22. Feb 2021

Revision des Bauvertragsrechts

Bauenschweiz setzt sich gegen einen «Konsumentenschutz» im Bauvertragsrecht ein und begleitet die laufende Revision mit einer stammgruppenübergreifenden Arbeitsgruppe.

Im August 2020 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer Revision des Bauvertragsrechts. Den Anstoss gaben mehrere parlamentarische Vorstösse zur Anpassung der Haftung bei Baumängeln. Eine Gesamtüberprüfung mit einer Konsultation von externen Experten im Baurecht hat ergeben, dass das geltende Bauvertragsrecht praxistauglich und ausgewogen ist, aber bei Haftungsfragen Handlungsbedarf besteht.

Eine umfassende Revision ist auch aus Sicht von Bauenschweiz nach wie vor nicht notwendig. Bereits 2011 im Rahmen der Beratung der Motion Fässler 09.3392 und 2018 an einer Gesprächsrunde beim Bundesamt für Justiz hat sich die Verbandsspitze dezidiert dagegen geäussert. Bauenschweiz begrüsst, dass das Bundesamt für Justiz unter Beizug von Baurechtsexperten ebenfalls zu diesem Schluss gelangt ist.

Es wurde zur Begleitung der Gesetzesrevision früh eine Bauenschweiz Arbeitsgruppe über alle Stammgruppen hinweg gegründet. Die Geschäftsstelle begleitet das Dossier auch während der parlamentarischen Phase. Die eidgenössischen Räte befassen sich voraussichtlich ab 2022 mit der Vorlage.

Fokus von Bauenschweiz wird sein, einen «Konsumentenschutz» zu verhindern. Zu Unrecht wird von einem verbreiteten Pfusch oder Missbrauch im Bau ausgegangen. Die überwiegende Mehrzahl der Bauprojekte und Mängelbehebungen werden reibungslos umgesetzt. Die subsidiär anwendbaren SIA-Normen berücksichtigen die Bauherreninteressen weitgehend.