30. Nov 2020

Der Bundesrat verabschiedete Ende Oktober die Botschaft zum Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport (UGüTG) an die eidgenössischen Räte. Mit diesem Schritt rückt die Realisierung einer ersten unterirdischen Gütertransportanlage deutlich näher. Die Cargo sous terrain AG äusserte sich erfreut über den Meilenstein: «Dieses Gesetz regelt die Planung, den Bau und Betrieb einer unterirdischen Güterlogistik-Infrastruktur in der Schweiz und schafft Rechtssicherheit für die Investoren.»
Das UGüTG regelt Bau und Betrieb von interkantonalen Anlagen für den unterirdischen Gütertransport und den Betrieb von Fahrzeugen auf diesen Anlagen (Art. 1 Abs. 1). Der unterirdische Gütertransport soll auf privater Initiative beruhen und eigenwirtschaftlich erbracht werden (Art. 1 Abs. 2). Die Betreiber müssen ihre Transportpflicht wahrnehmen und den Kunden den Zugang zu gleichen Bedingungen ermöglichen (Diskriminierungsverbot Art. 5). Damit lehnt sich die Vorlage gemäss Medienmitteilung des Bundesrates vom 28.10.2020 stark an das Bewilligungsverfahren im Eisenbahngesetz (EBG) an.
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates wird die Beratung des Geschäfts 20.081 «Unterirdischer Gütertransport. Bundesgesetz» voraussichtlich im 1. Quartal aufnehmen. Bauenschweiz begrüsst die Vorlage und wird diese im Hinblick auf die parlamentarische Debatte im Detail prüfen sowie in Rücksprache mit den betroffenen Organisationen weiter begleiten.
Unter dem Dach Cargo sous terrain AG sind alle wichtigen Schweizer Transport-, Logistik-, Detailhandels-, Telekom- und Energieunternehmen eingebunden. Die Organisation setzt sich für das erste Schweizer Gesamtlogistiksystem für den flexiblen Transport kleinteiliger Güter in der Versorgung und der Entsorgung ein. Dabei verbinden unterirdische, dreispurige Tunnels Produktions- und Logistikstandorte mit den Städten. Der Strom wird aus erneuerbaren Energien gewonnen. «Gegenüber heutigen Strassentransporten resultieren bis zu 80 Prozent CO2-Einsparung pro transportierte Tonne Güter». Oberirdisch werden die Güter mit umweltschonenden Fahrzeugen weiter verteilt. Ab 2031 soll eine erste Teilstrecke Härkingen-Niederbipp mit Zürich verbinden. Ab 2045 erfolgt der Bau von weiteren Abschnitten.