31. Okt 2025
Der Dachverband der Bauwirtschaft hat am 31. Oktober seine Stellungnahme zum Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» eingereicht.
Bauenschweiz hat die Verträge ausschliesslich aus Sicht der Bauwirtschaft analysiert und beurteilt. Zu den institutionellen und demokratietheoretischen Aspekten äussern wir uns nicht.
Mit diesem Fokus unterstützt Bauenschweiz das mit der EU ausgehandelte Vertragspaket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU im Grundsatz, hat aber klare Forderungen zur innerstaatlichen Umsetzung.
Nach der parlamentarischen Beratung wird der Dachverband der Bauwirtschaft das Gesamtpaket erneut prüfen und erst dann eine entsprechende Parole fassen.
Fest steht: Für die Schweizer Bauwirtschaft sind stabile und vorhersehbare Beziehungen zur EU von enormer Wichtigkeit. Dabei ist besonders auf die Bedeutung des Freizügigkeitsabkommen (FZA) sowie des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) hinzuweisen:
Unser Sektor sieht sich mit einem hohen Fachkräftebedarf konfrontiert und die Unternehmen sind dringend auf qualifizierte Personen – auch aus der EU – angewiesen. In vielen Berufen machen sie über 50% der Beschäftigten aus.
Damit die Bauwirtschaft die Modernisierung des Gebäude- und Infrastrukturparks, die Schaffung von mehr Wohnraum, Anpassungen ans Klima sowie die Energie- und Klimaziele anpacken kann, ist der Zugang zu qualifizierten Fachkräften entscheidend. Nur mit genügend und mit qualifizierten Personen kann die Bauwirtschaft all diese Massnahmen umsetzen, die für die Zukunft der gesamten Schweiz massgebend sind.
Für die sichere Versorgung mit qualitativ hochwertigem Baumaterial sind geregelte Beziehungen zur EU unverzichtbar. Trotz eines sehr starken heimischen Marktes für Bauprodukte, sind wir auf den Import von Bauprodukten angewiesen. Gemäss SECO wurde im Jahr 2023 Baumaterial im Wert von rund CHF 6 Mrd. aus der EU importiert und Baumaterial im Umfang von rund CHF 2,5 Mrd. in die EU exportiert.
Das MRA (Kapitel 16) garantiert, dass Bauprodukte, die in der Schweiz auf dem Markt sind, ohne zusätzliche administrative Verfahren in der EU verkauft werden dürfen, und umgekehrt. Die Unternehmen profitieren dementsprechend von niedrigeren Kosten und Aufwand, was sich positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirkt.
Das Abkommen wird ohne Bilaterale III wegfallen (wie bei den Medizinprodukten geschehen). Folgen eines Wegfalls wären höhere Beschaffungskosten, längere und unsichere Lieferdauern, mehr administrativer Aufwand für Unternehmen und kein Mitspracherecht mehr bei der Weiterentwicklung der EU-Gesetzgebung für Bauprodukte.
Bauenschweiz unterstützt zudem ausdrücklich das mit der EU ausgehandelte Stromabkommen. Dieses betrifft die Bauwirtschaft zwar nicht so unmittelbar wie die oben genannten Abkommen, es wirkt sich jedoch indirekt auch auf unsere Branche aus.
Wir sehen im Stromabkommen viele Vorteile: Die Strommarktöffnung dürfte in der Tendenz zu tieferen Preisen führen, was den Produktionsstandort Schweiz insgesamt attraktiver und wettbewerbsfähiger macht, wovon die Produzenten von Baumaterial und -produkten profitieren. Des Weiteren werden die Versorgungssicherheit und Netzstabilität durch die Integration in den EU-Strombinnenmarkt erhöht. Nicht zuletzt setzt das Abkommen auf den konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien, was im Einklang mit den Energie- und Klimazielen der Schweiz steht und Planungs- und Investitionssicherheit schafft.
Besonders zu würdigen ist, dass die wichtigsten Fördersysteme für erneuerbare Energien im Abkommen explizit als mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt werden. Die kantonalen Kompetenzen im Bereich Gebäudeenergieeffizienz werden nicht berührt.
Bauenschweiz begrüsst, dass sich der Bundesrat dafür einsetzt, dass alle Personen, die in der Schweiz arbeiten, gleichbehandelt werden, gemäss dem Grundsatz «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort».
Für die (Bau-)Wirtschaft ist es ausschlaggebend, dass faire Wettbewerbsverhältnisse herrschen und dass Schweizer Unternehmen und Arbeitnehmende gegenüber ihren europäischen Mitbewerbern nicht benachteiligt werden. Grundsätzlich ist der Dachverband daher mehrheitlich mit einem Grossteil der innenpolitischen Umsetzung einverstanden. Unsere Kritikpunkte können Sie in der unten verlinkten ausführlichen Stellungnahme nachlesen.
Generell betonen wir, dass auf eine schlanke und unternehmensfreundliche Umsetzung zu achten ist, besonders auch für kleinere und mittlere Unternehmen. Es gilt einen bürokratischen Mehraufwand, wo immer möglich, zu vermeiden und die Unternehmen müssen grundsätzlich bereits heute umgehend entlastet werden, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.