21. Mai 2025
Erfahren Sie, welche Geschäfte in der Sommersession besonders relevant für die Bauwirtschaft sind und wie sich der Dachverband dazu positioniert.
Bauenschweiz unterstützt die Änderung UVG i.S. Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA). Der Dachverband hat sich bereits im Rahmen der Vernehmlassung für die institutionelle Lösung eingesetzt, wonach die Stiftung EFA über die Suva finanziert werden soll. Der Nationalrat hat das Geschäft in der Frühjahrssession angenommen. Bauenschweiz beantragt nun auch dem Ständerat die Annahme.
Bauenschweiz unterstützt im Rahmen der Revision des Kartellgesetzes bezüglich Art. 5 (Wettbewerbsabreden) sowie Art. 7 (Missbrauchskontrolle) den Kompromissvorschlag der Mehrheit der WAK-N. Denn dieser setzt auf eine sachgerechte Einzelfallbeurteilung und schützt den Wettbewerb. Dafür hat sich die Wirtschaft stets eingesetzt.
Die Anpassung ist notwendig, weil in der aktuellen Praxis anstatt den tatsächlichen Auswirkungen eines Verhaltens auf den Wettbewerb, die blosse Form einer Vereinbarung bewertet wird. So gelten bestimmte Arten von Absprachen automatisch als unzulässig – selbst wenn sie nachweislich keine schädlichen Auswirkungen entfalten.
Zusammen mit weiteren Wirtschaftsverbänden wie economiesuisse, sgv, SwissHoldings und Handelschweiz wurde hierzu ein Positionspapier veröffentlicht. Darin werden unsere Gründe für die Unterstützung sowie die zugrundeliegende Problematik noch genauer erläutert.
Zudem teilt Bauenschweiz die in der Motion Français formulierte Kritik zur WEKO und unterstützt daher die Forderung einer institutionellen Reform dieser. Der Dachverband beantragt dem Nationalrat, dem Ständerat zu folgen und die Motion anzunehmen.
Die Motion der UREK-N verlangt eine zügige Umsetzung von Art. 10 KlG sowie die Definition klarer Vorgaben, um über die öffentliche Beschaffung die nachhaltige Produktion von Baustoffen zu stärken. Dies soll unter Einbezug von Art. 35j Abs. 2 USG geschehen. Die Vorgaben würden auf Verordnungsebene geschaffen.
Im Grundsatz ist das Anliegen zur Vorbildfunktion der Öffentlichen Hand aus Sicht der Bauwirtschaft wichtig und richtig. Bauenschweiz plädiert jedoch dafür, zum jetzigen Zeitpunkt keine parallelen, zusätzlichen Arbeiten zu starten. Denn die Grundlagen für die von der Kommission geforderte Stärkung nachhaltiger Baustoffe bei öffentlichen Ausschreibungen sind bereits geschaffen. Gleichzeitig sind die öffentlichen Bauherrschaften aufgefordert, ihre Vorbildfunktion mit einem deutlich höheren Tempo wahrzunehmen, um die Zielvorgaben im Klimaschutz und der Kreislaufwirtschaft zu erreichen.
– Das revidierte BöB und die IVöB haben die Grundlage geschaffen auf die Qualität und damit die Nachhaltigkeit an Stelle des Preises zu fokussieren.
– Die KBOB und die Bauwirtschaft arbeiten gemeinsam an Leitfäden und damit Grundlagen im Umgang mit Baumaterial bei den öffentlichen Beschaffungen, die allen Beschaffungsstellen zur Verfügung stehen.
– Mit Instrumenten wie SNBS, Minergie, Norm SIA 390/1 und Tools wie dem Wegweiser Planungsbeschaffung, der Toolbox Nachhaltigkeit oder ECO2Construct sind weitere gute Grundlagen vorhanden, um die Kriterien für die Nachhaltigkeit in Bauprojekten sinnvoll zu gewichten und anzuwenden.
– Das Bundesamt für Umwelt befasst sich zudem mit der Umsetzung des Art. 35j USG. Diese Arbeiten fliessen kommendes Jahr in eine angepasste Verordnung und eine Vernehmlassung dazu ist geplant.
Auszug weiterer Geschäfte, die die Bauwirtschaft betreffen:
Bauenschweiz unterstützt die Motion Burgherr, die eine schnellere Behandlung von Baugesuchen fordert. Der Dachverband sieht insbesondere angesichts der Wohnungsknappheit dringenden Handlungsbedarf bei langwierigen Bauverfahren und befürwortet weitere Massnahmen, die im Rahmen des Aktionsplans gegen die Wohnungsknappheit bereits lanciert wurden.
In diesem Zusammenhang ist auch auf ein Postulat (24.4411) unseres Präsidenten zu verweisen. In seinem Postulat fordert Hans Wicki den Bundesrat dazu auf, die wichtigsten Ursachen für die stetig zunehmende Dauer von Bauverfahren zu analysieren und Massnahmen darzulegen, die zu einer deutlichen Verkürzung der Verfahrensdauer führen.
Bauenschweiz unterstützt die Motion der WAK-N. Es ist wichtig, dass Bauunternehmen bei extremer Hitze die Arbeit einstellen können, damit die Gesundheit und Arbeitssicherheit der Mitarbeitenden durchgehend gewährleistet ist. Eine Anpassung von Fristen muss in solchen Fällen zulässig sein – ohne dabei Konventionalstrafen zu riskieren.
Aktuell findet ein Dialog zwischen der öffentlichen Hand, Bestellern, der Suva und Ausführenden zur Umsetzung des Anliegens und zur Einbettung in die gestartete Revision der SIA-Norm 118 statt.
Bauenschweiz unterstützt die Motion Sollberger. Diese fordert, dass für Bagatell-, kleinere und standardisierte Arbeiten von kurzer Dauer Ausnahmen von der Pflicht zur Erstellung eines Gesundheits- und Sicherheitskonzepts ermöglicht werden. Grund dafür ist der unverhältnismässige administrative Aufwand, der für die Erstellung solcher Konzepte erforderlich ist, selbst bei Arbeiten mit geringem bis gar keinem Gefährdungspotential. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, den Artikel 4 in der BauAV um einen neuen Absatz 3 zu ergänzen, der besagt, dass die SUVA Ausnahmen vorsehen kann.
Der Dachverband teilt die Einschätzung der aufgeführten Herausforderungen und begrüsst die Debatte in der vorberatenden Kommission. Die Themenplattform Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz von Bauenschweiz hat dem BAG weitere Themen zugestellt, bei denen die Bestimmungen in der BauAV auf den Bau- und Sanierungsvorhaben nicht praxistauglich sind. Der Dachverband steht zur Umsetzbarkeit der verschiedenen Anliegen auch im Austausch mit der Suva.