01. Sep 2025
Erfahren Sie, welche Geschäfte der bevorstehenden Session die Bauwirtschaft besonders betreffen, und wie sich Bauenschweiz dazu positioniert.
Bauenschweiz unterstützt mit weiteren Wirtschaftsdachverbänden den Entscheid des Nationalrates in der Sommersession und empfiehlt dem Ständerat dem Vorschlag zu folgen – sowohl bezüglich Art. 5 KG (Wettbewerbsabreden) als auch bezüglich Art. 7 KG (Missbrauchskontrolle).
Die Schweizer Wirtschaft steht klar hinter den Zielen des Kartellrechts: Wettbewerbsbeschränkungen müssen verhindert und damit der funktionierende Wettbewerb als Grundprinzip unserer Marktwirtschaft gesichert werden. Hierzu braucht es ein starkes, rechtstaatliches und durchsetzungsfähiges Kartellgesetz. Allerdings hat sich die aktuelle Praxis der Wettbewerbsbehörden von diesem Grundauftrag entfernt. Anstatt auf die tatsächlichen Auswirkungen eines Verhaltens auf den Wettbewerb abzustellen, wird die blosse Form einer Vereinbarung bewertet. Bestimmte Arten von Absprachen gelten damit automatisch als unzulässig – selbst wenn sie nachweislich keine schädlichen Auswirkungen entfalten. Das führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit, insbesondere für KMU.
Der Ständerat nahm die Motion Hegglin in der Frühjahrssession an. Das Geschäft ist nun in der Kommission des Nationalrats. Bauenschweiz beantragt dem Nationalrat die Annahme der Motion.
Der Bundesrat wird mit der Motion aufgefordert, das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) zu ergänzen, damit Dienstbarkeiten für Kiesabbau und Deponien rechtlich abgesichert werden können, ohne als Eigentumsübertragung zu gelten.
Im Sommer 2024 entschied das Bundesgericht, dass bei Abbauprojekten zur Erschliessung von Primärrohstoffen in der Schweiz keine frühzeitige Grundbucheintragung von Dienstbarkeiten mehr möglich ist. Damit können Unternehmen ihre Abbau- und Deponierechte in der langwierigen Vorbereitungsphase, die oft über zehn Jahre dauert, nicht mehr dinglich absichern, obwohl sie bereits hohe Investitionen tätigen. Der Bundesgerichtsentscheid führt somit zu Rechtsunsicherheit. Auch Grundbesitzer und Landwirte verlieren die Möglichkeit, frühzeitig partnerschaftlich Rahmenbedingungen festzulegen. Experten befürchten, dass dies zu deutlich weniger Gesuchen für Kiesabbau, Wiederauffüllung oder Deponiebetrieb führt und die inländische Rohstoffversorgung gefährdet. Der Import dieser Rohstoffe wäre aus ökologischer, ökonomischer und sozialer Sicht nicht sinnvoll.
Die Motion der UREK-N verlangt eine zügige Umsetzung von Art. 10 KlG sowie die Definition klarer Vorgaben, um über die öffentliche Beschaffung die nachhaltige Produktion von Baustoffen zu stärken. Dies soll unter Einbezug von Art. 35j Abs. 2 USG geschehen. Die Vorgaben würden auf Verordnungsebene geschaffen.
Im Grundsatz ist das Anliegen zur Vorbildfunktion der Öffentlichen Hand aus Sicht der Bauwirtschaft wichtig und richtig. Bauenschweiz plädiert jedoch dafür zum jetzigen Zeitpunkt keine parallelen, zusätzlichen Arbeiten zu starten. Aus diesem Grund begrüsst Bauenschweiz das Votum von Bundesrat Albert Rösti in der Ständeratsdebatte Sommersession.
Die Grundlagen für die von der Kommission geforderte «Stärkung nachhaltiger Baustoffe bei öffentlichen Ausschreibungen» sind aus Sicht Dachverband bereits geschaffen und wichtig ist, dass bei einer Überweisung durch den Nationalrat diese Arbeit - auch von BAFU und KBOB - gestärkt wird. Gleichzeitig sind mit diesen Grundlagen die öffentlichen Bauherrschaften aufgefordert, ihre Vorbildfunktion mit einem deutlich höheren Tempo wahrzunehmen, um die Zielvorgabe im Klimaschutz und der Kreislaufwirtschaft zu erreichen. Das revidierte BöB und die IVöB haben die Grundlage geschaffen auf die Qualität und damit die Nachhaltigkeit an Stelle des Preises zu fokussieren.
Auszug weiterer Geschäfte, die die Bauwirtschaft betreffen:
Die von Ständerat Hans Wicki (Präsident Bauenschweiz) eingereichte Interpellation thematisiert die Vorbildfunktion durch bundeseigene Betriebe und Verwaltungseinheiten für partnerschaftliche Zusammenarbeit.
Bauenschweiz begrüsst die in der Interpellationen gestellten Fragen. Für die zunehmende Komplexität auf Bau- und Sanierungsvorhaben und die gesetzlich verankerten Ziele im Bereich Kreislaufwirtschaft, Klima und Energie braucht es von Beginn an eine partnerschaftliche Zusammenarbeit. Damit kann auch die Basis gelegt werden für neue partnerschaftliche Abwicklungsmodelle.
In der Herbstsession werden zahlreiche Motionen zum Umgang mit PFAS behandelt. Diese betreffen teilweise auch die Bauwirtschaft. Bauenschweiz hat bereits vor einem Jahr eine gemeinsame Haltung zum Umgang und Einsatz von PFAS in der Schweizer Bauwirtschaft verabschiedet.