20. Feb 2024
Der Vorstand von Bauenschweiz hat die Parolen gefasst für die 2024 anstehenden Volksabstimmungen, welche die Bauwirtschaft betreffen.
Der Vorstand von Bauenschweiz spricht sich gegen die Initiative für eine 13. AHV-Rente aus. Am 3. März wird das Schweizer Stimmvolk darüber abstimmen. Die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund eingereichte Initiative verlangt, dass alle Rentnerinnen und Rentner Anspruch auf eine 13. AHV-Rente haben, was einer Erhöhung um 8.3% entspricht. Bereits heute steuert die AHV in grossen Schritten auf ein Finanzloch in Milliardenhöhe zu. Eine Annahme der Initiative hätte somit erhebliche Mehrkosten in Form von höheren Mehrwertsteuern bzw. höheren Lohnabgaben zur Folge. Dies wäre sowohl für den Mittelstand als auch für Unternehmen eine zusätzliche Belastung. Aus diesem Grund empfiehlt Bauenschweiz die Ablehnung der Initiative und unterstützt die Nein-Kampagne der überparteilichen Koalition.
Der Vorstand von Bauenschweiz spricht sich für die Annahme der Renteninitiative der Jungfreisinnigen aus. Die Initiative kommt am 3. März vor das Schweizer Stimmvolk. Die AHV steht aufgrund der demografischen Entwicklung einer immer älter werdenden Bevölkerung unter enormem Druck. Denn es gibt immer mehr Pensionierte und weniger Erwerbstätige. Die von den Jungfreisinnigen lancierte Renteninitiative will die Finanzierung der AHV nun mit der Erhöhung des Rentenalters nachhaltig sichern. Dazu soll das Rentenalter für Frauen und Männer in einem ersten Schritt auf 66 Jahre erhöht und anschliessend an die durchschnittliche Lebenserwartung gekoppelt werden. So kann die AHV langfristig gesichert werden. Der Vorstand von Bauenschweiz empfiehlt deshalb die Annahme der Renteninitiative und unterstützt das Ja-Komitee.
Der Vorstand von Bauenschweiz unterstützt das «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Mantelerlass)». Die Vorlage kommt am 9. Juni zur Abstimmung, weil eine Gruppe aus Umweltkreisen das Referendum dagegen ergriffen hat. Mit dem Mantelerlass hat das Parlament am 29. September 2023 ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 verabschiedet. Ein Meilenstein, dem 177 Nationalrats- und 44 Ständeratsmitglieder zustimmten. Der Mantelerlass gibt uns die Instrumente, um die Stromversorgung die nächsten 10 bis 15 Jahre zu sichern. Angesichts des harten Ringens um Kompromisse im Parlament ist es nicht nachvollziehbar, dass gegen die wichtigste energiepolitische Gesetzesvorlage das Referendum ergriffen wird. Das neue Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung bringt weit mehr als bloss eine Verbesserung der Rahmenbedingungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Der Mantelerlass schafft grundsätzlich mehr Markt und bringt mehr Wettbewerb ins Energiesystem, was dringend nötig und sehr zu begrüssen ist. Aus diesem Grund setzt sich Bauenschweiz gegen das Referendum ein und unterstützt im Hinblick auf die Volksabstimmung die «Allianz für eine sichere Stromversorgung».
Der Vorstand von Bauenschweiz spricht sich gegen die Biodiversitätsinitiative aus. Der Abstimmungstermin dazu steht noch nicht fest. Bauenschweiz begleitete das Geschäft in der parlamentarischen Phase und unterstützte den indirekten Gegenvorschlag. Aus diesem Grund hat der Vorstand die Nein-Parole beschlossen.
Der Bundesrat will die Funktionsfähigkeit des Nationalstrassennetzes durch Investitionen in Betrieb, Unterhalt und punktuelle Erweiterungen über das Strategische Entwicklungsprogramm (STEP) erhalten. Bis 2030 sollen dazu Bauprojekte im Umfang von 11,6 Milliarden Franken realisiert werden. Das Parlament hat im September 2023 den fünf vom Bundesrat vorgeschlagenen baureifen Projekten zugestimmt. Dagegen ist von mehreren Verbänden das Referendum ergriffen worden. Somit wird das Volk 2024 über dieses Projekt abstimmen. Der Abstimmungstermin steht noch nicht fest. Der vom Parlament verabschiedete Entwurf ist ausgewogen und geht auf die dringendsten Bedürfnisse aller Landesregionen ein. Eine punktuelle Erhöhung der Kapazitäten ist unerlässlich, um die Funktionalität unseres Autobahnnetzes aufrechtzuerhalten und einen massiven Ausweichverkehr zu verhindern. Das Bevölkerungswachstum sowie die Zunahme unserer sozioökonomischen Mobilität erfordern eine Anpassung unserer Infrastrukturen. Eine Verlagerung von nur 10% des motorisierten Individualverkehrs auf die Schiene wäre gleichbedeutend mit einer Verdoppelung (+100%) der Fahrten auf der Schiene. Es ist daher unrealistisch, nur auf eine Verlagerung von der Strasse auf die Schiene zu setzen, um die aktuelle und zukünftige Nachfrage zu decken. Deshalb hat der Vorstand die Ja-Parole gefasst und setzt sich gegen das Referendum ein.