27. Jan 2023

Bauenschweiz unterstützt Revision des Zweitwohnungsgesetzes

Altrechtliche Bauten sollen künftig flexibler erweitert, umgestaltet oder wiederaufgebaut werden können. Bauenschweiz begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen des Zweitwohnungsgesetzes.

Ivana Devigus, wissenschaftliche Mitarbeiterin Bauenschweiz

In Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent können altrechtliche Bauten heute nur beschränkt erneuert werden, wenn sie in der Art der Wohnnutzung frei bleiben sollen. Mit ihrem Vorentwurf schlägt die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates eine Flexibilisierung des Zweitwohnungsgesetzes vor: Für Wohnhäuser, die vor der Annahme der Zweitwohnungsinitiative im Jahr 2012 bereits existierten oder bewilligt waren, sollen neue Möglichkeiten bei der Erweiterung der Hauptnutzfläche und der Unterteilung in verschiedene Wohnungen geschaffen werden. Die anvisierte Gesetzesänderung soll es in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent ermöglichen, altrechtliche Wohnhäuser ohne Nutzungsbeschränkungen gleichzeitig zu vergrössern und in verschiedene Erst- oder Zweitwohnungen zu unterteilen. Heute dürfen Eigentümer, die frei in der Nutzung ihrer altrechtlichen Bauten bleiben wollen, die Wohnfläche nur vergrössern, wenn sie keine zusätzlichen Wohnungen schaffen. Zudem sollen auch Ersatzneubauten 30 Prozent grösser als das abgerissene Gebäude gestaltet werden können, ohne dass die Nutzung beschränkt wird.

Bauenschweiz unterstützt die vorgesehene Revision des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) und reichte im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens eine entsprechende Stellungnahme ein. Der Gebäudepark verbraucht rund 45 Prozent des Energiebedarfs der Schweiz und ist für etwa 24 Prozent des inländischen CO2-Ausstosses verantwortlich. Die Modernisierung des Gebäudebestands ist daher einer der wichtigsten Hebel, um die Klimaziele der Schweiz zu erreichen. Um die Sanierungsquote bei Gebäuden zu erhöhen, müssen bestehende Hürden und Regulierungen abgebaut werden. Für eine Modernisierung des Gebäudeparks braucht es zudem eine höhere Ausnützung und eine qualitätsvolle Innenverdichtung, um den gesellschaftlichen Entwicklungen gerecht zu werden.

Vor diesem Hintergrund ermöglicht die im revidierten ZWG neu geschaffene Möglichkeit, die Erweiterung der Nutzfläche mit der Schaffung zusätzlicher Wohnungen zu kombinieren, erstens neue Finanzierungschancen für energetische Sanierungen und unterstützt zweitens die Verdichtung nach innen. Beides wird von Bauenschweiz unterstützt.

Bauenschweiz unterstützt ebenfalls, dass Ersatzneubauten betreffend Erweiterung der Hauptnutzungsfläche und der Erstellung neuer Wohnungen den altrechtlichen Bauten gleichgestellt werden sollen. Wir begrüssen, dass die Hauptnutzung auch bei Neubauten um 30 Prozent erhöht werden kann und die Schaffung zusätzlicher Wohnungen und Gebäude möglich wird. So entsteht mehr Wohnraum, da durch die freie Raumgestaltung das Nutzenverhältnis optimiert werden kann. Somit wird die Bauzone bestmöglich genutzt und die Bodenflächen werden geschont.

Schliesslich wird durch die massvolle Anpassung des Gesetzes vermieden, dass notwendige Investitionen in den betroffenen Gemeinden ausbleiben, was die Gefahr der Verkümmerung von Liegenschaften deutlich reduziert.

Stellungnahme Bauenschweiz