23. Mär 2023

Drohnenregulierung

Für Drohnenpilotinnen und -piloten gelten seit dem 1. Januar 2023 neue Bestimmungen. Der schweizerischen Drohnenbranche bringt der mit der EU harmonisierte Rechtsrahmen etliche Vorteile. Was leider zu wenig kommuniziert worden ist, ist die Übergangsfrist von 8 Monaten. 

Am 25. November 2022 informierte das Bundesamt für Zivilluftfahrt: Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über den Luftverkehr hat am 24. November 2022 die Übernahme der EU-Drohnenreglementierung sowie weiterer EU-Rechtsvorschriften durch die Schweiz beschlossen. Für Drohnenpilotinnen und -piloten gelten ab dem 1. Januar 2023 neue Bestimmungen. Der schweizerischen Drohnenbranche bringt der mit der EU harmonisierte Rechtsrahmen etliche Vorteile. Der Bundesrat hat die Übernahme der neuen Bestimmungen genehmigt.

Was leider zu wenig kommuniziert worden ist, ist die Übergangsfrist von 8 Monaten. Die Übergangsphase endet damit am 1. September 2023.

Verein

Nach rund 2.5 Jahren anspruchsvollen Verhandlungen mit dem BAZL hat die Allianz für eine vernünftige Drohnenregulierung unter Federführung der IGS ihr Ziel erreicht: Eine Branchenlösung zur Erteilung von Flugbewilligungen konnte realisiert werden.

Das BAZL erteilte am 12. September 2022 Ingenieur-Geometer Schweiz bzw. dem Verein Drohnenbetrieb Geomatik Schweiz die «AUTHORISATION to operate unmanned aircraft systems within visual line of sight».

Der Verein Drohnenbetrieb Geomatik Schweiz wurde am 20. September 2022 gegründet.