkeit des Preises» aufgenommen haben.

Aus Sicht Beschaffung von Bauleistungen sind insbesondere die 2021 erarbeiteten Faktenblätter TRIAS und die bereits umgesetzten oder initiierten Leitfäden der KBOB wichtig. Wir empfehlen aus diesem Grund insbesondere die Faktenblätter nach ein bis zwei Jahren im Austausch mit den Beschaffungsstellen kritisch zu spiegeln und zu optimieren. Bauenschweiz und seine Mitgliedverbände stehe zur Mitarbeit gerne zur Verfügung.