11. Jul 2023

Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes

Bauenschweiz bezieht Stellung zu 19.409 n Pa. Iv. Bregy. Kein «David gegen Goliath beim Verbandsbeschwerderecht». Die Parlamentarische Initiative sieht vor, dass das Beschwerderecht bei kleineren und mittleren Bauprojekten in Bauzonen eingeschränkt wird.

Bauenschweiz unterstützt die vorgesehene Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes hin zu mehr Flexibilität und Verhältnismässigkeit im Beschwerderecht für kleine und mittlere Bauprojekte. 

Denn obwohl das Verbandsbeschwerderecht gerechtfertigt ist und die Umweltsituation in den letzten Jahrzehnten verbessert hat, wurde es teilweise exzessiv eingesetzt und verhinderte dadurch zahlreiche Bauprojekte etwa im dringend notwendigen Wohnungsbau. In besonders sensiblen Gebieten werden das Recht und der Naturschutz weiterhin hochgehalten.

Die Gesetzesvorlage bedarf jedoch einer Präzisierung in der Formulierung, ansonsten dürfte sich die Umsetzung schwierig gestalten.