Seit 1.1.2021 ist das revidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) in Kraft. Die Kantone verabschiedeten zur Harmonisierung eine interkantonale Vereinbarung (IVöB 2019). Der Qualitätswettbewerb wird mit der neuen Vergabekultur deutlich gestärkt. Der Zuschlag geht statt an das «wirtschaftlich günstigste» an das «vorteilhafteste» Angebot. Gemessen wird die wirtschaftliche, ökologische und soziale Nachhaltigkeit.
Innovation ist der Motor intellektueller Dienstleistungen und führt gerade deshalb zu Wertschöpfungsgewinnen. Das Vergaberecht muss diese Besonderheit stärker berücksichtigen.
Am 15. November 2019 hat das Interkantonale Organ für das öffentliche Beschaffungswesen (InöB) die revidierte Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019) verabschiedet. Die Vereinbarung tritt in Kraft, sobald ihr zwei Kantone beigetreten sind.
Die neue Vergabekultur bedeutet für die Praxis, dass die Vergabestellen bei ihren Ausschreibung künftig noch stärker darauf achten, dass innovative Lösungen und Angebote von hoher Qualität eingereicht werden.
Unter Beschaffungswesen versteht der SIA die Gesamtheit aller vertraglichen Verhältnisse im Lebenszyklus eines Bauwerks. Das SIA-Ordnungswerk widmet sich den Definitionen dieser und bietet für institutionelle und private Bauherrschaften ein umfassendes und bewährtes Regelwerk.
Die Wissensplattform nachhaltige öffentliche Beschaffung (WöB) steht aktuell in einer ersten Version zur Verfügung.
Der Baumeisterverband informiert auf seiner Website über die gesetzlichen Grundlagen, Merkblätter sowie Veranstaltungen zum neuen Beschaffungswesen.