23. Mär 2020
bauenschweiz ruft die gesamte Bauwirtschaft, namentlich die Verantwortlichen für die Baustellen, die Bauherren und Bauherrenvertreter, aber auch alle Unternehmer und Subunternehmer eindringlich auf, die vorgegebenen Massnahmen des Bundes auf den Baustellen einzuhalten und ihre Mitarbeitenden entsprechend zu instruieren. Dort, wo die Massnahmen aus organisatorischen oder anderen Gründen nicht eingehalten werden können, ist eine projektspezifische Baustellenschliessung im Sinne des Schutzes der Gesundheit der Arbeiternehmenden aber auch im Sinne der Verhinderung der flächendeckenden Baustellenschliessung unumgänglich.