13. Jan 2025
Das gemeinsame Engagement hat sich gelohnt. Bei der Revision des Obligationenrechts in Sachen Baumängel ist es der Bauwirtschaft gelungen, die Abschaffung der Rügefrist und eine Erhöhung der Verjährungsfrist auf 10 Jahre zu verhindern. Über das Netzwerk von Bauenschweiz und der Mitgliedsverbände konnten wir deutlich machen, welche Rahmenbedingungen die Bauwirtschaft braucht. Das Geschäft wurde in der Wintersession 2024 in der Schlussabstimmung verabschiedet und tritt voraussichtlich am 1.1.2026 in Kraft.
Bauenschweiz hat das Dossier bereits auf Ebene Verwaltung eng begleitet und bei der Ausarbeitung des Vernehmlassungsentwurfs mitgewirkt. 2020 haben wir dann an der Vernehmlassung teilgenommen und eine Stellungnahme eingereicht. In der darauffolgenden parlamentarischen Debatte unterstützten wir eine Verlängerung der Rügefrist auf 60 Tage und forderten ein Festhalten an der Verjährungsfrist von 5 Jahren.
In der Wintersession 2024 setzte sich Bauenschweiz nochmals zusammen mit den Mitgliedern für den letzten Feinschliff ein. Obwohl die Räte eine explizite Erwähnung der Schadensminderungspflicht ablehnten, da diese bereits ein verankerter Rechtsgrundsatz sei, hielt Ständerat Hans Wicki in den öffentlich zugänglichen Materialien fest, dass dieser auch für Bau- und Sanierungsvorhaben gilt.
Das Geschäft wurde in der Schlussabstimmung (Text) verabschiedet und wird nach Ablauf der Referendumsfrist voraussichtlich per 1.1.2026 in Kraft gesetzt.
Diese Zeit nutzen die Mitgliedverbände von Bauenschweiz um in Schulungen oder über ihre Kommunikationskanäle die Unternehmen und Büros zu informieren und über die Auswirkungen auf die Projekte und Verträge aufzuklären.
Die Regelungen im OR gelten für sämtliche, sehr unterschiedliche Projekte im Hoch- und Tiefbau – von der Küchensanierung bis zur komplexen energetischen Sanierung oder einer neuen Brücke. Ein Bau- oder Sanierungsvorhaben ist massgeschneidert und kein Produkt «ab Stange». Diesem Umstand wird das OR nun dank dem gemeinsamen Engagement der Bauwirtschaft gerecht und verbessert zudem die Position der Bauherrschaft deutlich.