18. Dez 2020
Angesichts der besonderen Lage in der Schweiz infolge des Wiederanstiegs der Covid-19-Infektionen hat der KBOB-Vorstand die Geltungsdauer der Covid-19 Empfehlungen der KBOB vom 27. März 2020 zur Milderung der Auswirkungen auf die schweizerische Volkswirtschaft aus Sicht des öffentlichen Beschaffungswesens bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die Empfehlungen sind mit denjenigen der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) für Güter und Dienstleistungen koordiniert.
Weitere Informationen sind auf der Webseite der KBOB verfügbar: