01. Jan 2021

Ab 1. Januar gilt das neue Beschaffungsrecht

Am 1. Januar 2021 tritt das neue Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) in Kraft und gilt für alle Beschaffungen des Bundes. Ziel ist es, vom Preiswettbewerb hin zu einem Qualitätswettbewerb zu kommen. Für die Bauwirtschaft ist dieses Ziel zentral.

Das neue Beschaffungsgesetz hat nicht mehr nur den wirtschaftlichen, sondern daneben neu auch den volkswirtschaftlichen, ökologischen und sozial nachhaltigen Einsatz der öffentlichen Mittel zum Ziel. Der Zuschlag muss an das «vorteilhafteste» Angebot erfolgen, statt wie bisher an das «wirtschaftlich günstigste» Angebot.

Nach den Juristen sind die Praktiker gefragt

Nach der Revision des Gesetzes und des entsprechenden Verordnungstextes hat die KBOB sämtliche Verträge, Leitfäden und weiteren Hilfsmittel überarbeitet für die Umsetzung per Anfang 2021 auf allen föderalen Stufen. Die Beschaffungsstellen und die Anbieter sind nun gefordert, die Neuerungen in den konkreten Beschaffungen umzusetzen. Vorschläge, wie die Kriterien «Verlässlichkeit des Preises» und «Plausibilität des Angebotes» konkret umgesetzt werden sollen, liegen vor und werden in der Praxis geprüft.

Um das Ziel einer national harmonisierten Gesetzgebung im Bereich der öffentlichen Beschaffungen zu erreichen, ist es wichtig, dass die Kantone möglichst rasch der revidierten IVöB, der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen, beitreten.