14. Jun 2022

RPG 2 / Landschaftsinitiative: Ständerat verabschiedet Vorlage mit diversen Anpassungen

Die zuständige ständerätliche Kommission hat die Gesetzesvorlage zum Bauen ausserhalb der Bauzone wesentlich überarbeitet. Bauenschweiz begrüsst die Verbesserungen gegenüber der Vernehmlassungsvorlage, sieht aber nach wie vor Anpassungsbedarf.

Bauenschweiz sprach sich dafür aus, die 2. Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (18.077) mit Anpassungen (siehe Ausführungen weiter unten) anzunehmen und die Landschaftsinitiative (21.065) abzulehnen.

Bauenschweiz begrüsst grundsätzlich, dass das Raumplanungsgesetz revidiert und als indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative positioniert werden soll. Bauenschweiz unterstützt den Gegenvorschlag der Mehrheit und allgemein die Stabilisierung der Gebäude ausserhalb der Bauzonen mittels Anreizstrategie.
Anpassungsbedarf sieht Bauenschweiz beim vorliegenden Gesetzesentwurf der Kommission bei folgenden Punkten:

Bauten und Anlagen mit einem funktionellen Zusammenhang mit der Hauptnutzung

Es soll gewährleistet sein, dass auch in Zukunft in allen Kantonen auch ausserhalb der Bauzonen in Planungszonen wirtschaftlich und ökologisch sinnvolle Bauten- und Anlagenkomplexe entstehen können und nicht plötzlich wegen fehlender Standortgebundenheit bestimmte Anlagen und Bauten (etwa ein Recyclingwerk), die in einem funktionellen Zusammenhang mit der Hauptnutzung (z.B. Kiesaufbereitungsanlage) stehen, aufgrund einer nicht vorhandenen Standortgebundenheit in die bereits überfüllte Bauzone transferiert werden müssen, obwohl sich dadurch wirtschaftliche und ökologische Nachteile ergeben.
Das Anliegen wurde im Rat von Ständerat Peter Hegglin (Die Mitte / ZG) vertreten. Der entsprechende Antrag wurde angenommen.

Finanzierung der Abbruchprämie

Bauenschweiz befürwortet die Einführung einer Abbruchprämie anstelle des Vorschlags des Bundesrates einer generellen Beseitigungspflicht. Die Abbruchprämie sollte jedoch nicht aus der Mehrwertabgabe finanziert werden. Diese wurde im Rahmen von RPG1 geschaffen, damit Rückzonungen von Bauland finanziert werden können. Zudem sollte Art. 5 Abs. 2 bis für alle Branchen einheitlich formuliert sein. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso gewisse Branchen wie die Landwirtschaft und der Tourismus bevorzugt behandelt werden und bei der Erstellung eines Ersatzneubaus eine Abbruchprämie erhalten sollen, während dies für andere Branchen nicht gilt.

Vorrang der Landwirtschaft auf Immissionen beschränken

Einsprachen aus Lärm- oder Geruchsgründen verunmöglichen oftmals eine sinnvolle Weiterentwicklung von landwirtschaftlichen Bauten, oder sogar die Nutzung bestehender Bauten. Bauenschweiz lehnt einen generellen Vorrang für die Landwirtschaft jedoch ab, da dadurch auch wichtige Infrastrukturvorhaben erschwert würden. Daher ist der Vorrang auf die Immissionen zu beschränken und alleinig mit Anpassungen im Bundesgesetz für den Umweltschutz zu lösen.

Der Ständerat verabschiedete die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes am 16. Juni 2022 mit 42 zu 0 Stimmen. Er hat im Vergleich zur Vorlage der Kommission einige Anpassungen vorgenommen. Wie erwartet, will er die Vorlage als indirekten Gegenvorschlag der Landschaftsinitiative entgegen stellen. Herzstück der Gesetzesrevision bleibt das Stabilisierungsziel für Gebiete ausserhalb von Bauzonen. Dem Anliegen von Bauenschweiz, Bauten und Anlagen mit einem funktionellen Zusammenhang mit der Hauptnutzung zu gewährleisten, wurde Rechnung getragen. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.