04. Apr 2022

Vernehmlassung revidiertes C02-Gesetz

Vernehmlassung revidiertes C02-Gesetz

Mit der Änderung C02-Gesetz soll bis 2030 der Treibhausgas-Ausstoss halbiert werden, um das Klimaziel zu erreichen. Der Bundesrat verzichtet auf Instrumente, die zur Ablehnung der letzten, vom Volk 2021 abgelehnten, Revision beigetragen haben.

Am 4. April 2022 lief die Vernehmlassungsfrist zum revidierten C02-Gesetz ab. Bauenschweiz reichte im Namen der Gesamtbauwirtschaft eine Stellungnahme ein, die mit der Themenplattform «Nachhaltiges Bauen und Bewirtschaften» erarbeitet wurde.

Gemeinsam mit allen Teilbranchen ist ein wichtiger Themenfokus von Bauenschweiz «Nachhaltiges Bauen und Bewirtschaften». Dazu gehören die drei Säulen der Nachhaltigkeit im Sinne der «Standards Nachhaltiges Bauen Schweiz» oder der SIA- Norm 101 «Nachhaltiges Bauen». Unsere Mitglieder erarbeiten seit vielen Jahren Hilfsmittel für Unternehmen und lancierten den Dialog zur Modernisierung des Gebäudeparks und den Klimazielen über Studien oder konkrete Umsetzungsbeispiele. Bauenschweiz hat sich zudem 2021 für ein Ja zum CO2-Gesetz eingesetzt.

Bauenschweiz begrüsste und unterstützte die ausgeglichene, aber bei den Zielen wenig ambitionierte Vorlage. Zur Erhöhung der Sanierungsquote schlug Bauenschweiz noch konkrete Anpassungen vor und brachte gerade bei der Finanzierung oder Beschleunigung von Verfahren neue Ideen ein:

  • Der Heizungsersatz bzw. der Fokus auf die Wärmeerzeugungsanlage greift zu kurz und ist nicht die alleinige Lösung zur Erreichung von Netto-Null. Zur Erhöhung der Sanierungsquote ist die lückenlose Finanzierung der Gebäudeprogramme bis 2030 ausschlaggebend.
  • Für eine Modernisierung des Gebäudeparks braucht es zudem eine höhere Ausnützungsziffer und eine qualitätsvolle Innenverdichtung, um den gesellschaftlichen Entwicklungen gerecht zu werden. Bei jedem Bauprojekt muss entlang der drei Säulen der Nachhaltigkeit Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft abgewogen werden, um den besten Entscheid zu Baumethode und Baumaterial fällen zu können.
  • Generell ist es zudem zentral, dass auch CO2-Emissionen aus öffentlich-rechtlichen Aktivitäten deutlich reduziert werden und nicht nur jene von privatwirtschaftlichen Akteuren.