Politische Geschäfte

Bauenschweiz setzte im Berichtsjahr in diesen politischen Dossiers einen Schwerpunkt.

Vernehmlassungen

Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030

Bauenschweiz begrüsst, dass der Bundesrat mit der SNE2030 klare Leitlinien für eine nachhaltige Entwicklung der Schweizer Volkswirtschaft vorlegt und für sämtliche Politikbereiche des Bundes konkrete Ziele formuliert. Wir begrüssen ebenfalls, dass sich die Strategie mit den Zielkonflikten zwischen ökologischer Verantwortung, gesellschaftlicher Solidarität und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit transparent auseinandersetzt. Einen Beitrag leisten kann auch das revidierte öffentliche Beschaffungsrecht, das Anfang Jahr in Kraft getreten ist. Die öffentlichen Beschaffungsstellen verfügen neu über Zuschlagskriterien wie Nachhaltigkeit oder Lebenszykluskosten. Der volkswirtschaftliche, ökologische und sozial nachhaltigen Einsatz von öffentlichen Mitteln steht damit im Fokus. Der Zuschlag muss an das «vorteilhafteste» Angebot erfolgen, statt wie bisher an das «wirtschaftlich günstigste». Dieser Vorbildfunktion der öffentlichen Hand wird in der SNE2030 zu wenig Beachtung geschenkt.

Planungshilfe für den Abbau von Steinen und Erden zur Herstellung von Zement

Das Verständnis bei den kantonalen Planungs¬behörden für die Versorgung der Zementindustrie mit Kalk- und Mergelgestein wird gestärkt und die Bedeutung einer funktionierenden Versorgung wird auf nationale Ebene gehoben. Das Projekt und das konsolidierte Dokument sind aus diesem Grund wegweisend für die Zementversorgung und damit die Bauwirtschaft. Bauenschweiz plädiert dafür, dass sämtliche Träger auch Absender der Planungshilfe sind (BPUK, swisstopo, Bundesamts für Umwelt und Bundesamt für Raumplanung und cemsuisse). Damit wird den Planenden und Projektierenden in den Kantonen eine Planungssicherheit im Umgang mit dem Baurohstoff Zement gegeben – dies gerade bei einer Industrie, die mit sehr langen Investitionszyklen operiert. Da solche Planungsprojekte für Kalkstein und Mergel nur rund alle zwanzig bis dreissig Jahre in einem Kanton bearbeitet werden müssen, stellt sich keine Arbeitsroutine ein und eine Planungshilfe, welche den Planungsprozess strukturiert und eine diesbezügliche Übersicht bietet, gewinnt deutlich an Bedeutung.

Einführung einer Regulierungsbremse und Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten

Der Abbau unnötiger Regulierung reduziert die Fixkosten in den Unternehmen, setzt Mittel frei für Innovationen, Investitionen oder neue Arbeitsplätze und fördert damit Stabilität, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit aus eigener Kraft. Die Bundesverfassung hält im Art. 170 fest, dass die Bundesversammlung dafür zu sorgen hat, dass die Massnahmen des Bundes auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Dennoch kam es in den letzten Jahren zu einem beunruhigenden Anstieg der Regulierung und damit zu unnötigen Kosten für die Unternehmen. Der Handlungsbedarf für die Bauwirtschaft mit vielen KMU ist unbestritten.

Bauenschweiz begrüsst und unterstützt aus diesen Gründen beide Vorlagen. Wir empfehlen zusätzlich eine unabhängige Prüfstelle für die Regulierungsfolgenabschätzung und die nach 5 Jahren anstehenden Evaluation auf Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu etablieren. Diese stellt sicher, dass nicht nur die verwaltungsinterne, sondern auch die Sicht der Unternehmen in der Beurteilung einbezogen wird. Speziell die indirekten Kosten sowie die Einschätzung des Nutzens von neuen Regelungen muss vom Markt mitbeurteilt werden. Zudem muss Verbindlichkeit geschaffen werden, für die erwähnte Überprüfung und Ausserkraftsetzung von unnötigen und widersprüchlichen Regulierungen. Das Ziel ist, den Anstieg der Regulierungskosten für Unternehmen nachhaltig einzudämmen. Die administrativen Arbeiten dürfen nicht weiter ansteigen. Auswirkungen auf Unternehmen müssen in der Interessensabwägung immer hoch gewichtet werden.

Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (2. Etappe mit Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative, RPG2)

Die 2. Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes hat zum Ziel, das Bauen ausserhalb der Bauzonen neu zu regeln. Der Gestaltungsspielraum der Kantone soll erhöht werden, ohne das grundlegende Prinzip der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet zu schwächen. Mit dem Planungs- und Kompensationsansatz enthält der vorliegende Entwurf, den die UREK-S ausgearbeitet hat, auch einen indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative. Bauenschweiz begrüsst in der Vernehmlassung grundsätzlich die Stabilisierung der Anzahl Bauten ausserhalb des Siedlungsgebietes mittels Anreizstrategie und unterstütz den Planungs- und Kompensationsansatz als Kernelement eines mehrheitsfähigen Gegenvorschlags zur Landschaftsinitiative. Dringenden Klärungsbedarf sieht Bauenschweiz bei der detaillieren Ausgestaltung von Planungs- und Kompensationsansatz sowie der Finanzierung der Abbruchprämien.

Änderung des Geoinformationsgesetzes

Bauenschweiz unterstützt das Ziel der Vorlage, dass geologische Daten systematisch, digital und harmonisiert erfasst werden. Die Nutzung des Untergrundes gewinnt immer mehr an Bedeutung, birgt jedoch auch viele Nutzungskonflikte bei den Planungsarbeiten. Eine bessere und klar definierte Datenverfügbarkeit spielt somit eine entscheidende Rolle. Bauenschweiz lehnt die Vorlage in der aktuellen Fassung ab. Bei einem solch umfassenden Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit von privaten Akteuren – der zu einem Präzedenzfall für die Verstaatlichung von privaten Daten werden kann – besteht aus Sicht der Bauwirtschaft noch zu viel Klärungsbedarf. Es braucht eine Vorlage, die für alle involvierten Parteien eine klare und faire Erhebung und Weitergabe von Untergrunddaten etabliert.

Die im Bericht beabsichtigte positive Wirkung auf Investitionen kann aus Sicht Bauenschweiz nur mit einer Überarbeitung sichergestellt werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass mit der Unsicherheit der entschädigungslosen Enteignung noch neue Geodaten von Privatunternehmen generiert werden. Für private Projekte im Untergrund braucht es hohe Projektierungsbudgets. Solche Projekte können nach dieser Phase oft auf Grund fehlender Mittel nicht sofort umgesetzt werden. Wären die gewonnen Daten quasi kostenlos für andere Unternehmen oder den Staat nutzbar, würde dies nicht nur den Wettbewerb verzerren, sondern Investitionen stark hemmen.

Teilrevision des Umweltschutzgesetzes (USG)

Mit der Änderung des Umweltschutzgesetzes möchte der Bundesrat Lärmschutz und Siedlungsentwicklung besser aufeinander abstimmen. Ausserdem soll die Sanierung von belasteten Standorten vorangetrieben werden. Bauenschweiz befürwortet die Stossrichtung der Vorlage, die das Potenzial hat, einen Teil der aktuellen Widersprüche zwischen Lärmschutz und den Zielen der Siedlungsentwicklung nach innen zu lösen. Bauenschweiz begrüsst insbesondere, dass durch die vorliegende Änderung klare Voraussetzungen für die Erteilung von Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten definiert werden. Dadurch wird Rechts- und Planungssicherheit für ressourcenschonende Bauprojekte geschaffen. Bauenschweiz setzt sich aber für eine weitgehende und offenere Gestaltung der Gesetzgebung in Richtung deutlich mehr Ermessensspielraum der Behörden ein und fordert eine grundsätzliche neu Regelung der Lärmmessung. Ausserdem unterstützt Bauenschweiz die Legalisierung der im Kanton Zürich bewährten Lüftungsfensterpraxis.

Ratsgeschäfte

  • Motion 19.4059: Für Erfolgreiche Investitionen im Untergrund mit der Digitalisierung
    Bauenschweiz setztesich erfolgreich für die Annahme der Motion ein.

  • Motion 19.3124: Verminderung des Energieverbrauchs und Kohlendioxidausstosses bei Gebäuden des Bundes Bauenschweiz setzte sich erfolgreich für die Ablehnung der Motion ein.

  • Motion 21.3023: Kein Stopp der Immobilienprojekte der SBB, damit dem Bund und der Wirtschaft keine zukunftsweisenden und rentablen Projekte entgehen
    Bauenschweiz wandte sich als Vertreter von Planung, Bauhauptgewerbe, Ausbaugewerbe und Produktion und Handel bereits als Reaktion auf die Anfang Februar 2021 angekündigten Sparprogramme von ETH und SBB mit einem Schreiben an den Bundesrat und rief die öffentliche Hand als Bauherrin auf allen föderalen Stufen auch danach auf, keine Sparprogramme zu schnüren, sondern Planungen und Realisierungen weiter voranzutreiben. Bauenschweiz unterstützte in diesem Sinne die Motion der FK-S. Die Motion wurde vom Nationalrat als 2. Rat abgelehnt.

  • Pa. Iv. 21.400: Bewilligungspflicht gemäss Lex Koller vorübergehend auf Betriebsstätte-Grundstücke ausdehnen
    Bauenschweiz setzte sich unter dem Lead des VIS erfolgreich für die Ablehnung der Pa. Iv. ein. Dass eine Abkehr von der heutigen Gesetzgebung tatsächlich im Interesse von schweizerischen Unternehmen und des Unternehmensstandortes Schweiz wäre, ist zu bezweifeln. Viele in der Schweiz tätige (schweizerische und ausländische) Unternehmen sind auf Mittel von ausländischen Investoren angewiesen. Mit einer Verschärfung der Lex Koller im Bereich der Geschäftsliegenschaften würden Unternehmen in ihrem allfälligen Bedarf behindert, auch von ausländischen Investitionen Gebrauch zu machen. Die Regelung würde jene in der Schweiz tätigen Unternehmen treffen, die aktiv auf Investoren-Suche sind.

  • Geschäft des Bundesrates 20.081: Unterirdischer Gütertransport. Bundesgesetz
    Bauenschweiz unterstützte die Vorlage und begleitete diese im Austausch mit dem Public Affairs Team von Cargo sous terrain. Die gesetzliche Grundlage für die Bewilligung des privatwirtschaftlich getragenen Projekts Cargo sous terrain steht. Das Bundesgesetz wurde in beiden Räten in der Schlussabstimmung der Wintersession 2021 gutgeheissen.

  • Pa. Iv. 20.433: Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken
    Bauenschweiz begrüsst das Ziel, entsprechenden Rahmen im Umweltschutzgesetz für eine moderne und umweltschonende Kreislaufwirtschaft zu schaffen, und nahm entsprechend am Vernehmlassungsverfahren teil.

  • Motion 18.4282: Die Kartellgesetzrevision muss sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien berücksichtigen, um die Unzulässigkeit einer Wettbewerbsabrede zu beurteilen
    Bauenschweiz setzte sich erfolgreich für die Annahme der Motion ein und begleitet zusammen mit constructionromande, den Mitgliedern usic, SBV, FSKB und dem sgv die Umsetzung und die angekündigte «kleine» Revision des Kartellgesetzes.

  • Motion 21.4189: Keine Beweislastumkehr im Kartellgesetz
    Die von Bauenschweiz-Präsident Ständerat Hans Wicki eingereichte Motion will, dass auch im Kartellgesetz die verfassungsmässige Unschuldsvermutung Anwendung findet und der Untersuchungsgrundsatz gestärkt wird. Bauenschweiz unterstützt die Motion und nimmt an der Vernehmlassung zum Kartellgesetz teil, die Ende 2021 eröffnet wurde.

  • Pa. Iv. 17.518: Wettbewerb mit gleich langen Spiessen
  • Motion 20.3531: Fairer Wettbewerb gegenüber Staatsunternehmen
    Bauenschweiz unterstützt die Motion und empfiehlt sie zur Annahme. Anlässlich der Problematik wurde während der Herbstsession 2021 die Parlamentarische Gruppe «Fair ist anders» gegründet. Sie engagiert sich dafür, dass sich die nationale Politik endlich ernsthaft mit der Problematik beschäftigt und klare Leitplanken und Eignerstrategien schafft, um die KMU als Rückgrat der Schweizer Wirtschaft zu stärken. Die neue Parlamentarische Gruppe konzentriert sich ausschliesslich auf kantonsübergreifende, bundesnahe und bundeseigene Unternehmen. Das breit abgestützte Co-Präsidium besteht nebst Bauenschweiz-Präsident SR Hans Wicki auch aus den Nationalräten Kurt Egger (Grüne), Jürg Grossen (glp), Lars Guggisberg (SVP), Peter Schilliger (FDP) und Elisabeth Schneider-Schneiter (Die Mitte).

  • Pa. Iv. 17.400: Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung
    Bauenschweiz hat sich bereits 2019 in der Vernehmlassung für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung und damit für die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung ausgesprochen. Bauenschweiz fordert, dass auf kantonaler Ebene, wie auch bei den direkten Bundessteuern, Abzüge für Energiespar- und Umweltschutzinvestitionen, für denkmalpflegerische Arbeiten sowie für Rückbaukosten zulässig bleiben.

  • Motion 21.3598: Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
    Bauenschweiz beantragt die Ablehnung der Motion. Es besteht kein Handlungsbedarf. Das Anliegen wurde 2018 im Rahmen einer Vernehmlassung (der Bundesrat verzichtete danach auf eine Revision) und bereits mehrfach, erst kürzlich im Parlament diskutiert und verworfen. Es ist aus obigen Gründen weder nötig noch sinnvoll, entgegen den klaren Ergebnissen einer Vernehmlassung und im Widerspruch zu neusten Parlamentsentscheiden eine Botschaft und damit erneut eine Verschärfung der Lex Koller erwirken zu wollen. Es wäre schädlich für die Schweiz, ausländische Investoren zu verdrängen, die in der Schweiz investieren und eine willkommene Ergänzung zu einheimischen Investoren darstellen. Die heute geltenden Regelungen garantieren Rechtssicherheit; sie sind wichtig für die Schweizer Volkswirtschaft, unsere KMU-Wirtschaft, den Finanzplatz und unsere Versicherer.

Volksabstimmungen

Bauenschweiz sagt Ja zum CO2-Gesetz

Der Vorstand von Bauenschweiz sprach sich im November 2020 für die Totalrevision des CO2-Gesetzes aus und trat im Hinblick auf die Volksabstimmung dem Komitee «Schweizer Wirtschaft für das CO2-Gesetz» bei.

Am 13. Juni 2021 lehnte das Schweizer Stimmvolk das CO2-Gesetz ab. Bauenschweiz hatte sich in den Monaten zuvor zusammen mit den Mitgliedern und Partnerorganisationen für ein Ja stark gemacht. Die Bauwirtschaft übernimmt seit vielen Jahren Verantwortung als zentraler Akteur in der langfristigen Reduktion der CO2-Emmissionen. Mit dem Ja wären die Gebäudeprogramme weiter gestärkt worden. Um den Gebäudepark energetisch fit zu machen, braucht es somit andere Anreize. Ein klarer Auftrag an Bauenschweiz und die nationale Politik.

Weitere Impulse haben mit dem Nein zum CO2-Gesetz an Bedeutung gewonnen. Einer davon ist, dass das revidierte Beschaffungsrecht durch die öffentlichen Bauherren auf allen drei föderalen Stufen gelebt und neue Zuschlagskriterien wie Nachhaltigkeit oder Lebenszykluskosten angewendet werden. Die Bauwirtschaft ist bereit, bei Ausschreibungen innovative und nachhaltige Lösungen anzubieten. Nachhaltigkeit muss bereits bei der strategischen Projektplanung mitgedacht werden. Bauenschweiz setzt sich weiterhin dafür ein, gemeinsam an bestehenden oder fehlenden Hilfsmitteln für die Beschaffungsstellen zu arbeiten.

Bauenschweiz lehnt 99%-Initiative ab

Der Vorstand von Bauenschweiz fasste die Nein-Parole zur Volksinitiative «Kapital höher besteuern, Löhne entlasten» (99%-Initiative) und trat der überparteilichen Nein-Koalition bei. Die 2019 von der Juso eingereichte Initiative fordert neue Steuern auf Erträgen und Wertsteigerungen von Vermögen. Kapitaleinkommen von über einem durch das Gesetz festzulegenden Betrag sollen ausserdem anderthalbmal so stark besteuert werden wie das Arbeitseinkommen. Die Vorlage wurde am 26. September 2021 vom Schweizer Stimmvolk deutlich abgelehnt.

Bauenschweiz unterstützt Covid-19-Gesetz

Der Vorstand von Bauenschweiz fasste die Ja-Parole zum Covid-19-Gesetz, das vom Schweizer Stimmvolk am 28. November 2021 deutlich angenommen wurde. Als Wirtschaftsverband unterstützt Bauenschweiz das Gesetz, das eine wichtige Grundlage der Krisenbewältigung ist und die betroffenen Branchen und Unternehmen unterstützt. Die Bauwirtschaft erwies sich als elementarer Pfeiler in der Bewältigung der aktuellen Wirtschaftskrise, unter anderem, weil die Baustellen seit Beginn der Pandemie durchgehend offenbleiben konnten. Andere Branchen wurden härter getroffen. Bauenschweiz sieht es als Akt der Solidarität, diese wirtschaftlich hart getroffenen Branchen und Unternehmen zu unterstützen. Das Covid-19-Gesetz legt unter anderem fest, mit welchen Massnahmen der Bundesrat die wirtschaftlichen Schäden der Pandemie eindämmt. Eine Ablehnung des Covid-19-Gesetzes hätte die Unterstützungsbeiträge für pandemiebetroffene Betriebe gefährdet. Dabei braucht die Wirtschaft gerade in der Krise möglichst weitgehende Rechtssicherheit.

Weitere politische Dossiers

Revidiertes Beschaffungsrecht

Am 1. Januar 2021 trat das revidierte Beschaffungsrecht und die damit verbundene neue Vergabekultur in Kraft. Bauenschweiz setzt sich weiterhin für die Harmonisierung des revidierten Beschaffungsrechts auf allen föderalen Stufen ein. Der Fokus weg vom Preis hin zu mehr Qualität, Innovation und Nachhaltigkeit ist ein echter Paradigmenwechsel, den es positiv mitzutragen gilt. Dazu bleibt Bauenschweiz im Dialog mit den Bauherren und plant eine eigene Publikation zum Thema. Der Wandel in der Vergabekultur ist erst dann geschafft, wenn Innovation und Qualität den Preiswettbewerb auf allen drei föderalen Ebenen bei den Ausschreibungen abgelöst hat und der Austausch der Beschaffungsstellen und Anbieter auf Augenhöhe und Vertrauen basiert.

Revision Bauvertragsrecht

2020 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer Revision des Bauvertragsrechts. Den Anstoss gaben mehrere parlamentarische Vorstösse zur Anpassung der Haftung bei Baumängeln. Eine Gesamtüberprüfung mit einer Konsultation von externen Experten im Baurecht hat ergeben, dass das geltende Bauvertragsrecht praxistauglich und ausgewogen ist, aber bei Haftungsfragen Handlungsbedarf besteht. Eine umfassende Revision ist aus Sicht von Bauenschweiz nach wie vor nicht notwendig und hat sich immer wieder – auch in der Vernehmlassung – dezidiert gegen einen «Konsumentenschutz» geäussert. Die Geschäftsstelle begleitet das Dossier auch während der parlamentarischen Phase. Die eidgenössischen Räte befassen sich voraussichtlich ab dem zweiten Quartal 2022 mit der Vorlage.