12. Mär 2024

Für fairere Erfüllungsgarantien beim Bauen

Bauenschweiz setzt sich ein für eine partnerschaftliche und auf Vertrauen basierende Zusammenarbeit aller am Bau beteiligten Akteure ein. Dazu gehört auch eine Abkehr von unverhältnismässigen Bürgschaften und Garantien.

Baustelle

In Werkverträgen werden vermehrt zusätzliche, unverhältnismässige Bedingungen bei den Gewährleistungs- oder Erfüllungsgarantien aufgenommen und die SIA 118 Bestimmungen abgeändert. Das Bauunternehmen stellt nach Abschluss seiner Leistungen dem Bauherren eine Haftungssumme in der Grössenordnung von 15%, immer öfter auch mehr, der Bausumme als Sicherheit für eventuell sich während der Verjährungsfrist offenbarende Baumängel. Die Unternehmen müssen somit pro Auftrag Rückstellungen über die Laufzeit der Frist bilden, Solidarbürgschaften vereinbaren oder den Betrag auf ein Sperrkonto überweisen.

Auch bei finanziell gut aufgestellten Unternehmen – sowohl KMU als auch Grossunternehmen – kann bei mehreren Aufträgen gleichzeitig die Kreditlimite erreicht sein oder die Höhe der Gewährleistungs- oder Erfüllungsgarantien das Unternehmen in finanzielle Schieflage bringen. Anbieter, die seit Jahren hohe Qualität liefern, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen, vollständig aus dem Markt gedrängt oder entscheiden, ihren Betrieb zu redimensionieren.

Aus diesem Grund setzt sich Bauenschweiz für eine partnerschaftliche und auf Vertrauen basierende Zusammenarbeit aller am Bau beteiligten Akteure ein. Ein wichtiges Instrument im Umgang mit Sicherheitsleistungen des Unternehmers im Werkvertrag ist das Merkblatt 2020 zur Norm SIA 118.

Gemeinsam mit der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren KBOB hat sich Bauenschweiz deshalb im Herbst 2023 zu partnerschaftlicher Zusammenarbeit geäussert und ruft dazu auf, bei Werkverträgen massvolle Solidarbürgschaften anzuwenden, wenn immer möglich auf Bankgarantien auf erstes Verlangen zu verzichten und das Merkblatt SIA 2020 zu beachten.

Politisch bewegt sich ebenfalls etwas. Nationalrätin Diana Gutjahr fordert als betroffene Unternehmerin in einer in der Herbstsession eingereichten Motion den Bundesrat auf, die Rahmenbedingungen von abstrakten Erfüllungs- und Gewährleistungsgarantien auf erstes Verlangen bei Werkverträgen fairer auszugestalten. Zahlreiche Bauparlamentarierinnen und Bauparlamentarier unterstützen das Anliegen als Mitunterzeichner. Bauenschweiz empfiehlt die Motion zur Annahme und begleitet diese hoffentlich bis zur Überweisung durch das Parlament und die Umsetzung.