26. Mär 2025
In der Frühjahrssession 2025 wurden einige Geschäfte mit Berührungspunkten zur Bauwirtschaft beraten.
Bauenschweiz ist erfreut, dass der Nationalrat die Vorlage UVG (24.074) zur Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA) in der Frühjahrssession angenommen hat. Der Dachverband setzt sich seit langem für diese Lösung ein und hofft, dass der Ständerat dem Nationalrat folgt. Ebenso erfreulich ist die Annahme der Motion Hegglin (24.4420) durch den Ständerat. Auch hier empfiehlt Bauenschweiz dem Nationalrat, die Motion ebenfalls anzunehmen, um Rechtssicherheit bei der Erschliessung von Abbaugebieten zu gewährleisten.
Der Ständerat hat zudem den klaren Handlungsbedarf bei den institutionellen Fragen zur WEKO unterstrichen und die Motion Rechsteiner (22.4404) zur Verfahrensbeschleunigung sowie die Motion Français (23.3224) zur institutionellen Reform der WEKO angenommen. Erstere wurde nun an den Bundesrat überwiesen, während letztere noch vom Nationalrat angenommen werden muss. Bauenschweiz erwartet eine entsprechende Vernehmlassung zu den institutionellen Fragen bis im Mai diesen Jahres und wird sich in Rücksprache mit den Mitgliedverbänden einbringen.
Ein Entscheid bedauert die Bauwirtschaft jedoch sehr. Der Ständerat lehnte die Motion Gutjahr (23.4079) mit 20 zu 18 Stimmen knapp ab. Bauenschweiz unterstützte die Motion, die eine fairere Ausgestaltung von abstrakten Erfüllungsgarantien fordert, und klärt derzeit mit den Mitgliedern das weitere Vorgehen diesbezüglich ab.
Während der Session wurden zahlreiche neue und für die Baubranche relevante Geschäfte eingereicht. Dabei sind insbesondere die folgenden zwei Motionen hervorzuheben: