16. Mär 2022

Drohender Wegfall des MRA für Bauprodukte

Drohender Wegfall des MRA für Bauprodukte

Andreas Steffes, Geschäftsführer Schweizerischer Stahl- und Haustechnikhandelsverband SSHV, berichtet in der Kolumne aus der Stammgruppe Produktion + Handel über die gravierenden Folgen, die der drohende Wegfall des MRA für Bauprodukte nach sich zöge.

Das Verhältnis der Schweiz zur EU ist seit dem Abbruch der Verhandlungen zum institutionellen Rahmenabkommen mit grossen Unsicherheiten behaftet. Die EU hat die Klärung der institutionellen Fragen zur Bedingung für eine Fortsetzung des «bilateralen Wegs» bestimmt und ist nicht bereit, neue Marktzugangsabkommen zu diskutieren. Dies trifft auch auf das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbestimmungen (Mutual Recognition Agreement, MRA) zu. Es gilt für die wichtigsten Produktsektoren (z.B. Maschinen, Medizinprodukte, aber auch Bauprodukte).

Produkte, die in der EU oder in der Schweiz in Verkehr gebracht werden, müssen die anwendbaren Produktevorschriften des Ziellandes und den Konformitätsnachweis erfüllen. Ein MRA anerkennt die Gleichwertigkeit der Vorschriften. Auch für Bauprodukte wurde dieser gegenseitige Marktzugang vereinbart (Kapitel 16 des Abkommens).

Unsere Marktbeziehungen zur EU sind eng: 6 Mrd. Exporte fliessen allein im Baubereich im Jahr aus der EU in die Schweiz. Die Schweiz exportiert im Gegenzug Bauprodukte im Wert von 2.5 Mrd. Franken jährlich in die EU. 

Aktuell revidiert die EU-Kommission die Europäische Bauproduktenverordnung. Für die Schweiz begleitet das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) den Prozess. Die Schweiz wird die neue Regelung in der Schweizer Bauproduktegesetzgebung ebenfalls umsetzen. Ein Vorschlag sollte noch 2022 vorliegen. Diese neue Verordnung hat zur Folge, dass das MRA-Kapitel über die Bauprodukte seine Gültigkeit verliert. 

Die Folgen sind gravierend: Dank des Gesetzes über die technischen Handelshemmnisse kämen Produkte von EU-Händler:innen weiterhin ungehindert in die Schweiz. Schweizer Bauakteure werden jedoch diskriminiert und beispielsweise chinesischen Unternehmen gleichgestellt. Unsere Zertifizierungsstellen verlieren ihre Funktionsfähigkeit und die Schweiz wird zukünftig nicht mehr an der Weiterentwicklung dieses zentralen Regelungsbereichs beteiligt sein. Umso wichtiger ist es, dass die Bauwirtschaft auf die Bedeutung des MRA hinweist. Die Verhandlungen mit der EU müssen deblockiert und eine nachhaltige Lösung für den gegenseitigen Marktzugang gefunden werden.