01. Okt 2024
Bauenschweiz blickt auf erfolgreiche Wochen zurück: In der Herbstsession wurden wichtige Entscheide für die Bauwirtschaft gefällt, beispielsweise beim OR Baumängel. Zudem wurden die Blockaden im Lärmschutz endlich gelöst.
Bei der Reform der Baumängel im Obligationenrecht ist der Nationalrat dem Bundesrat und dem Ständerat in den wichtigsten Punkten gefolgt und hat praxistaugliche Eckwerte festgesetzt: 5 statt 10 Jahre Verjährungsfrist und Erhöhung der Rügefrist auf 60 Tage statt komplette Aufhebung.
Jetzt geht es um den Feinschliff: Mit den noch nicht behobenen Differenzen wird sich die ständerätliche Rechtskommission im Winterquartal befassen. Bauenschweiz bleibt dran.
Im Umweltschutzgesetz ist es den beiden Räten im Differenzbereinigungsverfahren endlich gelungen, einen Kompromiss zu finden und die bestehenden Widersprüche zwischen Lärmschutz und den Zielen der Siedlungsentwicklung nach innen zu beheben.
Mit dem modernisierten Lärmschutz kann der Wohnungsbau vorangetrieben werden. Ohne Referendum könnte das neue Gesetz bereits per 2026 in Kraft treten.
Die Motion von Diana Gutjahr (SVP TG) hat im Nationalrat die erste Hürde gemeistert. Die Höhe der Gewährleistungs- oder Erfüllungsgarantie bringen die Unternehmen in finanzielle Schieflage. Deshalb unterstützt Bauenschweiz das Anliegen und plädiert für mehr partnerschaftliche Zusammenarbeit.
Bauenschweiz begrüsst den Entscheid des Nationalrats, die Revision des Geoinformationsgesetzes an den Bundesrat zurückzuweisen. Die Nutzung des Untergrundes gewinnt immer mehr an Bedeutung, birgt jedoch auch viele Nutzungskonflikte bei den Planungsarbeiten. Eine bessere und klar definierte Datenverfügbarkeit spielt somit eine entscheidende Rolle, doch die vorgeschlagene Umsetzung wies erhebliche Mängel auf (Klärung der Entschädigung der Daten; Verstaatlichung privat erhobener Daten).