Politische Geschäfte

Wir sind die politische Stimme der Bauwirtschaft in Bern und die Schnittstelle für gemeinsame Herausforderungen und Themen.

Bauenschweiz repräsentiert die Bauwirtschaft als wichtigen, innovativen und prosperierenden Wirtschaftssektor und übernimmt Verantwortung für den Lebensraum Schweiz. Als Dachorganisation bündeln wir die Interessen aller knapp achtzig Fach- und Branchenverbände: Wir vertreten «das Bauen» vom Herstellen und Handeln von Bauprodukten über die Planung und die Realisierung bis zum Ausbau eines Gebäudes. Unsere Wertschöpfungskette ist dementsprechend lang, mit zahlreichen Schnittstellen. Dabei müssen viele Zahnräder perfekt ineinandergreifen, um die Qualität von Prozessen, Materialien und Bauprojekten sicherzustellen.

Um diese vielfältigen Aufgaben wahrzunehmen, setzten sich die Vertreterinnen und Vertreter von Bauenschweiz im Berichtsjahr wie folgt ein:

Vernehmlassungen

Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28)

Bauenschweiz hat in Rücksprache mit den Mitgliedern eine Stellungnahme eingereicht. Darin begrüssen wir die Vorlage, fordern aber, dass die Botschaft in einem zentralen Punkt ergänzt und präzisiert wird. Es ist im Interesse der Erhaltung und Weiterentwicklung der Infrastrukturen der Schweiz – und damit der längerfristigen Sicherung des Wohlstandes in der Schweiz – unabdingbar, dass die erwähnten Zielsetzungen vom ETH-Bereich neu angegangen resp. deutlich verstärkt berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck ist die BFI-Botschaft 2025-28 entsprechend zu ergänzen, namentlich bei den Zielen (S. 60 – Hinweis auf die hier beschriebenen Zielsetzungen gemäss Lit. A – C hiervor) sowie den Massnahmen (strategischen Schwerpunkten, S. 61, sowie Forschung, S. 62 - dito). Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass dem ETH-Bereich die für diese konkretisierten Ziele notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Wir gehen davon aus, dass hierzu mehr zusätzliche Mittel zu sprechen sind als bisher vorgesehen.

Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023

Bauenschweiz hat in Rücksprache mit den Mitgliedern eine Stellungnahme zur Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt und zur Lärmschutz-Verordnung erarbeitet.

Betreffend der Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt unterstützte
Bauenschweiz die darin enthaltenen Anpassungen. Insbesondere begrüssen wir den Schutz der Biodiversität sowie das Verbot der Einfuhr bzw. des Verkaufs von invasiven fremden Pflanzen und Bäumen. So werden die vorhandenen Wälder und insbesondere Bäume geschützt, welche u.a. das Baumaterial für den Holzbau darstellen. Bauenschweiz spricht sich jedoch für eine differenzierte standortbezogene Einzelbetrachtung des Gefährdungspotentials und die Berücksichtigung von kulturhistorischen sowie gartendenkmalpflegerischen Kriterien aus.

Betreffend der Lärmschutz-Verordnung begrüsste Bauenschweiz die vorgeschlagenen Anpassungen, welche die entsprechenden Bewilligungsverfahren vereinfachen und beschleunigen. Dadurch wird Planungs- und Rechtssicherheit geschaffen, ohne den Schutz der Bevölkerung vor Lärm zu vernachlässigen. Im Erläuternden Bericht soll im Sinne einer schweizweit einheitlichen Umsetzung jedoch folgender Punkt ergänzt werden: «Die Vorgaben gelten für alle Kantone und sind abschliessend. Die Kantone dürfen keine weiteren Auflagen oder Einschränkungen machen.»

Kein «David gegen Goliath» beim Verbandsbeschwerderecht

Mit der Vorlage sollen kleinere Wohnbauprojekte vom Verbandsbeschwerderecht ausgenommen werden. Bürgerinnen und Bürger, die innerhalb der Bauzonen Wohnbauten mit einer Geschossfläche von weniger als 400 m2 planen, sollen nicht länger dem Risiko einer Beschwerde vonseiten einer nationalen Umweltorganisation ausgesetzt sein. Bauenschweiz erarbeitete mit der Themenplattform Raumplanung eine Stellungnahme. Darin unterstützen wir die vorgesehenen Änderungen grundsätzlich, und verweisen gleichzeitig auf den Handlungsbedarf bei den teilweise unpräzisen Ausformulierungen für die Umsetzung in der Praxis.

Ratsgeschäfte

  • 22.066 Obligationenrecht (Baumängel). Änderung
    Bauenschweiz hat 2020 an der Vernehmlassungteilgenommen und eine Stellungnahme eingereicht. Wir unterstützen eine Verlängerung der Rügefrist auf 60 Tage, eine Nachbesserung beim Kauf und der Neuerstellung von Wohneigentum und die Ersatzsicherheit bei der Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechtes. Bauenschweiz lehnt jedoch den vom Nationalrat beabsichtigten Systemwechsel ab. Dieser bildet die Realität bei Bauvorhaben nicht ab und verschlechtert die Ausgangslage für die dringend notwendige Sanierung des Gebäude- und Infrastrukturparks deutlich.

    Eine Aufhebung der Rügefrist und eine jederzeitige Mängelrüge birgt ein zu hohes finanzielles Risiko sowohl für kleine als auch grosse Unternehmen und ist auf den sehr unterschiedlichen Bauvorhaben im Hoch- und Tiefbau sowie im Ausbaugewerbe nicht flächendeckend anwendbar. Die Möglichkeit einer jederzeitigen Mängelrüge während 10 Jahren steht zudem im krassen Ungleichgewicht zum Mängelrecht der Installationsunternehmungen gegenüber ihren Produktlieferanten (Kaufvertrag). Die vom Bundesrat vorgeschlagene Verlängerung der Rügefrist auf 60 Tage ist ausgewogen und verbessert die Position der Bauherrschaft bereits in erheblichem Masse.

    Eine Erweiterung der Verjährungsfrist von 5 auf 10 Jahre über alle Bau- und Sanierungsvorhaben ist nicht für alle Gewerke verhältnismässig. Es ist zudem bereits heute möglich, wo angezeigt und sinnvoll, eine Verjährungsfrist von 10 Jahren zu vereinbaren. Dies jedoch immer mit entsprechenden Instandhaltungs- und Wartungsverträgen. Eine flächendeckende Pflicht für Hoch- und Tiefbauprojekte erhöht ebenfalls unnötig den finanziellen Druck auf Unternehmen.

    Die Regelungen im OR gelten für sämtliche, sehr unterschiedliche Projekte im Hoch- und Tiefbau. Ein Bau- oder Sanierungsvorhaben ist massgeschneidert und kein Produkt «ab Stange». Diesem Umstand muss das OR gerecht werden. Zudem verfehlt die aktuelle Fassung des Nationalrates das Ziel des Bundesrates. Ein Bauvorhaben wird für nicht professionelle, private Bauherren deutlich komplizierter. Sie brauchen nicht nur mehr juristisches Expertenwissen, sondern auch deutlich mehr fachliche Kenntnisse bzw. Unterstützung um ein Projekt mit allen Absicherungen, AGBs oder Wartungsverträgen überhaupt realisieren zu können. Dies verteuert und verlängert Bauvorhaben auch für Private unnötig.

    Bauenschweiz hat die aktualisierte Position im Januar 2023 an den Anhörungen der Rechtskommission des Nationalrats vertreten.
  • 23.047 Kartellgesetz (KG). Änderung
    Die Dachorganisationen Bauenschweiz, constructionromande und der Schweizerischer Gewerbeverband engagieren sich seit Jahren für ein KMU-taugliches und praxisnahes Kartellgesetz (KG) und haben im Rahmen der Vernehmlassung zur Teilrevision des Kartellgesetzes im Frühling 2022 sowie zu den beiden überwiesenen Motionen Wicki und Français gemeinsam Stellung genommen.

    Die Botschaft zum KG 1995 führte aus, das KG solle gegen Verhaltensweisen vorgehen, die die Funktionen des Wettbewerbs beeinträchtigen. Es war aber nie die Idee des Gesetzgebers, rein formbasiert gegen kartellrechtlich relevante Tatbestände vorzugehen und dabei in Kauf zu nehmen, dass auch unschädliche Verhaltensweisen verboten und sogar gebüsst werden. «Massgebend ist, ob die Auswirkungen einer Wettbewerbsbeschränkung volkswirtschaftlich oder sozial schädlich sind. Nur wenn die Schädlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde, ist die Wettbewerbsbeschränkung unzulässig.» Dieser Ansatz wurde vom Gesetzgeber nicht geändert. Die vom Parlament überwiesenen Motionen Français und Wicki wollen zur früheren, bewährten und vom Gesetzgeber definierten Praxis zurückkehren.

    Die Umsetzung in der Botschaft des Bundesrates geht in die richtige Richtung, ist jedoch zu schwach und würde daher zu keiner Verbesserung des Status quo führen. In der europäischen Rechtsprechung müssen schädliche Auswirkungen und eine Kausalität nachgewiesen werden. Eine Verbotsgesetzgebung ist nicht automatisch eine Umkehr der Beweislast. Der Europäische Gerichtshof korrigiert immer mehr und detaillierter Kartellrechts-Entscheide der Europäischen Kommission, die alleine oder vorwiegend aufgrund formaler Kriterien gefällt wurden.
  • 23.3008 Kostensparende Entschlackung der Standards im Bauwesen
    Bauenschweiz begrüsste den Entscheid des Ständerats, die Motion abzulehnen. Die Schweizer Normenlandschaft basiert auf einem gut funktionierenden System, das sich seit vielen Jahrzehnten bewährt. Ein Lösungsansatz zum Dokumenten-Wirrwarr im Planungs- und Bauwesen kann durch die Normungsorganisationen der Wirtschaft realisiert werden, ohne eine zusätzliche Vorschrift auf Gesetzesstufe. Damit wird auch das Anliegen der Wirtschaftskommission aufgenommen, als Branche die Komplexität der Vollzugshilfen zu verringern und die Kantone und Gemeinden in den Dialog miteinzubeziehen.
  • 23.060 Geoinformationsgesetz. Änderung
    Bauenschweiz hat in Rücksprache mit dem Mitglied CHGEOL an der Vernehmlassung teilgenommen und wird das Geschäft im Parlament weiterbegleiten. Das Thema Holschuld und Schutz privater Wirtschaftsinteressen wurde verankert. Gleichzeitig fällt aber auf, dass im Gesetzesentwurf wichtige Punkte immer noch sehr vage formuliert sind und damit auf Verordnungsstufe präzisiert werden müssen. Beispiele sind «Daten von nationalem Interesse» oder «Entschädigung für die Abgabe» von primären geologischen Daten. Bauenschweiz fordert, dass diese Präzisierungen im Austausch mit der Bauwirtschaft erfolgen.
  • 23.4079 Abstrakte Erfüllungsgarantie fairer ausgestalten
    Bauenschweiz unterstützt die Motion. In Werkverträgen werden vermehrt zusätzliche, unverhältnismässige Bedingungen bei den Gewährleistungs- oder Erfüllungsgarantien aufgenommen und die SIA 118-Bestimmungen abgeändert. Deren Höhe ist in den letzten Jahren laufend gestiegen. Der vertraglich geforderte Haftungsbetrag wird von Bauherren auf bis zu 15% der Vergütungssumme angesetzt. Es sind Beispiele bekannt von bis zu 30% des Gesamtvolumens. Die Garantie wird für die Dauer von fünf Jahren ab der Abnahme des gesamten Bauwerks aller Baubeteiligten eingefordert. Meint der Besteller, der Unternehmer hätte die Leistung nicht wie vereinbart erbracht, so stellt er dem Garanten eine Meldung zu und der Garant überweist dem Besteller den Geldbetrag. Auch bei finanziell gut aufgestellten Unternehmen (sowohl KMU als auch Grossunternehmen) kann bei mehreren Aufträgen gleichzeitig die Kreditlimite erreicht sein oder die Höhe der Gewährleistungs- oder Erfüllungsgarantien das Unternehmen in finanzielle Schieflage bringen.
  • 20.433 Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken
    Bauenschweiz unterstützte bereits im Rahmen der Vernehmlassung vom Februar 2022 (siehe Stellungnahme) das Ziel der Kommission, den entsprechenden Rahmen im Umweltschutzgesetz für eine moderne und umweltschonende Kreislaufwirtschaft zu schaffen. Der gewählte regulatorische Ansatz aus einer Mischung von Anreizen, Kompetenzen zur Regulierung und Förderinstrumenten erscheint zielführend. Es bleibt weiterhin wichtig zu untermauern, dass die Bauwirtschaft bereits viele Bereiche der Revision umsetzt. Bauenschweiz wird auch die Umsetzung auf Verordnungsstufe aktiv begleiten.
  • 22.061 CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024. Revision
    Bauenschweiz nahm 2022 an der Vernehmlassung teil, reichte eine Stellungnahme ein und setzt sich weiterhin für das Geschäft ein. Dies im Abgleich mit anderen Revisionsprojekten, wie der Anpassung USG in Sachen Kreislaufwirtschaft. Bauenschweiz empfiehlt, im CO2-Gesetz keine unnötigen Hürden für die Gebäudeprogramme zu schaffen, sondern die bestehenden, bereits etablierten Hebel für den Umgang mit Baumaterial zu nutzen.
  • 18.077 Raumplanungsgesetz. Teilrevision. 2. Etappe
    Bauenschweiz begleitete das Geschäft seit dem Vernehmlassungsverfahren, bei dem wir 2021 eine Stellungnahme einreichten. Ab 2022 begleitete Bauenschweiz das Geschäft durch die parlamentarische Phase. Wir begrüssten, dass das Raumplanungsgesetz revidiert und als indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative verabschiedet wurde und unterstützten die Stabilisierung der Gebäude ausserhalb der Bauzonen mittels Anreizstrategie.
  • 22.085 Umweltschutzgesetz. Änderung
    Bauenschweiz begleitet das Geschäft seit dem Vernehmlassungsverfahren, bei dem wir 2021 eine Stellungnahme einreichten. 2023 begleitete Bauenschweiz das Geschäft durch die parlamentarische Phase und nahm im Oktober an den Anhörungen der Urek-S teil.
  • 17.400 Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung
    Bauenschweiz hat sich bereits 2019 in der Vernehmlassung für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung und damit für die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung ausgesprochen. Bauenschweiz fordert aber, dass Abzüge für Energiespar- und Umweltschutzinvestitionen, für denkmalpflegerische Arbeiten sowie für Rückbaukosten zulässig bleiben. In der Sommersession 2023 unterstützte Bauenschweiz aus diesem Grund den Minderheitsantrag in Art. 32 Abs. 2. Der Nationalrat hat diesen abgelehnt.

    Für einen letzten Kompromiss im Ständerat lancierte Bauenschweiz mit den Mitgliedern der Stammgruppe GAG ein Schreiben mit konkreten neuen Artikeln im DBG 32a neu «Liegenschaften im Privatvermögen» und StHG 9a neu «Liegenschaften im Privatvermögen». Bauenschweiz wird dieses Thema auch nach der Beratung des Geschäfts weiterverfolgen.

    Für die ambitionierte Modernisierung des Gebäudeparks müssen alle möglichen Anreize gesetzt werden, um Sanierungen auszulösen und damit die Sanierungsquote in der Schweiz deutlich zu steigern. Es ist ebenfalls wichtig zu betonen, dass diese Steuerabzüge kürzlich nicht nur bestätigt, sondern seit 2020 im Rahmen der Energiestrategie 2050 erweitert und modernisiert wurden. Die Vorlage 17.400 ist eine Kehrtwende, welche die Anstrengungen zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele deutlich schwächen wird.

Volksabstimmungen

Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die
Stärkung der Energiesicherheit (KlG)

Bauenschweiz setzte sich für ein Ja zum Klimagesetz ein und unterstützte im Hinblick auf die Abstimmung vom 18. Juni die Allianz der Wirtschaft für das Klimagesetz. Die Vorlage wurde vom Volk mit 59.1 % angenommen und bietet unternehmerischen Spielraum, verlässliche und stabile Rahmenbedingungen für Unternehmen auf dem Weg zu Netto-Null und damit Investitionssicherheit.

Darüber hinaus stellt der Bund für die nächsten 10 Jahre weitere Fördermittel in Höhe von 200 Mio. Franken pro Jahr zur Verfügung für Sanierungs- und Gebäudeprogramme und damit Haus- und Immobilienbesitzer:innen. Damit werden insbesondere der Ersatz fossiler Heizungen und elektrischer Widerstandsheizungen durch erneuerbare Heizsysteme sowie energetische Sanierungen von Gebäudehüllen vorangetrieben. Die energetischen Sanierungsmassnahmen generieren Auftrags- und Umsatzvolumen für alle Teilbranchen der Bauwirtschaft und schaffen Planungssicherheit.