21. Nov 2023

Für fairere Erfüllungsgarantien beim Bauen

Nationalrätin Diana Gutjahr fordert, die abstrakten Erfüllungsgarantien fairer auszugestalten und wird von Bauenschweiz und Bauparlamentarier:innen unterstützt.

Diana Gutjahr Motion

Nationalrätin Diana Gutjahr fordert als betroffene Unternehmerin in einer in der Herbstsession eingereichten Motion den Bundesrat auf, die Rahmenbedingungen von abstrakten Erfüllungs- und Gewährleistungsgarantien auf erstes Verlangen bei Werkverträgen fairer auszugestalten. Zahlreiche Bauparlamentarierinnen und Bauparlamentarier unterstützen das Anliegen als Mitunterzeichner. Bauenschweiz empfiehlt die Motion zur Annahme und begleitet diese hoffentlich bis zur Überweisung durch das Parlament und die Umsetzung.

Bauenschweiz publizierte 2022 eine gemeinsame Haltung zum Thema und engagiert sich grundsätzlich für einen partnerschaftlichen Umgang und im speziellen bei diesem Thema. Ein wichtiges Instrument im Umgang mit Sicherheitsleistungen des Unternehmers im Werkvertrag ist zudem das Merkblatt zur Norm SIA 118.

Grund für ein Engagement von Bauenschweiz: In Werkverträgen werden vermehrt zusätzliche, unverhältnismässige Bedingungen bei den Gewährleistungs- oder Erfüllungsgarantien aufgenommen und die SIA 118 Bestimmungen abgeändert. Das Bauunternehmen stellt nach Abschluss seiner Leistungen dem Bauherren eine Haftungssumme in der Grössenordnung von 15%, immer öfter auch mehr, der Bausumme als Sicherheit für eventuell sich während der Verjährungsfrist offenbarende Baumängel. Die Unternehmen müssen somit pro Auftrag Rückstellungen über die Laufzeit der Frist bilden, Solidarbürgschaften vereinbaren oder den Betrag auf ein Sperrkonto überweisen. 

Auch bei finanziell gut aufgestellten Unternehmen – sowohl KMU als auch Grossunternehmen – kann bei mehreren Aufträgen gleichzeitig die Kreditlimite erreicht sein oder die Höhe der Gewährleistungs- oder Erfüllungsgarantien das Unternehmen in finanzielle Schieflage bringen. Anbieter, die seit Jahren hohe Qualität liefern, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen, vollständig aus dem Markt gedrängt oder entscheiden, ihren Betrieb zu redimensionieren. Diese Entwicklung schadet dem Wettbewerb und ist auch nicht im Sinne der öffentlichen Hand: Gelder werden blockiert und aus dem Wirtschaftskreislauf genommen und Steuersubstrat geht verloren.

Die Motion Gutjahr ist ein wichtiger Puzzlestein, um diese Problematik abzufedern. Flankierend dazu sensibilisieren die Verbände ihre Unternehmen, den Dialog mit den Auftraggebern zu suchen sowie die SIA 118 Bestimmungen und das sich in Überarbeitung befindende SIA-Merkblatt 2020 zu nutzen. Ein Beispiel ist der Verband suissetec, der in seinem Mitgliedermagazin dem Thema eine Seite widmet (siehe Infobox).

Bauenschweiz publizierte im Herbst 2023 zudem einen gemeinsamen Aufruf mit der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren KBOB für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit. Bei Werkverträgen sollen massvolle Solidarbürgschaften angewendet werden, wenn immer möglich soll auf Bankgarantien auf erstes Verlangen verzichtet und das Merkblatt SIA 2020 (aktuell in Überarbeitung) beachtet werden.

suissetec magazin

Auszug aus dem suissetec Magazin #3 | 2023

Autorin: Mirjam Viviani