21. Mai 2025

Ausblick auf die Sommersession

Erfahren Sie, welche Geschäfte in der Sommersession besonders relevant für die Bauwirtschaft sind und wie sich der Dachverband dazu positioniert.

Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (24.074)

Bauenschweiz unterstützt die Änderung UVG i.S. Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA). Der Dachverband hat sich bereits im Rahmen der Vernehmlassung für die institutionelle Lösung eingesetzt, wonach die Stiftung EFA über die Suva finanziert werden soll. Der Nationalrat hat das Geschäft in der Frühjahrssession angenommen. Bauenschweiz beantragt nun auch dem Ständerat die Annahme. 

Revision Kartellgesetz (23.047) und Institutionelle Reform der Wettbewerbskommission (23.3224)

Bauenschweiz unterstützt im Rahmen der Revision des Kartellgesetzes bezüglich Art. 5 (Wettbewerbsabreden) sowie Art. 7 (Missbrauchskontrolle) den Kompromissvorschlag der Mehrheit der WAK-N. Denn dieser setzt auf eine sachgerechte Einzelfallbeurteilung und schützt den Wettbewerb. Dafür hat sich die Wirtschaft stets eingesetzt. 

Die Anpassung ist notwendig, weil in der aktuellen Praxis anstatt den tatsächlichen Auswirkungen eines Verhaltens auf den Wettbewerb, die blosse Form einer Vereinbarung bewertet wird. So gelten bestimmte Arten von Absprachen automatisch als unzulässig – selbst wenn sie nachweislich keine schädlichen Auswirkungen entfalten.

Zusammen mit weiteren Wirtschaftsverbänden wie economiesuisse, sgv, SwissHoldings und Handelschweiz wurde hierzu ein Positionspapier veröffentlicht. Darin werden unsere Gründe für die Unterstützung sowie die zugrundeliegende Problematik noch genauer erläutert. 

Zudem teilt Bauenschweiz die in der Motion Français formulierte Kritik zur WEKO und unterstützt daher die Forderung einer institutionellen Reform dieser. Der Dachverband beantragt dem Nationalrat, dem Ständerat zu folgen und die Motion anzunehmen.    

Stärkung nachhaltiger Baustoffe über die Vorbildfunktion des Bundes (25.3426)

Die Motion der UREK-N verlangt eine zügige Umsetzung von Art. 10 KlG sowie die Definition klarer Vorgaben, um über die öffentliche Beschaffung die nachhaltige Produktion von Baustoffen zu stärken. Dies soll unter Einbezug von Art. 35j Abs. 2 USG geschehen. Die Vorgaben würden auf Verordnungsebene geschaffen. 

Im Grundsatz ist das Anliegen zur Vorbildfunktion der Öffentlichen Hand aus Sicht der Bauwirtschaft wichtig und richtig. Bauenschweiz plädiert jedoch dafür, zum jetzigen Zeitpunkt keine parallelen, zusätzlichen Arbeiten zu starten. Denn die Grundlagen für die von der Kommission geforderte Stärkung nachhaltiger Baustoffe bei öffentlichen Ausschreibungen sind bereits geschaffen. Gleichzeitig sind die öffentlichen Bauherrschaften aufgefordert, ihre Vorbildfunktion mit einem deutlich höheren Tempo wahrzunehmen, um die Zielvorgaben im Klimaschutz und der Kreislaufwirtschaft zu erreichen.

– Das revidierte BöB und die IVöB haben die Grundlage geschaffen auf die Qualität und damit die Nachhaltigkeit an Stelle des Preises zu fokussieren.

– Die KBOB und die Bauwirtschaft arbeiten gemeinsam an Leitfäden und damit Grundlagen im Umgang mit Baumaterial bei den öffentlichen Beschaffungen, die allen Beschaffungsstellen zur Verfügung stehen.

– Mit Instrumenten wie SNBS, Minergie, Norm SIA 390/1 und Tools wie dem Wegweiser Planungsbeschaffung, der Toolbox Nachhaltigkeit oder ECO2Construct sind weitere gute Grundlagen vorhanden, um die Kriterien für die Nachhaltigkeit in Bauprojekten sinnvoll zu gewichten und anzuwenden.

– Das Bundesamt für Umwelt befasst sich zudem mit der Umsetzung des Art. 35j USG. Diese Arbeiten fliessen kommendes Jahr in eine angepasste Verordnung und eine Vernehmlassung dazu ist geplant.


Auszug weiterer Geschäfte, die die Bauwirtschaft betreffen:

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