20. Aug 2025
Bauenschweiz und seine Mitglieder begrüssen den Entscheid des Bundesrats, das bewährte Bauhandwerkerpfandrecht unverändert beizubehalten.
Der Bundesrat hat am 13. August 2025 entschieden, das Bauhandwerkerpfandrecht gemäss Artikel 839 ZGB unverändert fortzuführen. Dieses Pfandrecht schützt seit jeher Handwerksbetriebe und Bauunternehmen vor Zahlungsausfällen und ist für die Branche von grosser Bedeutung. Damit bleibt in der Bauwirtschaft ein zentrales Schutzinstrument für Handwerkerinnen, Handwerker und Bauunternehmen erhalten, das sich seit über 100 Jahren in der Praxis bewährt hat und wesentlich zur Stabilität in der Bauwirtschaft beiträgt.
Das Bauhandwerkerpfandrecht ermöglicht es, für erbrachte, aber nicht bezahlte Bauleistungen ein Pfandrecht auf dem betroffenen Grundstück einzutragen. Damit wird das Grundstück zur Sicherheit für offene Rechnungen – ein zentraler Schutz insbesondere für kleinere Betriebe.
Seit den 1980er Jahren gibt es politische Bemühungen, das Bauhandwerkerpfandrecht zu reformieren. Auslöser für den aktuellen Bericht war das Postulat 19.4638 Caroni, das den Bundesrat beauftragte, mögliche Anpassungen zugunsten der Grundeigentümerschaft zu prüfen. Dabei ging es vor allem um Transparenz beim Einsatz von Subunternehmen und die Verringerung des Risikos sogenannter Doppelzahlungen.
Der Bundesrat prüfte verschiedene Vorschläge aus Politik und Wissenschaft. Die Analyse des Bundesrats zeigt, dass keine der geprüften Lösungen alle wesentlichen Kriterien erfüllt:
Laut Bundesrat würden die vorgeschlagenen Änderungen das Bauhandwerkerpfandrecht komplexer machen, ohne die Risiken für die Grundeigentümerschaft wirksam zu reduzieren. Zudem verfügt diese bereits heute über Möglichkeiten, Risiken zu begrenzen, etwa durch vertragliche Vereinbarungen oder Direktzahlungen an Subunternehmen. Verbesserungen seien ausserdem mit der 2024 beschlossenen Revision des Obligationenrechts (Baumängel) erreicht worden, welche die Leistung von Sicherheiten erleichtert. Diese treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
Der Entscheid des Bundesrats stellt sicher, dass das Bauhandwerkerpfandrecht in seiner bewährten Form bestehen bleibt. Für die Bauwirtschaft bedeutet dies Planungs- und Rechtssicherheit – und für Handwerksbetriebe die Gewissheit, dass ihre Arbeit weiterhin wirkungsvoll abgesichert ist.