29. Sep 2026
Spätestens der Hitzesommer 2026 hat gezeigt, dass sich Bevölkerung, Wirtschaft und öffentliche Hand verstärkt mit den Folgen eines veränderten Klimas und geeigneten Gegenmassnahmen auseinandersetzen müssen. Für die Bauwirtschaft ist die Anpassung an den Klimawandel in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung. Deshalb hat Bauenschweiz gemeinsam mit seinen Mitgliedern eine Haltung zur Klimaanpassung in der Bauwirtschaft erarbeitet.
Gebäude und Infrastrukturen müssen auch unter veränderten klimatischen Bedingungen sicher, funktional und lebenswert bleiben. Gleichzeitig können der Klimawandel und Extremereignisse die Verfügbarkeit von Ressourcen sowie Produktions- und Lieferketten beeinflussen. Bauenschweiz setzt sich deshalb für verlässliche Planungsgrundlagen sowie praxistaugliche Rahmenbedingungen ein.
Auch die Arbeitsbedingungen verändern sich mit steigenden Temperaturen, besonders bei körperlich anspruchsvollen Tätigkeiten. Neben dem Gesundheitsschutz geht es dabei um die praktische Organisation auf Baustellen und um Verantwortlichkeiten, wenn Arbeiten angepasst, verschoben oder unterbrochen werden müssen. Bauenschweiz setzt sich für pragmatische Lösungen ein, die den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden und eine partnerschaftliche Projektabwicklung berücksichtigen.
Die Anpassung an den Klimawandel ist für die Bauwirtschaft auch eine Aufgabe und Chance. Denn die Bauwirtschaft plant und realisiert beispielsweise Gebäude mit verbessertem Hitze- und Hagelschutz, Lösungen für Starkniederschläge und Oberflächenabfluss sowie Anpassungen an Infrastrukturen zum Schutz vor Hochwasser oder Rutschungen. Damit solche Lösungen umgesetzt werden können, braucht es praxistaugliche Rahmenbedingungen.
Zentral ist, dass Klimaanpassung und Klimaschutz zusammengedacht werden. Das Netzwerk «Anpassung an den Klimawandel», in dem auch Bauenschweiz die Perspektive der Bauwirtschaft einbringt, hält fest: Mit konsequenterem Klimaschutz fallen künftige Schäden geringer aus. Gleichzeitig sind Investitionen in den Klimaschutz besser stemmbar als Massnahmen zur Anpassung. Anpassung darf deshalb nicht losgelöst von weiteren Nachhaltigkeitszielen wie Netto-Null und Kreislaufwirtschaft betrachtet werden.