05. Jun 2024

Sessionsanlass zum Thema «Änderung OR (Baumängel)»

Am 4. Juni fand der erste gemeinsame Sessionsanlass von Bauenschweiz und der Stammgruppe Ausbau und Gebäudehülle statt. Das Thema stiess sowohl bei Parlamentarier als auch Verbandsvertreterinnen auf Interesse.

Diskussion OR Baumängel

Die Ausgangslage

Der Nationalrat will die Verjährungsfrist bei Baumängel von heute 5 auf 10 Jahre erhöhen. Die Bauwirtschaft lehnt den vom Nationalrat beabsichtigten Systemwechsel ab. Dieser bildet die Realität bei Bauvorhaben nicht ab und erschwert die dringend notwendige Sanierung des Gebäude- und Infrastrukturparks.

Eine Verlängerung der Rügefrist auf 60 Tage, eine Nachbesserung beim Kauf und der Neuerstellung von Wohneigentum und die Ersatzsicherheit bei der Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechtes unterstützen wir jedoch.  

Peter Meier

Peter Meier betont die Notwendigkeit fairer und praxisgerechter Regelungen im Obligationenrecht.

Hans Wicki

Bauenschweiz-Präsident und Ständerat Hans Wicki eröffnete den Anlass mit einem Grusswort. 

Die Podiumsdiskussion

Im Zentrum des Anlasses stand die Diskussion mit direkt betroffenen Gästen, die sowohl aus Politik und als auch Praxis berichten konnten: 

Matthias Jauslin (FDP/AG)

  • Inhaber und Geschäftsleiter Jost Wohlen AG 
  • Nationalrat

Diana Gutjahr (SVP/TG)

  • Mitinhaberin, VRP und Geschäftsleitung Ernst Fischer AG 
  • Nationalrätin

Peter Schilliger (FDP/LU)

  • Mitinhaber und VRP Herzog Haustechnik AG
  • Nationalrat

Beat Waeber

  • Geschäftsführer Riedo Clima
  • Zentralvorstand suissetec

Unsere Gäste gaben einen interessanten Einblick in den Alltag von Bau- und Sanierungsvorhaben. Dabei tauschten sie überzeugende Argumente aus, die allesamt zeigten, dass eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf 10 Jahre für die Bauunternehmungen schädlich wäre und keinerlei Vorteile bringt.

Beat Waeber verglich die Funktion des Ausbaugewerbes in einem Gebäude etwa mit den Organen in einem Körper. Beides funktioniere nur, wenn man konstant Sorge dazu trage. Niemand würde erwarten, dass ein neu erhaltenes Organ 10 Jahre keinen Schaden davontragen würde, ungeachtet dessen wie ungesund der Lebensstil sein mag. Peter Schilliger verwies zudem auf die Verantwortung der Bauherren, ein sorgfältiges und zuverlässiges Unternehmen auszuwählen. Es brauche die Bereitschaft für die entsprechende Qualität zu zahlen. Diana Gutjahr sieht das gleich und fügte hinzu, dass die Gesetzesänderung für Unternehmen einen langwierigen juristischen Mehraufwand zur Folge hätte. Matthias Jauslin erklärte, dass es grundsätzlich bereits möglich sei, Garantien für eigene Arbeiten abzugeben, so zum Beispiel für Elektroleistungen. Allerdings sei das nicht für das ganze Werk sinnvoll. 

Wie ging es weiter?

Am 12. Juni wurde die Vorlage im Ständerat behandelt. Die kleine Kammer lehnte den vom Nationalrat geforderten Systemwechsel deutlich ab und hält an der heute geltenden fünfjährigen Verjährungsfrist fest. Der Ständerat orientierte sich am Modell des Bundesrats, das grundsätzlich eine Rügefrist von sechzig Tagen vorsieht.

Stammgruppe Ausbau und Gebäudehülle 

Die Stammgruppe Ausbau und Gebäudehülle repräsentiert alle Gewerbe, die sich um den Innenausbau und die Gebäudehülle kümmern. Darunter fallen beispielsweise Gebäudetechniker, Metallbauerinnen, Maler, Gipserinnen, Elektriker, Holzbauerinnen, Schreiner und viele weitere. Insgesamt werden im Bereich Ausbau und Gebäudehülle über 160 000 Arbeitnehmende beschäftigt und mehr als 30 000 Lernende ausgebildet.

Gemeinsame Kommunikation gestartet

Die Kommunikationsoffensive «Wir gestalten Lebensräume: Das Ausbaugewerbe» soll dazu beitragen, den Wandel und die Herausforderungen zu stemmen, sowie Fachkräfte für die Berufe des Ausbaugewerbes zu gewinnen.

Auf einer eigenen Website wird die Bedeutung der Teilbranche
illustriert und die verschiedenen Verbände präsentiert.