Politische Geschäfte

Wir sind die politische Stimme der Bauwirtschaft in Bern und die Schnittstelle für gemeinsame Herausforderungen und Themen.

Bauenschweiz repräsentiert die Bauwirtschaft als wichtigen, innovativen, prosperierenden Wirtschaftssektor und übernimmt Verantwortung für den Lebensraum Schweiz. Als Dachorganisation bündeln wir die Interessen aller knapp achtzig Fach- und Branchenverbände: Wir vertreten «das Bauen» vom Herstellen und Handeln von Bauprodukten über die Planung und die Realisierung bis zum Ausbau eines Gebäudes. Unsere Wertschöpfungskette ist also lang, mit zahlreichen Schnittstellen. Dabei müssen viele Zahnräder perfekt ineinandergreifen, um die Qualität von Prozessen, Materialien und Bauprojekten sicherzustellen.

Um diese vielfältigen Aufgaben wahrzunehmen, setzten sich die Vertreterinnen und Vertreter von Bauenschweiz im Berichtsjahr wie folgt ein:

Vernehmlassungen

Teilrevision Kreislaufwirtschaft

Bauenschweiz unterstützte das Ziel der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates, den entsprechenden Rahmen im Umweltschutzgesetz für eine moderne und umweltschonende Kreislaufwirtschaft zu schaffen. Der gewählte regulatorische Ansatz aus einer Mischung von Anreizen, Kompetenzen zur Regulierung und Förderinstrumenten erscheint zielführend. Es ist uns aber wichtig zu untermauern, dass die Bauwirtschaft bereits viele Bereiche der Revision umsetzt. Eine bereits wichtige geschaffene Grundlage ist die VVEA. Diese räumt der Vermeidung, Verminderung und der gezielten Verwertung von Abfällen einen hohen Stellenwert ein. 

Revision CO2-Gesetz 

Mit der Änderung des C02-Gesetzes soll bis 2030 der Treibhausgas-Ausstoss halbiert werden, um das Klimaziel zu erreichen. Der Bundesrat verzichtet auf Instrumente, die zur Ablehnung der letzten, vom Volk 2021 abgelehnten, Revision beigetragen haben. Gemeinsam mit allen Teilbranchen ist ein wichtiger Themenfokus von Bauenschweiz «Nachhaltiges Bauen und Bewirtschaften». Dazu gehören die drei Säulen der Nachhaltigkeit im Sinne der «Standards Nachhaltiges Bauen Schweiz» oder der SIA- Norm 101 «Nachhaltiges Bauen». Unsere Mitglieder erarbeiten seit vielen Jahren Hilfsmittel für Unternehmen und lancierten den Dialog zur Modernisierung des Gebäudeparks und den Klimazielen über Studien oder konkrete Umsetzungsbeispiele.

Bauenschweiz hat sich zudem 2021 für ein Ja zum CO2-Gesetz eingesetzt. Bauenschweiz begrüsste und unterstützte die ausgeglichene, aber bei den Zielen wenig ambitionierte Vorlage. Zur Erhöhung der Sanierungsquote schlug Bauenschweiz noch konkrete Anpassungen vor und brachte gerade bei der Finanzierung oder Beschleunigung von Verfahren neue Ideen ein.

Teilrevision des Kartellgesetzes (KG)

Mit der Teilrevision des Kartellgesetzes soll unter anderem das Anliegen der Motion Français, wonach ausdrücklich qualitative und quantitative Kriterien zur Beurteilung der Erheblichkeit hinzugezogen werden müssen, umgesetzt werden. Bauenschweiz hat gemeinsam mit constructionromande und dem Schweizerischen Gewerbeverband eine Stellungnahme eingereicht und verlangte eine Korrektur des zur Umsetzung der Motion Français vorgeschlagenen Art. 5 Abs. 1bis. Das Erfordernis einer quantitativen Überprüfung der Erheblichkeit soll wieder hergestellt werden. Die vorgeschlagene Formulierung lässt jedoch zu viel Spielraum, indem quantitative Kriterien zwar berücksichtigt werden, ihnen aber weiterhin eine untergeordnete Rolle gegenüber qualitativen Kriterien zugewiesen werden kann. Der Vorschlag trägt dem Umstand zu wenig Rechnung, dass beide Kriterien gleichwertig beurteilt werden sollen. 

Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller 

Bauenschweiz lehnt eine Unterstellung der strategischen Infrastrukturen, namentlich der Wasserkraftwerke, Gasnetze, Stromnetze und Kernkraftwerke, unter die Lex Koller ab. Die Lex Koller ist dafür nicht die geeignete Gesetzesbasis. Die Lex Koller befasst sich mit Grundstücken. Fragen zur Eignerschaft von national bedeutsamen Infrastrukturen sind strategisch übergeordnet zu klären. Effektiver Handlungsbedarf besteht nicht, da die betreffenden Infrastrukturen zu grossem Teil in staatlicher Hand sind. 

Änderung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen (Zweitwohnungsgesetz, ZWG) 

Altrechtliche Bauten sollen künftig flexibler erweitert, umgestaltet oder wiederaufgebaut werden können. Bauenschweiz begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen des Zweitwohnungsgesetzes. Der Gebäudepark verbraucht rund 45 Prozent des Energiebedarfs der Schweiz und ist für etwa 24 Prozent des inländischen CO2-Ausstosses verantwortlich. Die Modernisierung des Gebäudebestands ist daher einer der wichtigsten Hebel, um die Klimaziele der Schweiz zu erreichen. Um die Sanierungsquote bei Gebäuden zu erhöhen, müssen bestehende Hürden und Regulierungen abgebaut werden. Für eine Modernisierung des Gebäudeparks braucht es zudem eine höhere Ausnützung und eine qualitätsvolle Innenverdichtung, um den gesellschaftlichen Entwicklungen gerecht zu werden.

Vor diesem Hintergrund ermöglicht die im revidierten ZWG neu geschaffene Möglichkeit, die Erweiterung der Nutzfläche mit der Schaffung zusätzlicher Wohnungen zu kombinieren, erstens neue Finanzierungschancen für energetische Sanierungen und unterstützt zweitens die Verdichtung nach innen. Beides wird von Bauenschweiz unterstützt.  

Teilrevision Energiegesetz

Bauenschweiz unterstützte das Ziel der Vorlage, den Zubau von erneuerbaren Stromproduktionsanlagen in der Schweiz zu beschleunigen. Wir teilen die Auffassung, dass die mit der Energiestrategie 2050 gesetzten Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien nur erreicht werden können, wenn auch die Verfahren zu Bau, Erweiterung und Erneuerung der Anlagen beschleunigt und vereinfacht werden.

Bauenschweiz begrüsst die Ausweitung der Steuerabzugsfähigkeit von Solaranlagen, sowohl bei Neubauten als auch bei Fassaden. Eine Pflicht zur Nutzung von Solarenergie an geeigneten Neubauten ohne die Möglichkeit der steuerlichen Abzugsfähigkeit lehnt Bauenschweiz dagegen ab.

Bauenschweiz lehnte die Vorlage in der aktuellen Fassung ab. Wir bezweifeln, dass die Gesetzesänderung zum gewünschten Ziel führt. Stattdessen könnte die Rechtsunsicherheit insgesamt aufgrund der Verlagerung der Einsprachemöglichkeiten und des damit zusammenhängenden Zurückfallens auf Feld 1 bei einer erfolgreichen Beschwerde noch steigen und die Verfahren für die meisten Anlagen sogar noch länger und schwieriger werden als bisher.

Bundesgesetz über die Prüfung ausländischer Investitionen

Das Investitionsprüfgesetz soll eine Gefährdung oder Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit durch Übernahmen von inländischen Unternehmen durch ausländische Investoren verhindern. Bauenschweiz hat die Vorlage geprüft und lehnt diese ab. Wir teilen die Einschätzung des Bundesrats, dass deren Kosten-Nutzen-Verhältnis ungünstig ist und dass die bestehenden Regulierungen genügen. Die Interessen der Schweiz sind mit den vorhandenen rechtlichen Instrumenten bereits gut und ausreichend gesichert. Aus Investorensicht ist das Sicherstellen von Rahmenbedingungen wichtig, welche Investitionen generell und weiterhin ermöglichen, die einen volkswirtschaftlichen Mehrwert generieren.

Die Schweiz kämpft heute gerade im Finanz- und Steuerbereich um ihre Standortqualität. Investitionsprüfungen führen zu höherer Unsicherheit bei Investoren. Sie würden der Schweiz und ihrem Wohlstand schaden. Bauenschweiz lehnt es ab, den Standort mit unnötigen und unverhältnismässigen Regulierungseingriffen noch weiter zu schwächen, zumal diese politisch begründet werden, aber nicht aus gesamtwirtschaftlicher Sicht. Bauenschweiz sieht deshalb keinen Anlass, der Einführung des Instruments von Investitionsprüfungen mittels einer separaten Gesetzesvorlage zuzustimmen.

Konsultationen

Konsultationsverfahren zu den Verordnungsentwürfen zu Verboten und Verwendungsbeschränkungen sowie Kontingentierung im Bereich Gas

Bauenschweiz hat im Rahmen des Konsultationsverfahrens zu den Verordnungsentwürfen zu Verboten und Verwendungsbeschränkungen sowie Kontingentierung im Bereich Gas eine Stellungnahme verfasst. Die grundlegenden Massnahmen für eine allfällige Gasmangellage sind aus Sicht von Bauenschweiz angemessen. Dennoch gibt es in den Verordnungen noch einigen Optimierungsbedarf, damit eine allfällige Gasmangellage mit geringstmöglichem Schaden bewältigt werden kann. Die Bauwirtschaft erwies sich seit Ausbruch der Covid-Pandemie als elementarer Pfeiler in der Bewältigung der aktuellen Wirtschaftskrise. Sie ist ein wichtiger Motor für den Schweizer Arbeits- und Wirtschaftsplatz. Das kontinuierliche Aufrechterhalten der Bautätigkeit ist daher äusserst wichtig für die Wirtschaft. Die Konsultation bezüglich Kontingentierung von Erdgas soll daher dahingehend geführt werden, dass die laufenden Bauprojekte keine nennenswerten Unterbrüche erleiden werden.

Konsultationsverfahren zu den Verordnungsentwürfen zu Verboten und Verwendungsbeschränkungen sowie Kontingentierung im Bereich elektrischer Energie

Bauenschweiz setzte sich im Rahmen der Konsultation bezüglich Verbote und Verwendungsbeschränkungen sowie Kontingentierung im Bereich elektrischer Energie dafür ein, dass die laufenden Bauprojekte im Gebäude- und Infrastrukturpark keine Unterbrüche erleiden.

Bauenschweiz akzeptierte die Notwendigkeit der Regulierung und unterstützte die Verordnungsanpassungen grundsätzlich, wies jedoch auf einige wichtige Anpassungen hin, um einen wirtschaftlichen und sozialen Schaden zu vermeiden.

Darüber hinaus betonte Bauenschweiz, dass die Verordnungen unabhängig vom Ausgang des verkürzten Vernehmlassungsverfahrens im Jahr 2023 und frühzeitig im Hinblick auf die Winterperiode 2023/2024 grundlegend überarbeitet und angepasst werden müssen. Die rollierende Abschaltung, also die stundenweise Abschaltung und Wiederversorgung mit Strom, ist für viele Produktionsbetriebe auch in der Bauprodukteherstellung schlicht nicht umsetzbar.

Ratsgeschäfte

  • Motion 21.4189: Untersuchungsgrundsatz wahren. Keine Beweislastumkehr im Kartellgesetz
    Bauenschweiz setzte sich erfolgreich für die Annahme der Motion ein. Diese fordert, dass auch im Kartellgesetz die verfassungsmässige Unschuldsvermutung Anwendung findet und der Untersuchungsgrundsatz gestärkt wird.


  • Motion 22.3251: Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen. Artikel 24 aufheben, damit der Grundsatz «Pacta sunt servanda» gewahrt bleibt
    Bauenschweiz setzte sich für die Annahme der Motion ein. Das Parlament hat die Preisprüfung (früher Einsichtsrecht) ausdrücklich und wiederholt abgelehnt. Die Entscheidung des Parlaments, den entsprechenden Artikel aus dem BöB zu streichen, wurde in der Verordnung nicht abgebildet. Art. 24 VöB hat damit keine Grundlage auf Gesetzesstufe, auch wenn das Parlament keine Gelegenheit hatte sich zu diesem Punkt in der alten Verordnung (Einsichtsrecht) zu äussern sondern dies nur während der Debatte zum neuen BöB festgehalten hat. Wenn die Auftraggeberin nachträglich eine Bestimmung des Vertrags einseitig aufhebt und damit die Erstattung des Preises nach Erbringung der Leistung erwirkt, widerspricht dies dem Vertragsgrundsatz «pacta sunt servanda». Es handelt sich um ein Druckmittel zum Nachteil der Unternehmen, das allein der öffentlichen Vergabestelle als Vorteil dient. Seine Anwendung ist nicht nachvollziehbar, da die Vergabestelle über alle notwendigen Mittel verfügt, um die Glaubwürdigkeit eines Angebots während des gesamten Vergabeverfahrens zu beurteilen. Die Vergabestelle kann damit einen Vertrag in voller Kenntnis der Sachlage abschliessen. Der Nationalrat lehnte die Motion ab.


  • Motion 22.3008: Unterstützung der Durchführung der SBB-Investitionen und einer langfristigen Vision in Covid-19-Zeiten
    Bauenschweiz setzte sich erfolgreich für die Annahme der Motion ein. Das Ausbauprogramm wurde vom Parlament beschlossen und ist politisch legitimiert. Mit Blick auf die Klimastrategie des Bundes wäre ein Aufschub der dafür dringend benötigten Infrastrukturausbauten ein sehr negatives politisches Signal. Bauenschweiz unterstützte zudem bereits 2021 die Motion 21.3023 der Finanzkommission und rief alle und insbesondere die öffentliche Hand als Bauherrin dazu auf, keine Sparprogramme zu schnüren, sondern Wettbewerbe, Planungen und Ausschreibungen weiter voranzutreiben. Die Schweizer Bauwirtschaft hat seit Frühjahr 2020 aufgezeigt, dass sie ihre Rolle als Stütze der Schweizer Wirtschaft verantwortungsvoll wahrnehmen kann, sofern insbesondere die öffentlichen Bauherren aller föderalen Ebenen ihre Verantwortung wahrnehmen und Bauprojekte weiter vorantreiben. Bauenschweiz unterstützte die Motion, rief die SBB jedoch dazu auf, in dieser Situation einen partnerschaftlichen Umgang mit Auftragnehmern zu pflegen und ihre Marktmacht nicht einseitig einzusetzen.


  • Motion 21.3598: Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
    Bauenschweiz setzte sich erfolgreich für die Ablehnung der Motion ein. Es besteht kein Handlungsbedarf. Das Anliegen wurde 2018 im Rahmen einer Vernehmlassung (der Bundesrat verzichtete danach auf eine Revision) und bereits mehrfach, erst kürzlich im Parlament diskutiert und verworfen. Es ist aus obigen Gründen weder nötig noch sinnvoll, entgegen den klaren Ergebnissen einer Vernehmlassung und im Widerspruch zu neusten Parlamentsentscheiden eine Botschaft und damit erneut eine Verschärfung der Lex Koller erwirken zu wollen. Es wäre schädlich für die Schweiz, ausländische Investoren zu verdrängen, die in der Schweiz investieren und eine willkommene Ergänzung zu einheimischen Investoren darstellen. Die heute geltenden Regelungen garantieren Rechtssicherheit; sie sind wichtig für die Schweizer Volkswirtschaft, unsere KMU-Wirtschaft, den Finanzplatz und unsere Versicherer.


  • Pa.Iv. 16.498: Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller
    Bauenschweiz lehnt eine Unterstellung der strategischen Infrastrukturen, namentlich der Wasserkraftwerke, Gasnetze, Stromnetze und Kernkraftwerke, unter die Lex Koller ab. Die Lex Koller ist dafür nicht die geeignete Gesetzesbasis. Die Lex Koller befasst sich mit Grundstücken. Fragen zur Eignerschaft von national bedeutsamen Infrastrukturen sind strategisch übergeordnet zu klären. Effektiver Handlungsbedarf besteht nicht, da die betreffenden Infrastrukturen zu grossem Teil in staatlicher Hand sind. Die Pa.Iv. ist weiterhin hängig (Fristverlängerung bis zur Frühjahrssession 2024).


  • Pa.Iv. 17.400: Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung
    Bauenschweiz hat sich bereits 2019 in der Vernehmlassung für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung und damit für die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung ausgesprochen. Bauenschweiz fordert aber, dass auf kantonaler Ebene, wie auch bei den direkten Bundessteuern, Abzüge für Energiespar- und Umweltschutzinvestitionen, für denkmalpflegerische Arbeiten sowie für Rückbaukosten zulässig bleiben. Die Pa.Iv. ist weiterhin im Nationalrat hängig.


  • Motion 22.3019: Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen. Lücken bezüglich sozialer Mindestnormen schliessen
    Bauenschweiz setzte sich erfolgreich für die Ablehnung der Motion ein. Auch wenn es wichtige Themen sind, sind sie bereits in der sozialen Nachhaltigkeit bei der Beschaffung abgedeckt. Eignung muss fokussiert sein auf den Leistungsgegenstand. Es geht darum, das neue BöB einmal richtig zu implementieren. Die Submissionen sind enorme administrative Verfahren. Ausserdem sollten die angesprochenen Normen im Arbeitsrecht berücksichtigt werden.


  • Postulat 21.4332: Anreiz für sparsamen Umgang mit Deponieraum und für Recycling von Baustoffen
    Bauenschweiz lehnte das von der UREK-N eingereichte Postulat ab. Aus Sicht der Bauindustrie braucht es mit der Revision des USG ein breites Engagement für die Kreislaufwirtschaft. Damit geht das Volumen auf Deponien automatisch zurück. Der Nationalrat nahm das Postulat an.


  • Motion 20.3531: «Fairerer Wettbewerb gegenüber Staatsunternehmen»
    Bauenschweiz setzte sich erfolgreich für die Annahme der Motion ein.


  • Motion 21.4377: Die Schweiz voranbringen. Digitale Leuchtturmprojekte mit öffentlichem Interesse anschieben
    Bauenschweiz setzte sich erfolgreich für die Annahme der Motion ein.


  • Motion 21.4188: Homeoffice. Gelebte und akzeptierte Flexibilität legalisieren
    Bauenschweiz beantragte die Annahme. Der Ständerat lehnte die Motion ab.

Volksabstimmungen

Abschaffung der Emissionsabgabe («Stempelsteuer») 

Bauenschweiz unterstützte die Abschaffung der Stempelsteuer, die am 13. Februar 2022 abgelehnt wurde. Als Wirtschaftsverband spricht sich Bauenschweiz klar für die Abschaffung der Emissionsabgabe (Stempelsteuer) auf Eigenkapital aus. Sie ist schädlich für KMU und verschärft Krisen, indem sie Firmen ausgerechnet dann trifft, wenn sie in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken und Eigenkapital aufstocken müssen. Ausserdem fördert sie die Verschuldung, weil anders als bei Eigenkapital auf der Aufnahme von Fremdkapital (Kredite, Darlehen) keine Abgabe geschuldet ist. 

AHV 21 

Der Vorstand von Bauenschweiz unterstützte die AHV-Reform (AHV 21), die vom Schweizer Stimmvolk angenommen wurde. Das Ziel der Reform ist es, das finanzielle Gleichgewicht der AHV zu sichern und das Leistungsniveau in der AHV zu erhalten. Wegen der Alterung der Bevölkerung benötigt die AHV bis 2030 26 Milliarden Franken. Die Reform kombiniert ein ganzes Bündel von Massnahmen, unter anderem eine Erhöhung des Rentenalters für Frauen von 64 auf 65 und eine Zusatzfinanzierung durch Erhöhung der Mehrwertsteuer.