14. Feb 2024

Bauenschweiz am zweiten Runden Tisch zum Thema Wohnungsknappheit

Bauenschweiz nahm am 13. Februar 2024 zusammen mit den Mitgliedern Entwicklung Schweiz, SIA, SBV und SVIT am zweiten Runden Tisch zum Thema Wohnungsknappheit unter der Leitung von Bundesrat Guy Parmelin teil.

Zweiter Runder Tisch Wohnungsknappheit

Cristina Schaffner, Corinne Mauch, Jean-François Steiert, Guy Parmelin, Eva Herzog, Olivier Feller (v.l.)

Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, Städte und Gemeinden sowie der Bau- und Immobilienwirtschaft und der Zivilgesellschaft haben sich auf einen Aktionsplan verständigt. Dieser empfiehlt über 30 Massnahmen, damit das Wohnungsangebot erhöht und mehr Wohnraum geschaffen wird.

Einsprachen, gesetzliche Auflagen und lange Verfahren erschweren die Bautätigkeit im Wohnungswesen und die vom Raumplanungsgesetz vorgesehene Entwicklung von Gemeinden und Städten nach innen. Aus diesem Grund plädieren wir als Dachverband der Bauwirtschaft und zusammen mit unseren Mitgliedern seit Jahren für insbesondere drei Punkte, um Blockaden im Wohnungsbau zu lösen:

  • effizientere Bewilligungsverfahren und digitale Prozesse von der Planung, über die Bewilligung und Realisierung von Projekten

  • eine Reduktion von missbräuchlichen Einsprachen, zum Beispiel mit einer modera-ten Gebühr, dazu überwies das Parlament letztes Jahr zwei Postulate (23.3640 / 23.3918)

  • früher Einbezug von Planenden und Ausführenden auf den Projekten


Bauenschweiz erachtet zudem eine Erhöhung der Ausnützungsziffer, zum Beispiel mit einem Stock mehr oder eine Lockerung zwischen den getrennten Arbeits- und Wohnzonen als weitere wichtige Impulse für mehr Wohnungsbau.

Diese für uns zentralen Punkte wurden am Runden Tisch von Bundesrat Guy Parmelin vom 13. Februar 2024 erkannt und wir begrüssen den von ihm initiierten Dialog. Es braucht ein gutes Zusammenspiel zwischen staatlichen Rahmenbedingungen und den Aktivitäten der Bau- und Immobilienwirtschaft. Denn grundsätzlich braucht es Rechts- und Planungssicherheit für Projekte im Wohnungsbau. Aus diesem Grund setzt sich Bauenschweiz auch für die Verankerung der Lüftungsfensterpraxis im nationalen Umweltschutzgesetz ein (22.085).

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