Politische Geschäfte

Bauenschweiz setzte im Berichtsjahr in diesen politischen Dossiers einen Schwerpunkt.

Neues Beschaffungsrecht: Qualitätswettbewerb, Nachhaltigkeit und Innovation stärken

National- und Ständerat haben am 21.6.2019 die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BÖB) ohne Gegenstimme verabschiedet. Am 1.1.2021 trat das Gesetz zusammen mit der entsprechenden Verordnung (VÖB) in Kraft. Am 15.11.2019 verabschiedeten die Kantone die interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVÖB) ebenfalls einstimmig. Diese tritt in Kraft, wenn ihr zwei Kantone beigetreten sind. Mit dem BÖB und der IVÖB gibt es nun föderale Beschaffungsregelungen, die so weit wie möglich harmonisiert sind. Damit konnte ein wichtiges Anliegen der Bauwirtschaft erfüllt werden.

Bauenschweiz beteiligte sich im Rahmen verschiedener KBOB-Bauenschweiz-Arbeitsgruppen an den Umsetzungshilfen für die öffentlichen Beschaffer:

  • Leitfäden zur Beschaffung von Planer- und Werkleistungen
  • Leitfaden zur Beschaffung von Werkleistungen
  • Leitfaden zur Beschaffung von Gesamtleistungen
  • Leitfaden für die Durchführung von Wettbewerbs- und Studienauftragsverfahren

Das eidgenössische Parlament und das interkantonale Organ für das öffentliche Beschaffungswesen (InöB) haben mit den beschlossenen Vorlagen das Beschaffungswesen neu ausgerichtet: Der Qualitätswettbewerb wird mit Kriterien wie zum Beispiel Nachhaltigkeit, Lebenszykluskosten, Innovation, Plausibilität des Angebotes oder Verlässlichkeit des Preises deutlich gestärkt. Neu soll der Zuschlag an das «vorteilhafteste» statt an das «wirtschaftlich günstigste» Angebot gehen. Damit setzen das eidgenössische Parlament und die InöB die Leitplanken für eine neue Vergabekultur.

Es ist nun an den Beschaffungsstellen und an den Anbietenden, die Regelungen zu nutzen und die neue Vergabekultur einzuführen und zu pflegen. Bauenschweiz setzt sich im Dialog mit den öffentlichen Bauherren und Behörden weiterhin dafür ein, die Umsetzung des revidierten BÖB und der IVÖB proaktiv und umfassend zu fördern, um den Paradigmenwechsel bei der Vergabekultur auf Seiten der Vergabestellen wie auch bei den Anbietern zu unterstützen.


RTVG-Doppelbelastung von ARGEs erfolgreich abgeschafft

Bauenschweiz setzte sich mit Präsident Ständerat Hans Wicki und Vorstandsmitglied Nationalrat Christian Wasserfallen erfolgreich für die Abschaffung der Doppelbesteuerung von Arbeitsgemeinschaften bei den Radio- und TV-Gebühren ein.

National- und Ständerat schafften in der Wintersession 2020 die gesetzliche Grundlage für die Abschaffung der Doppelbesteuerung von Arbeitsgemeinschaften – ein in der Bauwirtschaft häufiges Instrument, um Projekte mit verschiedenen Partnern umzusetzen. Wenn gegen die Änderung kein Referendum ergriffen wird, setzt der Bundesrat das Gesetz rückwirkend per 1.1.2021 in Kraft und es werden für das Jahr 2021 keine Rechnungen mehr gestellt.

Die Abschaffung ist für Bauenschweiz-Präsident und Ständerat Hans Wicki ein Erfolg für die Bauwirtschaft. Denn obwohl das Geschäft inhaltlich politisch nie stark umstritten war, brauchte es Druck in den Kommissionen und im Parlament.


Bauenschweiz sagt Ja zum CO 2 -Gesetz

Der Vorstand von Bauenschweiz sprach sich im November 2020 für die Totalrevision des CO 2 -Gesetzes aus, und trat im Hinblick auf die Volksabstimmung (13. Juni 2021) dem Komitee «Schweizer Wirtschaft für das CO 2 -Gesetz» bei.

Der Vorstand von Bauenschweiz unterstützt das neue CO 2 -Gesetz, weil die Gesetzesrevision wirksame und verlässliche Rahmenbedingungen für eine aktive und nachhaltige Klimapolitik definiert. Bauenschweiz befürwortet somit die Energiestrategie 2050 und unterstützt das Ziel, die CO 2 -Emissionen bis 2050 auf Netto-Null zu bringen. Der Vorstand anerkennt die CO 2 -Problematik und ist überzeugt, dass die Energiestrategie 2050 insgesamt eine Chance für die inländische Wirtschaft darstellt und die Bauwirtschaft ihren Teil zur Lösung beitragen kann.

Bauenschweiz setzt sich etwa dafür ein, die CO 2 -Reduktion im Gebäudepark voranzutreiben und hat sich bereits in der parlamentarischen Beratung für die Stärkung der Gebäudeprogramme wie energetische Gebäudehüllen oder Gebäudetechniksanierungen eingesetzt. Das CO 2 -Gesetz setzt zudem wichtige Anreize zur Förderung von Ersatzneubauten. Derartige Massnahmen erlauben es, Klima- und Energieziele zu erreichen und gleichzeitig einheitliche Rahmenbedingungen für die Bauwirtschaft zu schaffen. So bietet die Vorlage auch Planungs- und Investitionssicherheit.


Bauwirtschaft bekennt sich zu freiem und fairem Wettbewerb

Die Branchenverbände und Organisationen der Schweizer Bauwirtschaft haben unter der Führung von Bauenschweiz eine gemeinsame Erklärung erarbeitet, die im Januar 2020 publiziert wurde. Sie bekennen sich zu einem freien und fairen Wettbewerb und verurteilen jegliche Verfälschung. Diese Botschaft wollen sie nach innen und aussen tragen. Mit Hilfe von Kommunikationsmassnahmen und Schulungen soll innerhalb der Bauszene aufgeklärt und informiert werden.

Verschiedene Berufs- und Branchenverbände haben die Umsetzung von Massnahmen bereits an die Hand genommen und Dokumente erarbeitet, anhand derer sie ihre Mitglieder orientieren und sensibilisieren. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.bauenschweiz.ch/compliance.

Auswahl von Compliance-Aktivitäten unserer Mitgliedsverbände im Berichtsjahr:

  • Rechtsauskünfte
  • Compliance-spezifische Webseiten
  • Merkblätter zu Compliance
  • Compliance als Aufnahme-, respektive Mitgliedschaftsbestimmungen
  • Seminare, Schulungen und Workshops
  • Im Personalreglement als Bestandteil der Arbeitsverträge, wie auch im Mitarbeiterhandbuch eingearbeitet
  • Monatliche Artikel in Verbandszeitschriften
  • Online-Lernmodule zu den relevantesten Compliance-Themen, beispielsweise die Themen Antikorruption, Verhaltenskodex, Informationssicherheit, Datenschutz sowie Kartellrecht


Gemeinsam für offene Baustellen

Als im Rahmen der Covid-19-Bekämpfungsmassnahmen plötzlich auch Baustellenschliessungen zur Debatte standen, formierte sich innerhalb der Baubranche sehr schnell klarer Widerstand. Bauenschweiz machte sich beim Bundesrat und bei den Kantonen gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden stark und konnte zeigen, dass Baustellen sicher weiterbetrieben werden können und die Bauwirtschaft als wichtige Stütze der Schweizer Wirtschaft Bestand hat. Die klare Verbesserung der Hygienesituation auf den Baustellen ist ein Gewinn aus der Pandemiezeit, der beibehalten werden muss.

Bauenschweiz hat insbesondere die öffentliche Hand als Bauherrin aufgerufen, keine Sparprogramme zu schnüren, sondern Planungen und Realisierung weiter voranzutreiben. Staatliche Auftraggeber müssen als positive Beispiele vorangehen. Es braucht dabei keine neuen «Wiederbelebungskonzepte», sondern bereits verabschiedete und geplante Projekte müssen umgesetzt werden. Der Staat kann mit einem solchen Verhalten auch die privaten Unternehmen ermuntern, wieder zu investieren und an die Zukunft zu glauben. Damit kann die Baubranche aus eigener Kraft und ohne Rettungsprogramme des Staates den Weg aus der Krise meistern. Es können damit Investitionen in die Zukunft getätigt und Arbeitsplätze erhalten werden, was die Nothilfepakete des Bundes über die Arbeitslosenkassen entlastet. Bauenschweiz setzt sich auch weiterhin dafür ein, dass der Bauwirtschaft beim Bewältigen der Krise keine zusätzlichen Hürden in den Weg gelegt werden.


Revision des Bauvertragsrechts

Im August 2020 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer Revision des Bauvertragsrechts. Den Anstoss gaben mehrere parlamentarische Vorstösse zur Anpassung der Haftung bei Baumängeln. Eine Gesamtüberprüfung mit einer Konsultation von externen Experten im Baurecht hat ergeben, dass das geltende Bauvertragsrecht praxistauglich und ausgewogen ist, aber bei Haftungsfragen Handlungsbedarf besteht.

Eine umfassende Revision ist auch aus Sicht von Bauenschweiz nach wie vor nicht notwendig. Bereits 2011, im Rahmen der Beratung der Motion Fässler 09.3392 und 2018 an einer Gesprächsrunde beim Bundesamt für Justiz, hat sich die Verbandsspitze dezidiert dagegen geäussert. Bauenschweiz begrüsst, dass das Bundesamt für Justiz unter Beizug von Baurechtsexperten ebenfalls zu diesem Schluss gelangt ist.

Es wurde zur Begleitung der Gesetzesrevision früh eine Bauenschweiz-Arbeitsgruppe über alle Stammgruppen hinweg gegründet. Die Geschäftsstelle begleitet das Dossier auch während der parlamentarischen Phase. Die eidgenössischen Räte befassen sich voraussichtlich ab 2022 mit der Vorlage.

Fokus von Bauenschweiz wird sein, einen «Konsumentenschutz» zu verhindern. Zu Unrecht wird von einem verbreiteten Pfusch oder Missbrauch im Bau ausgegangen. Die überwiegende Mehrzahl der Bauprojekte und Mängelbehebungen werden reibungslos umgesetzt. Die subsidiär anwendbaren SIA-Normen berücksichtigen die Bauherreninteressen weitgehend.


Weitere politische Dossiers

  • Nachhaltigkeit/Kreislaufwirtschaft
  • Raumplanung (RPGII, Landschaftsschutzinitiative, Biodiversitätsinitiative)
  • Kartellrecht, u.a. Motion Français
  • Cargo Sous Terrain