30. Sep 2022
Bauenschweiz hat im Rahmen des Konsultationsverfahrens zu den Verordnungsentwürfen zu Verboten und Verwendungsbeschränkungen sowie Kontingentierung im Bereich Gas eine Stellungnahme verfasst.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. August 2022 das gesamte Bewirtschaftungskonzept für den Fall einer Gasmangellage zur Kenntnis genommen. Das Konzept enthält Verordnungsentwürfe, mit denen Verbrauchseinschränkungen und Verbote sowie eine Kontingentierung von Einstoffanlagen geregelt werden. Die Verordnungsentwürfe gingen in eine dreiwöchige Konsultation. Bauenschweiz hat im Namen der Gesamtbauwirtschaft eine Stellungnahme eingereicht.
Die grundlegenden Massnahmen für eine allfällige Gasmangellage sind aus Sicht von Bauenschweiz angemessen. Dennoch gibt es in den Verordnungen noch einigen Optimierungsbedarf, damit eine allfällige Gasmangellage mit geringstmöglichem Schaden bewältigt werden kann.
Die Bauwirtschaft erwies sich seit Ausbruch der Covid-Pandemie als elementarer Pfeiler in der Bewältigung der aktuellen Wirtschaftskrise. Sie ist ein wichtiger Motor für den Schweizer Arbeits- und Wirtschaftsplatz. Das kontinuierliche Aufrechterhalten der Bautätigkeit ist daher äusserst wichtig für die Wirtschaft. Die Konsultation bezüglich Kontingentierung von Erdgas soll daher dahingehend geführt werden, dass die laufenden Bauprojekte keine nennenswerten Unterbrüche erleiden werden.
Anpassungsbedarf der Verordnungsentwürfe sieht Bauenschweiz unter anderem bei folgenden Punkten: