03. Okt 2023

Bauenschweiz fordert den Produktionsstandort Schweiz zu stärken

Bauenschweiz fordert bessere Rahmenbedingungen für unsere Produktionsunternehmen.

Hans Wicki Ständerat

In der Schweiz werden qualitativ hochwertige Baustoffe produziert. Aufgrund der teils energieintensiven Herstellung und industriellen Fertigung sowie der sehr aktiven Industriepolitik im europäischen Ausland sehen sich Produktionsunternehmen in der Schweiz vermehrt einschränkenden oder gegenüber dem Ausland benachteiligenden Rahmenbedingungen durch die Politik konfrontiert. Bauenschweiz erwartet von der Politik und den Bundesbehörden ein klares Bekenntnis zum Produktionsstandort Schweiz. Werden die produzierenden Unternehmen in der Schweiz nicht adäquat unterstützt, droht eine Abwanderungswelle ins Ausland. Dazu hat der Vorstand Bauenschweiz ein Positionspapier verabschiedet.

Ständerat Hans Wicki forderte als Präsident von Bauenschweiz in der Debatte um das C02-Gesetz in der Herbstsession, dass die Einnahmen aus den Versteigerungen der Emissionsrechte für die energieintensiven Unternehmen zweckzubinden kein Ersatz für einen Grenzausgleichsmechanismus sei. Eine wichtige Forderung dazu sei die Parlamentarische Initiative von Franziska Ryser 21.432, Grundlagen für ein CO2-Grenzausgleichssystem schaffen.

In der Bauwirtschaft sei die sichere Versorgung mit hochwertigen Baumaterialien unabdingbar. Dazu gehöre auch, dass jene Bauprodukte, die in der Schweiz derzeit produziert werden, wie zum Beispiel Stahl und Zement, auch weiterhin hier produziert werden können. Diese energieintensiven Firmen sind auf Investitionssicherheit angewiesen, sie benötigen gleich lange Spiesse, auch mittelfristig. Mit einem solchen Fonds, wie von der UREK jetzt vorgeschlagen würden die Firmen zwar wichtige Anschubfinanzierungen erhalten, Investitionssicherheit bietet dieser Fonds jedoch nicht.

Die vollständige Wortmeldung kann im amtlichen Bulletin nachgelesen werden. 

Zwei Beispiele aus der Praxis

1. Die Flumroc AG betreibt in Flums eine Anlage zur Produktion von Dämmstoffen aus Steinwolle und ist verpflichtet, am Emissionshandelssystem der Schweiz (EHS) teilzunehmen. 2020 hat die Flumroc beschlossen die mit Koks betriebenen Kupolöfen durch elektrische Schmelz-Reduktionsöfen zu ersetzen. Mit der Realisierung dieses Projekts ist es der Flumroc möglich, ihre jährlichen CO2-Emissionen um mindestens 2/3 zu reduzieren. Das Projekt ist aufgrund der Höhe der Investitionskosten nicht wirtschaftlich. Hinzu kommt, dass die Reduktion des CO2-Ausstosses durch die Umstellung auf den elektrischen Schmelz-Reduktionsofen derart gross ist, dass das Bundesamt für Umwelt (BAFU) eine Neuberechnung der Zuteilung der Emissionsrechte vorschreibt. Folglich ergeben sich kaum überschüssigen Emissionsrechte, was zu einem Wegfallen eines substanziellen Beitrages zur Investition führt. Aus diesen Gründen hat die Flumroc ein Gesuch um Ausstellung von Bescheinigungen eingereicht. Dieses wurde vom BAFU trotz vieler vorgängiger Gespräche und Lösungssuche aus juristischen Gründen abgelehnt. Kommt hinzu, dass die Investition den CO2-Ausstoss derart stark senkt, dass die Flumroc durch die Produktionsumstellung aus dem EHS austreten kann (Opt-Out). Sogar diese Spezialsituation ermöglichte es bisher nicht, eine Lösung mit dem BAFU zu finden. Der Fall liegt seit über einem Jahr vor Bundesverwaltungsgericht.

2. Die Zementindustrie ist aufgrund ihrer Energieintensität gezwungen, am Schweizerischen EHS teilzunehmen, das mit jenem der EU verknüpft ist. Da die Schweiz deshalb die klimapolitischen Anforderungen im Einklang mit der EU verschärfen wird, erhalten Schweizer Firmen zukünftig ebenfalls keine kostenlosen Emissionsrechte zugeteilt. Dies führt dazu, dass die Zementunternehmen deutlich höhere CO2-Kosten zu tragen haben. Gegenüber Unternehmen aus Nicht-EHS-Ländern haben diese Unternehmen einen enormen Kostennachteil. Der Bundesrat möchte im Unterschied zur EU jedoch keine Grenzausgleichsabgabe in der Schweiz einführen. Es kann aber nicht angehen, dass die Schweiz klimapolitische Verschärfungen vornimmt, ohne gleichzeitig entstehende Wettbewerbsverzerrungen für Schweizer Unternehmen zu korrigieren. Die Verknappung der Emissionsrechte kostet die Zementbranche jährlich bis zu 300 Millionen Franken, was zu einer Steigerung der Produktionskosten um bis zu 50 Prozent führt. Ohne Preisausgleich an der Grenze führt dies über kurz oder lang zur Abwanderung dieser Schlüsselindustrie. Die Klimabilanz der Schweiz würde dadurch zwar verbessert, dies aber auf Kosten von Umwelteffekten im Ausland und wirtschaftlichen Effekten im Inland.