26. Feb 2025
Erfahren Sie, welche Geschäfte der bevorstehenden Session die Bauwirtschaft besonders betreffen, und wie sich Bauenschweiz dazu positioniert.
Die vorliegende Motion fordert eine fairere Ausgestaltung von abstrakten Erfüllungs- und Gewährleistungsgarantien bei Werkverträgen. Denn immer öfter werden zusätzliche, unverhältnismässige Bedingungen bei den Gewährleistungs- oder Erfüllungsgarantien aufgenommen und die SIA 118 Bestimmungen abgeändert. Die Garantien, die eigentlich den Besteller eines Werks schützen sollen, wenn der Unternehmer seinen Auftrag nicht wie vereinbart erfüllt, werden vermehrt missbraucht: Wenn der Besteller die Kaution zieht, selbst wenn das Werk einwandfrei ist, oder das Ziehen der Kaution als Druckmittel nutzt, um den Kaufpreis zu drücken. Auch finanziell gut aufgestellte Unternehmen können so bei mehreren Aufträgen gleichzeitig die Kreditlimite erreichen oder durch die Höhe der Gewährleistungs- oder Erfüllungsgarantien in finanzielle Schieflage geraten und trotz Kapazitäten keine weiteren Aufträge annehmen.
Bauenschweiz unterstützt die Motion und setzt sich für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit aller am Bau beteiligten Akteure ein. Lesen Sie mehr darüber in unserem Positionspapier zum Thema und im gemeinsamen Aufruf mit der KBOB.
Bauenschweiz Präsident und Ständerat Hans Wicki hat dieses Postulat eingereicht. Es verlangt, dass die wichtigsten Ursachen für die stetig zunehmende Dauer von Bauverfahren analysiert werden und infolgedessen geeignete Massnahmen, die zu einer massiven Verkürzung der Verfahrensdauer führen, vorgeschlagen werden (im Idealfall: von der Baueingabe bis zur Baufreigabe zwei Jahre).
Bauenschweiz unterstützt das Postulat und die weiteren Massnahmen, die im Rahmen des Aktionsplans gegen die Wohnungsknappheit bereits lanciert wurden.
Die von Français Olivier eingereichte und von Hans Wicki übernommene Motion formuliert Kritik an der WEKO und fordert dementsprechend deren Reformierung. Die Kritik betrifft u.a. die Kommunikation, die Nichteinhaltung der Unschuldsvermutung gegenüber Verdächtigen und die Dauer der Verfahren. Die Struktur, die Vorrechte und die Mittel der Kommission sind deshalb dringend zu überprüfen. Dabei ist eine funktionale Trennung ihrer Rolle als Anklägerin und als Richterin sicherzustellen.
Bauenschweiz unterstützt die Motion.
Weitere für die Bauwirtschaft relevante Geschäfte in der Frühjahrssession: