24. Mär 2021

Neues Beschaffungsrecht: Gesamtleistungen

Neues Beschaffungsrecht: Gesamtleistungen

Entwicklung Schweiz ordnet das Thema Gesamtleistungen im Kontext des neuen Beschaffungsrechts ein. Ein Gastbeitrag der Geschäftsführerin Franziska Bürki.

Nach der gesetzlichen Anpassung und der Erarbeitung von Verordnung und Leitfäden und weiteren bevorstehenden unterstützenden Papieren, geht es ab 2021 insbesondere darum, das neue Beschaffungsrecht in der Praxis anzuwenden und die neue Beschaffungskultur bei allen Beteiligten zu festigen. Im Zentrum steht eine höhere Gewichtung der Qualitätskriterien. Was aber umfasst die Qualität bei einem Bauvorhaben? Nebst visuellen und materiellen Kriterien ist vor allem auch die Art und der Zeitpunkt der Zusammenarbeit wichtig.

Im Beschaffungsrecht neu explizit erwähnt und in einem speziellen Leitfaden umschrieben ist die Beschaffung von Gesamtleistungen. Entwicklung Schweiz begrüsst die diesbezügliche Entwicklung in der Wahrnehmung der Politik und der öffentlichen Hand sehr. Denn das vermehrte Anwenden von Zusammenarbeitsmodellen wie jenes beispielhafte der Gesamtleistungen unterstützt das Etablieren der neuen Beschaffungskultur in der Praxis:

Ein Gesamtleistungsanbieter erbringt eine umfassende Leistung über sämtliche Prozesse und begleitet die Verfahren mit der entsprechenden Gesamtverantwortung. Wertvolle, bereits vorhandene Erfahrung und Knowhow können frühzeitig einbezogen, Schnittstellen reduziert sowie die Effizienz erhöht werden. Der Gesamtleister deckt alle wesentlichen Disziplinen für eine komplexe Projekt-, Areal- oder Quartierentwicklung nach raumplanerischen, gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Aspekten ab. Durch seine Übersicht und die interdisziplinäre Arbeit bereits ab einer frühen Projektphase, gelingt es dem Gesamtleister naturgemässe Zielkonflikte zwischen Qualitäts-, Termin- und Kostenzielen zu optimieren und Potentiale früh zu identifizieren. Deshalb kann er die Erreichung der definierten Ziele inklusive einer hohen Qualitäts-, Termin- und Kostensicherheit sicherstellen. Der Gesamtleister betrachtet den ganzen Objektlebenszyklus, weshalb er insbesondere auch in der Ideen- bzw. Projektierungsphase einen wichtigen Beitrag leisten kann.