30. Sep 2022

Vernehmlassung Investitionsprüfungsgesetz

Das Investitionsprüfgesetz soll eine Gefährdung oder Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit durch Übernahmen von inländischen Unternehmen durch ausländische Investoren verhindern. Bauenschweiz lehnt solche Investitionsprüfungen ab und hat in Rücksprache mit den Mitgliedern eine entsprechende Stellungnahme eingereicht.

Das Parlament hat den Bundesrat mit der Annahme der Motion 18.3021 Rieder «Schutz der Schweizer Wirtschaft durch Investitionskontrollen» beauftragt, gesetzliche Grundlagen für eine Prüfung von ausländischen Direktinvestitionen zu schaffen. Der entsprechende Gesetzesentwurf hat zwei Ziele: Erstens die Verhinderung einer Gefährdung oder Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit durch Übernahmen von inländischen Unternehmen durch ausländische Investoren. Zusätzlich wird zweitens definiert, in welchen besonders kritischen Bereichen für alle ausländischen - staatlichen und privaten - Investoren bei Übernahmen von inländischen Unternehmen eine Genehmigungspflicht besteht.

Bauenschweiz hat die Vorlage geprüft und zusammen mit den Mitgliedern eine Stellungnahme verfasst und eingereicht. Investitionsprüfungen lehnt Bauenschweiz ab. Wir teilen die Einschätzung des Bundesrats, dass deren Kosten-Nutzen-Verhältnis ungünstig ist und dass die bestehenden Regulierungen genügen. Die Interessen der Schweiz sind mit den vorhandenen rechtlichen Instrumenten bereits gut und ausreichend gesichert. Aus Investorensicht ist es das Sicherstellen von Rahmenbedingungen wichtig, welche Investitionen generell und weiterhin ermöglichen, die einen volkswirtschaftlichen Mehrwert generieren.

Die Schweiz kämpft heute gerade im Finanz- und Steuerbereich um ihre Standortqualität. Investitionsprüfungen führen zu höherer Unsicherheit bei Investoren. Sie würden der Schweiz und ihrem Wohlstand schaden. Bauenschweiz lehnt es ab, den Standort mit unnötigen und unverhältnismässigen Regulierungseingriffen noch weiter zu schwächen, zumal diese politisch begründet werden, aber nicht aus gesamtwirtschaftlicher Sicht. Bauenschweiz sieht deshalb keinen Anlass, der Einführung des Instruments von Investitionsprüfungen mittels einer separaten Gesetzesvorlage zuzustimmen.