25. Jun 2025
Es wurden wichtige Weichen für die Bauwirtschaft gestellt.
Bauenschweiz setzt sich schon lange für eine institutionelle Lösung zur Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (Stiftung EFA) über die Suva ein. Der Dachverband ist daher sehr erfreut über die Annahme der entsprechenden Vorlage UVG (24.074) durch das Parlament in der Schlussabstimmung. Auch unser Präsident Ständerat Wicki engagierte sich in der Debatte in der Sommersession ein letztes Mal erfolgreich für das Anliegen.
Ein weiteres für die Bauwirtschaft bedeutendes Dauerthema ist die Änderung des Kartellgesetzes (23.047). In dieser Session befasste sich der Nationalrat mit dem Geschäft und stimmte einer Teilrevision des Kartellgesetzes zu. Aufgrund von Differenzen geht das Geschäft nun jedoch zurück an den Ständerat. Bauenschweiz unterstützt zusammen mit weiteren Wirtschaftsdachverbänden den Entscheid des Nationalrats und empfiehlt der WAK-S dessen Vorschlag zu folgen – sowohl in Bezug auf Art. 5 KG (Wettbewerbsabreden) als auch auf Art. 7 KG (Missbrauchskontrolle). Unsere Gründe dafür und die ausführliche Position können Sie hier nachlesen.
Ebenfalls wurde die Vernehmlassung zur strukturellen Reform eröffnet. Bauenschweiz wird an dieser teilnehmen und weiterhin die Notwendigkeit einer klaren Trennung zwischen Anklage und Richter betonen.
Darüber hinaus war Bauenschweiz in der Session durch neu eingereichte Interpellationen präsent: Präsident Ständerat Hans Wicki und Vorstandsmitglied Nationalrat Christian Wasserfallen stellen beide wichtige Fragen. Die Interpellation Wicki (25.3676) thematisiert die Vorbildfunktion durch bundeseigene Betriebe und Verwaltungseinheiten für partnerschaftliche Zusammenarbeit. Der Dachverband plädiert angesichts zunehmender Komplexität auf Bau- und Sanierungsvorhaben und gesetzlich verankerten Ziele im Bereich Kreislaufwirtschaft, Klima und Energie für partnerschaftliche Zusammenarbeit von Beginn an. Die Interpellation Wasserfallen (25.3750) widmet sich der Frage nach transparenten Regeln und internationaler Äquivalenz bei der Ökobilanzierung im Bauwesen sowie deren strategischen Weiterentwicklung.
Auszug weiterer Geschäfte, die die Bauwirtschaft betreffen:
Die Motion fordert, dass für Bagatell-, kleinere und standardisierte Arbeiten von kurzer Dauer Ausnahmen von der Pflicht zur Erstellung eines Gesundheits- und Sicherheitskonzepts ermöglicht werden. Grund dafür ist der unverhältnismässige administrative Aufwand, der für die Erstellung solcher Konzepte erforderlich ist, selbst bei Arbeiten mit geringem bis gar keinem Gefährdungspotential. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, den Artikel 4 in der BauAV um einen neuen Absatz 3 zu ergänzen, welcher der SUVA die Gewährung von Ausnahmen erlaubt.
Bauenschweiz unterstützt die in der Motion aufgeführten Herausforderungen und begrüsst den Entscheid des Ständerates dem Anliegen zu folgen. Der Dachverband beantragt der SGK-N die angepasste Formulierung zu unterstützen. Die Themenplattform Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz von Bauenschweiz hat dem BAG weitere Themen zugestellt, bei denen die Bestimmungen in der BauAV auf den Bau- und Sanierungsvorhaben nicht praxistauglich sind. Der Dachverband steht zur Umsetzbarkeit der verschiedenen Anliegen auch im Austausch mit der Suva.
Im Grundsatz ist das Anliegen zur Vorbildfunktion der Öffentlichen Hand aus Sicht der Bauwirtschaft wichtig und richtig. Bauenschweiz plädiert jedoch dafür zum jetzigen Zeitpunkt keine parallelen, zusätzlichen Arbeiten zu starten. Aus diesem Grund begrüsst Bauenschweiz das Votum von Bundesrat Albert Rösti in der Ständeratsdebatte. Die Grundlagen für die von der Kommission geforderte «Stärkung nachhaltiger Baustoffe bei öffentlichen Ausschreibungen» sind aus Sicht des Dachverbands geschaffen.
Wichtig ist, dass bei einer Überweisung durch den Nationalrat diese Arbeit - auch von BAFU und KBOB - gestärkt wird. Gleichzeitig sind mit diesen Grundlagen die öffentlichen Bauherrschaften aufgefordert, ihre Vorbildfunktion mit einem deutlich höheren Tempo wahrzunehmen, um die Zielvorgabe im Klimaschutz und der Kreislaufwirtschaft zu erreichen. Das revidierte BöB und die IVöB haben die Grundlage geschaffen auf die Qualität und damit die Nachhaltigkeit an Stelle des Preises zu fokussieren.
Die Planung der Nutzung des Untergrunds wird aufgrund sich häufender Nutzungskonflikte zur Notwendigkeit. Für diesen Aspekt der Raumplanung und die dafür notwendigen nationalen Grundlagendaten der Landesgeologie fehlen heute die notwendigen Informationen. Die Vorlage will rechtliche Grundlagen schaffen, damit künftig geologische Daten für die Planung der Nutzung des Untergrunds zur Verfügung gestellt werden können.
Bauenschweiz begrüsst die Zurückweisung an den Bundesrat zur Klärung der offenen Fragen. Der Bundesrat ist aufgefordert, insbesondere die Verfassungsgrundlage des Entwurfs eingehend prüfen und dafür sorgen, dass die neuen Bestimmungen keinen Präzedenzfall für die Verstaatlichung privater Daten darstellen. Die Position von Bauenschweiz lautet weiterhin: «Handlungsbedarf Ja, vorgeschlagene Umsetzung Nein».